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Autor Thema: angeblich Haftbefehl wegen Vermögensauskunft -> Schufa Score auf 50% gesunken  (Gelesen 5164 mal)

P
  • Beiträge: 31
Hallo zusammen,

ich rede hier mal von Person J (kurz PJ), die kenne ich seit ich geboren bin...  ::)

Und zwar hat PJ den Kampf gegen eh. GEZ seit Anfang 2013 wie im Beitrag Rechtsweg Ba-Wü bestritten und seit 06.06.2014 auch im aktiven Rechtsstreit mit dem Verein. Wenn Dokumente zu den ganzen Verfahren notwendig sind, die sind hier im Forum verteilt, siehe meine Beiträge. Kann sie aber auch hier alle an einem Platz zusammentragen, wenn erwünscht.

Am 30.09.2014 bekam dann PJ dann die Zwangsvollstreckungssache vom GVZ, dem wurde Widerspruch eingelegt, sowohl beim Amtsgericht als auch beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das ganze ging hin und her zwischen mehreren Amtsgerichten und ehrlich gesagt ist PJ schleierhaft womit das Ganze geendet hat.
Am 11.11.2014 bekam dann PJ die Mitteilung über die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis was sich sofort auf auf dem Schufe-Score bemerkbar machte, nämlich von 99,9 auf 97,9%, war aber nicht so wild.
Mittlerweile ruht die ganze Gerichtssache weil auf den Ausgang anderer ähnlicher Verfahren gewartet wird, PJ kriegt weiterhin schön regelmäßig die Briefe vom Verein und legt diese ordentlich ab.

Mittlerweile baut PJ ein Haus, hat auch schon alle Finanzierungen und alles geht seinen geregelten Gang.  Nun bekam PJ aber kurz nach dem 11.11.2015 eine Mitteilung von beiden Banken bei denen er Girokonten hat,  dass eine Mitteilen von der Schufa im System ist, dass ein Haftbefehl gehen PJ vorliegt. Weitere Infos seien aber nicht bekannt, deswegen wird aber dem langjährigen und und immer vorbildlichen Kunden PJ nicht mehr vertraut und das Dispo und die Kreditkarte sehr eingeschränkt, obwohl auf beiden Konten ein Haben vorhanden ist.

Als PJ bei der Schufa nachschaute was denn da los sei, war da nur der folgende Eintrag:
Verfahrensnummer Bxxxxxxxxxxxx xxxx Das zuständige Gericht führt den Vorgang unter dieser Nummer.
Datum 11.11.2014 Datum des Erlasses der Eintragungsanordnung

Seit genau dem Datum, aber ein Jahr später, ist auch der Score der Schufa auf 50% runter, obwohl nichts anderes dazu kam.

Jetzt hat PJ natürlich die Sorge dass es evtl. auch Probleme mit der Bank für den Hausbau geben könnte und das kann PJ absolut nicht gebrauchen, jeder der mal ein Haus gebaut hat weiß, wie ärgerlich sowas sein kann. Nun möchte PJ diese Sache aus der Schufa tilgen, was hat PJ für Möglichkeiten?
Gerichtlich scheint alles in der Sackgasse, sowohl in den zuständigen Amtsgerichten als auch Verwaltungsgerichten. Ist der einzige Ausweg das Zahlen des geforderten Betrages? Das käme einer Niederlage gegen die GEZ gleich und PJ gibt auf keinem Fall auf!  >:(

Vielen Dank euch schon mal für die Hilfe und wenn Fragen sind, nur her damit!  ;)


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2015, 02:48 von Bürger«

t
  • Beiträge: 46
Hallo PanicMan,

zunächst mal scheint die Bank da etwas zu verwechseln, denn ein Haftbefehl wird wohl kaum auf den Namen von PersonJ ausgestellt worden sein.
Wäre wirklich äußert publicity-trächtig, wenn die Widerständler in den Knast geschickt würden  ::) (ich würd's machen)...

Das mit der SchuFa-Eintragung ist leider nicht so witzig, PersonA (kenne ich ebenfalls sehr lange  ;) ) hat mittlerweile selbst einen Eintrag wegen nicht gezahlter Rundfunkgebühren.
Die Bank hat sich damals ebenso gemeldet, man konnte die Bankberaterin aber im persönlichen Gespräch davon überzeugen, dass es sich um ein Missverständnis mit der GEZ handelt und PersonA aufgrund des Kontostandes ja offensichtlich zahlungsfähig sei. Es wurde dann mündlich vereinbart, dass der Dispo vorerst gewährt wird, man sich aber um die Angelegenheit kümmern solle (Stand mittlerweile seit mehr als einem Jahr).

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Amstgericht und der bearbeitenden Gerichtsvollzieherin kam heraus, dass der Schufa-Eintrag und die "Eintragung ins zentrale Schuldnerverzeichnis" stattgefunden hat, da sich Person A weigerte (aufgrund nicht zugestellter Beitragsbescheide) zur Vermögensauskunft bei der Gerichtsvollziehern anzutanzen. Erinnerung und Widerspruch dagegen wurde abgewiesen.

Ich fürchte es wird sehr schwierig den Eintrag wieder rauszubekommen, für PersonA hat er zum Glück vorerst keine ernsten Konsequenzen, an PJs Stelle sieht das natürlich schon anders aus. Tut mir echt leid für PJ  :-[ Vielleicht hilft ja ein persönliches Kundengespräch?! Wie ist denn generell der Stand der Zwangsvollstreckung bei PJ? Ist die Vollstreckung ausgesetzt worden?

Generell empfiehlt sich so wohl gut es eben geht gegen die Unrechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung und damit auch gegen die Eintragungsanordnung vorzugehen, auch wenn die Situation in Ba-Wü bzw. deutschlandweit momentan wohl recht ausweglos aussieht.


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P
  • Beiträge: 31
Hallo Trox,

vielen Dank für deine Antwort!

Nun, ich weiss nicht ob die Bank da verwechselt, aber auf dem Monitor stand definitiv das Wort "Haftbefehl", mehr Infos waren da offensichtlich nicht vorhanden. Auf der Schufa Seite stand wiederum nichts von einem Haftbefehl. Natürlich weiss ich dass die niemanden verknacken, die von der Bank fanden das aber nicht witzig...

Ja, PJ hat auch eine Mündliche Vereinbarung dass er sich darum kümmert, nun, macht er auch, nur eben keine richtige Ahnung wie man sich darum kümmern soll.

Das selbe auch bei PJ, er hat selbst den kontakt zu dem GVZ gesucht und auch alles abgeklärt, trotzdem stand da "Termin versäumt", PJ hat überhaupt nichts versäumt!  >:(
Auch hier wurden die ganzen Widersprüche abgewiesen, allerdings ohne vernünftige Begründung. So nach dem Moto: ist halt so, ihr habt zu zahlen, fertig.

Wie gesagt, dass ist mal eine gute Frage, aber sieht nach abgewiesen aus...
Und sie Sache vor dem VG Freiburg ruht bis ähnliche Fälle abgewickelt werden.

Ja, klar, PJ möchte alles was geht unternehmen, aber zZ sieht PJ sich in der Sackgasse, PJ sieht absolut nichts was sie sonst tun könnte... Oder könnte PJ noch einen Antrag wegen Verwehrung des Rechtsbehelfs (oder so ähnlich) stellen?


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Ganz wichtig zur Klarstellung:

Bei nachweislichem Rückgang des Schufa-Scores aufgrund der Vollstreckung einer Rundfunkanstalt.

Es ist in diesem wichtig, sich mit der Schufa persönlich und schriftlich in Verbindung zu setzen.
Ein negativer Eintrag, und ein solcher wird bei Besuch des Gerichtsvollziehers in
Verbindung mit einer Vollstreckung erfolgen, kann richtig viel Geld kosten. Der
Schufa-score hat Auswirkungen auf den Zinssatz bei einem Kredit. Dies kann ein
laufender oder ein zukünftiger sein. Bei Häuslebauern kann dies mehre zehntausend
Euro kosten.
Die Schufa hat ein Auskunftsmonopol, dass für Verbraucher weitreichende Konsequenzen
hat. Wer beispielsweise eine neue Mietwohnung sucht, muss oft eine Schufa-Auskunft vor-
legen.
Es handelt sich bei der Schufa um ein Privatunternehmen. Man kann mit den Leuten reden.
Muss dies aber gut nachvollziehbar begründen.

Selbstverständlich werden die Rundfunkanstalten einen Teufel tun, hier klarzustellen,
dass es sich um eine Form des Widerstandes handelt.

Daher muss man selbst darlegen, dass man sehr wohl zahlungsfähig ist, erst schriftlich mit
Belegen und dann sinnvollerweise mit einem dann informierten Sachbearbeiter/einer Sach-
bearbeiterin.

Peli

 




 


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zuwider

Hallo Trox,

vielen Dank für deine Antwort!

Nun, ich weiss nicht ob die Bank da verwechselt, aber auf dem Monitor stand definitiv das Wort "Haftbefehl", mehr Infos waren da offensichtlich nicht vorhanden. Auf der Schufa Seite stand wiederum nichts von einem Haftbefehl.
....

Das könnte man dann schon als "üble Nachrede" seitens der ÖRR fest machen!
Aber auf die Schnelle eine Anwalt finden und finanzieren ... aber genau davon gehen ja diese Gewissenlosen aus.


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Zitat
Aber auf die Schnelle eine Anwalt finden und finanzieren ... aber genau davon gehen ja diese Gewissenlosen aus.

Und wenn einer der Zwangskunden diesen Anwalt schon hat und der mit der gewaltigen Axt sofort alles stoppt, machen die Dummfunker bei allen anderen weiter wie immer. Das kann doch nicht "öffentlich-rechtlich" sein? Bei allen anderen Behörden(den Schornsteinfeger ausgenommen) gibt es das nicht.


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@peli:
"Daher muss man selbst darlegen, dass man sehr wohl zahlungsfähig ist, erst schriftlich mit
Belegen und dann sinnvollerweise mit einem dann informierten Sachbearbeiter/einer Sach-
bearbeiterin."

Da lachen ja die Hühner, als ob es die Schufa interessieren würde, warum nicht gezahlt wird. Ist nicht Dein Ernst, oder? Was ein Quatsch hier gepostet wird ist schon abenteuerlich, und dass niemandem mehr wirksam geholfen werden kann, wenn er an dem Punkt VA, Pfändung,  angekommen ist sieht man ja an den nicht mehr erfolgenden Antworten.
Ist schade, aber ist so.
Beste Lösung so far: Nix haben,  dann können Sie wenig machen.
Hat man was: Ziemlich aussichtslos.
grüsse
momper


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