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Autor Thema: Rückwirkende Befreiung möglich, da Anträge nie angekommen? (Gerichtsvollzieher)  (Gelesen 5154 mal)

M
  • Beiträge: 2
Hallo,

ich hoffe, jemand hier hat den ein oder anderen Tipp für folgende Situation.

Person A ist Ende 2013 in ihre erste Wohnung gezogen und ist dann vom Beitragsservice zwangsangemeldet worden. Da sie im ALG 2 Bezug war hat sie ihren Befreiungsantrag abgeschickt, leider nicht per Einschreiben.

Sie hat dann immer wieder Mahnungen und Feststellungsbescheide erhalten, auf diese aber nicht mit Widerspruch reagiert, sondern lediglich immer wieder mit der Hotline telefoniert, die ihr gesagt haben, sie solle einfach nochmal die Unterlagen hinschicken, dann wird das schon ausgebucht.

Zuletzt hatte der Beitragsservice allerdings schon den Gerichtsvollzieher beauftragt.

Da war sie leider sehr vertrauensvoll, alles leider ohne Einschreiben, bis auf das letzte Schreiben. Person A ist vor 2 Monaten zu Person B gezogen. Person A hat dann nochmal den kompletten Befreiungsantrag mit allen Belegen seit 2013 hingeschickt inklusive Abmeldung und Anmeldung auf Kundennummer von Person B. Person B bekommt auch ALG 2 (und bildet mittlerweile eine Bedarfsgemeinschaft mit Person A).

Jetzt kam Schreiben, dass Person A weiterhin zahlen muss, da nur Person B befreit ist, d.h. der Beitragsservice hat den Antrag (dieses mal mit Einschreiben) scheinbar ignoriert.

Vor allem würde interessieren, ob eine rückwirkende Befreiung ab 2013 noch möglich ist. Ich habe mal etwas von einem Überprüfungsantrag gelesen, dachte das ist aber nur bei Behörden möglich? An anderer Stelle habe ich gelesen, das es im Rundfunkvertrag steht, wenn die Voraussetzungen gegeben waren, ist die Befreiung ebenfalls rückwirkend möglich?

Habe bisher sehr unterschiedliche Aussagen dazu gelesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2015, 03:14 von Bürger«

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Auch wenn diese Frage nicht zum ersten Mal im Forum auftaucht - siehe bitte Foren-Suche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Befreiung"/ "Befreiung rückwirkend" usw.

Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.

Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385

Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen ;) ) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen":

In jedem Falle sollten bei dem Bedürfnis, sich zu wehren, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des FestsetzungsBESCHEIDs angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung/ Bekanntgabe) bei der dort ebenfalls angegebenen Stelle (i.d.R. Landesrundfunkanstalt bzw. auch Beitragsservice) eingelegt werden.
Wer dies nicht tut, verwirkt seine Rechtsmittel, lässt den Bescheid rechtskräftig und in Folge prinzipiell vollstreckbar werden.



..da jetzt aber schon der GV aktiv ist, vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144

...also fiktive Person A könnte ggf. schleunigst "gepfeffertes" Fax an den Beitragsservice/ die Landesrundfunkanstalt senden, dass die "Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben und mit Schreiben vom ... vorgelegt wurden", die "Vollstreckung unverzüglich zurückzuziehen ist" usw.
dem Fax hinterhertelefonieren, bis denen die Ohren glühen
...und *standhaft* bleiben!


ACHSO: und möglichst auch den Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
Die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...


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M
  • Beiträge: 2
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Person A wird ein entsprechendes Schreiben an den BS schicken.

Kann es Sinn machen bzw. die Erfolgschancen erhöhen, wenn Person A sich noch direkt mit Beschwerde an die Rundfunkanstalt wendet, oder ist denen sowas wahrscheinlich egal?

Viele Grüße


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b
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Rundfunkanstalten haben eigene Abteilungen namens "Beitragsservice". Z.B. Beitragsservice WDR.


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Kann es Sinn machen bzw. die Erfolgschancen erhöhen, wenn Person A sich noch direkt mit Beschwerde an die Rundfunkanstalt wendet, oder ist denen sowas wahrscheinlich egal?

Da dies alles ein "Konsortium" ist, dürfte es rechtlich betrachtet weitestgehend egal sein.
Vielleicht könnte Person A dies aber auch direkt an die jeweilige Intendanz als Beschwerde verfassen.
Auch die sollen täglich konfrontiert werden mit den Konsequenzen ihres Tuns...
...und tragen letztendlich direkt Verantwortung für die untergeordneten Abteilungen.

STOFF GEBEN!!!


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Z
  • Beiträge: 1.526
Und vielleicht hilft ja auch, wenn der Zugang der Unterlagen vom Belästigungsservice bestritten wird, der Hinweis, daß ein Schreiben drei Tage nach Aufgabe beim Briefdienstleister als zugestellt betrachtet wird, drehen wir den Spieß doch endlich mal um...


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