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Autor Thema: Die Rente macht dem RBB schwer zu schaffen  (Gelesen 12398 mal)

Uwe

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Die Rente macht dem RBB schwer zu schaffen
Autor: 05. Dezember 2015, 14:26

Quelle Logo:https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/7/72/B.Z..svg/260px-B.Z..svg.png
Die Rente macht dem RBB schwer zu schaffen

Quelle: BZ 05.12.2015

Der Sender muss einen großen Teil seines Budgets für die Altersversorgung ausgeben. Werden ARD und ZDF zur sendenden Pensionskasse?


Zitat
In seinem Wirtschaftsplan für 2016 hat der RBB 67,6?Millionen Euro als Aufwendungen für die Altersversorgung eingeplant – über 13?Prozent des Gesamt-Budgets von 500,5?Millionen Euro. Im laufenden Jahr waren es „nur“ 18,8?Millionen Euro.
Warum plant der RBB für 2016 fast die vierfache Summe für die Altersversorgung ein? „Die höheren Rückstellungen liegen allein an neuen Zinserwartungen“, so RBB-Sprecher Justus Demmer. „Dadurch kriegt kein Rentner auch nur einen Cent mehr.“

weiterlesen auf:
http://www.bz-berlin.de/kultur/fernsehen/die-rente-macht-dem-rbb-schwer-zu-schaffen


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Uwe

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Re: Die Rente macht dem RBB schwer zu schaffen
#1: 05. Dezember 2015, 14:45
Hier mehr Infos dazu:
ARD/ZDF - gekaufter Journalismus für üppige Renten und fehlende Unabhängigkeit
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.msg103339.html#msg103339

Zitat
...
Rund 18.900 Euro Betriebsrente pro Jahr kassieren Ex-Mitarbeiter der ARD im Durchschnitt, das ZDF zahlt sogar 21.000 Euro. Macht 1575 Euro bzw. 1750 Euro Zusatzrente pro Monat, die der Gebührenzahler finanziert – zusätzlich zur gesetzlichen Rente, ohne selbst eingezahlte Beiträge.
...


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Re: Die Rente macht dem RBB schwer zu schaffen
#2: 05. Dezember 2015, 15:52
Wird darüber eigentlich auch im ARD und ZDF, oder sonst einen ö r Sender berichtet?
Ich hab ja nur einen theoretischen Zugang zum ö r Rundfunk. Äh, ich hab ne Wohnung!
Ohmanoman


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Re: Die Rente macht dem RBB schwer zu schaffen
#3: 05. Dezember 2015, 16:24
Zitat
Der Sender muss einen großen Teil seines Budgets für die Altersversorgung ausgeben.
Wieso "Muß"? Noch dazu beim RBB? Es können doch gar keine derartigen Pensionsansprüche entstanden sein; ist doch nicht mit Sendeunternehmen der westdeutschen Bundesländer zu vergleichen, die es schon sehr viel länger hat?

Zudem sind es keine Beamten; (siehe Rz. 65 der 2. Rundfunkentscheidung des BVerfG).

Pensionsansprüche höheren Ausmaßes haben allenfalls Mitarbeiter des im RBB aufgegangenen westberliner SFB. Es wird bezweifelt, daß Mitarbeiter des ehemaligen ORB derart gut bezahlt worden sind bzw. bezahlt werden, um derartige Pensionsansprüche erworben haben zu können.


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Re: Die Rente macht dem RBB schwer zu schaffen
#4: 05. Dezember 2015, 19:59
Da wird ätzend viel gemauschelt. Das kommt davon wenn Transparenz nur für Beitragszahler per Gesetz verordnet wird!

Von einem Jahr zum anderen, um den Faktor VIER wegen Zinserwartungen??? Wie bescheuert hält man das Stimmvieh eigentlich?

Man darf grottenschlecht lügen und das Geld wird IMMER "bewilligt". Keine Rechtfertigungen, keine Konsequenzen, keine Kontrollen! Wie auch, es gibt ja auch keine Vorgaben! Keine Reue, keinen Skrupel, kein Gewissen.

Und Miese per Planung machen geht nur, weil man "öffentlich-rechtlich" agiert und kein Plus machen "darf". So kann man begründen das man an die Milliarden Rückstellungen wegen überzogenen Beitragseinnehmen unbedingt ran muß und das ganze seine völlige "Berechtigung" hat.

Das nenne ich ein widerwärtiges Verschachern von vom Volk abgepressten Geldern! Das Politiker-Medien-Kartell lässt grüßen!



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*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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Re: Die Rente macht dem RBB schwer zu schaffen
#5: 05. Dezember 2015, 20:38
Die Rente macht dem RBB schwer zu schaffen
Ich definiere um:
Der RBB macht den Rentnern schwer zu schaffen ...insbesondere den NICHTnutzenden Rentnern.
Und bald werden diese Rentner dem RBB schwer zu schaffen machen - wenn sie es nicht schon tun :police: ;)

Der Sender muss einen großen Teil seines Budgets für die Altersversorgung ausgeben.
Werden ARD und ZDF zur sendenden Pensionskasse?
Dieser Begriff der "sendenden Pensionskasse", der faktisch auf alle Landesrundfunkanstalten, ARD, ZDF & Co. übertragbar ist, sollte zur Grundausstattung jeder Klage-Argumentation vor den Gerichten werden, denn dieser verdeutlicht sehr anschaulich die absolute Unverhältnismäßigkeit der aktuellen Regelungen einer vollkommen nutzungsunabhänigen, unwiderleglichen, pauschalen und somit asozialen (Erst-)Wohnungssteuer zum Zwecke der Finanzierung dieser "sendenden Pensionskassen".

Jedenfalls gehören diese Kosten NICHT zum Rahmen des strikt Funktionsnotwendigen...
...und stehen damit im Widerspruch nicht nur zum 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts
https://de.wikipedia.org/wiki/7._Rundfunk-Urteil
Aus den Gründen:
https://de.wikipedia.org/wiki/7._Rundfunk-Urteil#Aus_den_Gr.C3.BCnden
Zitat
S. 81: „Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten. Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann. Das gilt erst recht unter den Bedingungen des Wettbewerbs mit privaten Veranstaltern, die sowohl in der Beschaffung ihrer Gelder als auch in der Gestaltung ihrer Programme freier sind.“


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Re: Die Rente macht dem RBB schwer zu schaffen
#6: 05. Dezember 2015, 22:48


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Der Begriff "Sendende Pensionskasse" ist prima, so wie die Firma Siemens immer als Bank mit angeschlossenem Elektrogeschäft bezeichnet wurde.

Leider wird ja bereits im Rundfunkstaatsvertrag nicht das Ziel definiert, daß der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der Veranstaltung Rundfunk, sondern zur Finanzierung der Rundfunkanstalten selbst dient, und damit zwangsläufig auch zur Versorgung ausgedienter Mitarbeiter oder Politiker...

Damit ist es leider nur ein politisches und kein juristisches Argument.


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Leider wird ja bereits im Rundfunkstaatsvertrag nicht das Ziel definiert, daß der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der Veranstaltung Rundfunk, sondern zur Finanzierung der Rundfunkanstalten selbst dient, und damit zwangsläufig auch zur Versorgung ausgedienter Mitarbeiter oder Politiker...

Zeitungsbezahler, ich danke Dir für Dein obiges Zitat. Dieses hat mich weiter nachforschen lassen. Und ich bin daraufhin zu folgenden Schlüssen gekommen:

Dass der Rundfunkbeitrag Finanzierungsfunktion hat, und eben nicht Entgeltfunktion, kommt ebenfalls und in noch viel deutlicherer Weise in § 13 Satz 1 RStV zum Ausdruck. Darin heißt es, der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkbeiträge.

Überdies: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die öffentliche Abgabe "Rundfunkgebühr" bis zur Reform des Finanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Entgeltfunktion gehabt. Die Entgeltfunktion wurde damit gerechtfertigt, dass das Bundesverwaltungsgericht die "Rundfunkgebühr" als Anstaltsnutzungsentgelt qualifizierte (vgl. BVerwGE 29, 214). Nach der Reform des Finanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab dem 01.01.2013 kann die öffentliche Abgabe "Rundfunkbeitrag" jedoch nicht mehr länger als Anstaltsnutzungsentgelt betrachtet werden, weil sich der rechtliche Charakter der Abgabe geändert hat. Ging der Gesetzgeber in der Vergangenheit davon aus, dass ein Rundfunkteilnehmer eine eigenständige willentliche Entscheidung traf, die Leistungen der Rundfunkanstalt zu nutzen, indem er ein Rundfunkempfangsgerät bereithielt, ist dies nach der Reform des Finanzierungsmodells nicht mehr der Fall, da es auf eine willentliche Entscheidung des Wohnungsinhabers gerade nicht mehr ankommt. Nach alter Rechtslage hat die willentliche Entscheidung des Rundfunkteilnehmers überhaupt erst die Gebührenpflicht ausgelöst. Aus ebendieser willentlichen Entscheidung resultiert der Entgeltcharakter der "Rundfunkgebühr". Auf eine willentliche Entscheidung kommt es nach neuer Rechtslage jedoch nicht mehr an. Folglich kann der "Rundfunkbeitrag" keinen Entgeltcharakter mehr haben, weil sie jedem Wohnungsinhaber kraft Gesetzes auferlegt wird, ohne dass er unter realistischen Annahmen eine willentliche Entscheidung über das Auslösen der Beitragspflicht treffen kann.


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Mit welcher Argumentation und unter Benennung welcher Gesetze und welcher seriösen Quellen für die Höhe der durschnittlichen Zusatzrenten beim RBB könnten die Rentenansprüche als Argument in eine laufende Klage gegen den Rundfunkbetrug, bzw. gegen Beitrags/Festsetzungsbescheide eingebracht werden?



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Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

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Weitere Frage: Könnten die Zusatzrenten vielleicht Gegenstand einer Klage wegen Untreue gegen das Führungspersonal der Rundfunkanstalten sein? Ab irgendeiner Höhe der Zusatzrenten würde eine Veruntreuung von Beitragsgeldern vorliegen, denn es kann nicht eine beliebige, nicht leistungsgerechte Summe der Beiträge in eine luxuriöse Altersvorsorge der Mitarbeiter abgezweigt werden. Aber was wären Kriterien, um diese nicht leistungsgerechte Höhe näher zu bestimmen, was kann als Vergleich dienen, was sind anerkannte Kriterien für Untreue?


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Habe gerade einmal bei rbb reingeschaut (nicht ins Programm, sondern in die „Zahlen“)
Unter:
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/zahlenundfakten/index.html
kann man einiges schnell recherchieren und mit den Zahlen spielen. Oder halt „typisieren“ – wir treffen auch Annahmen, die aber durch Fakten belegt sind.

Interessante Infos:
S.23: Anzahl Mitarbeiter: 1915
S.24: Gehaltsbandbreiten nach Funktion

Aufwand Altersvorsorge: 48.085.000€ (geteilt durch Anzahl MA, s.o.= pro Mitarbeiter werden im Jahr durchschnittlich 25.109€ eingestellt.)
Gehälter: 93.650.000€ (geteilt durch Anzahl MA, s.o.= pro Mitarbeiter werden im Jahr durchschnittlich 48.903€ ausgezahlt.)
Hinzu kommen die Sozialausgaben - die aber einen festen Bezug zum Gehalt darstellen und so wenig variieren und wenig beeinflussbar sind.

Es ist bezeichnend, dass der Aufwand der Altersvorsorge ungefähr die Hälfte vom Personalaufwand (ohne Sozialausgaben) beträgt. Das ist beim hr ähnlich. Nur sind dort die Mitarbeiter (noch) teurer.

Jetzt kann man noch wohlwollend die Intendantin herausrechnen (die bekommt 21.532€ im Monat, also „nur“ 258.364€ p.a. (siehe Seite 24) Da kommt aber sicher noch das ein oder andere Schmankerl hinzu. Das ist ja sonst kein Auskommen!
Ich hoffe, Euer Arbeitgeber zahlt auch ein zweites Kindergeld? Nein? Beim rbb gibt’s pro Kind 1.495 € im Jahr! Das geht bis zum 27. Lebensjahr. Und noch ein 500er als Urlaubsgeld extra.

Bezeichnend, nicht überraschend:
S.14: Sendeminuten 328.000 für Widerholungen; 225.000 für den Rest (!)
-Widerholungen habe ich absichtlich ohne „e“ bei „wider“ geschrieben. Das passt besser.

VG rave
(schaue mir parallel die Zahlen anderer LRA an - und habe mal die Analyse geübt)




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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

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Leider wird ja bereits im Rundfunkstaatsvertrag nicht das Ziel definiert, daß der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der Veranstaltung Rundfunk, sondern zur Finanzierung der Rundfunkanstalten selbst dient, und damit zwangsläufig auch zur Versorgung ausgedienter Mitarbeiter oder Politiker...

[...] Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die öffentliche Abgabe "Rundfunkgebühr" bis zur Reform des Finanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Entgeltfunktion gehabt. Die Entgeltfunktion wurde damit gerechtfertigt, dass das Bundesverwaltungsgericht die "Rundfunkgebühr" als Anstaltsnutzungsentgelt qualifizierte (vgl. BVerwGE 29, 214). [...]

?!?

Meines Wissens hatte die Rundfunkfinanzierung seit *jeher* keine "Entgeltfunktion"...
...sondern war schon zu "Gebühren"-Zeiten das "von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung".

BVerfGE 31, 314 - 2. Rundfunkentscheidung
Urteil des Zweiten Senats vom 27. Juli 1971 auf die
mündliche Verhandlung vom 18. Mai 1971
-- 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68 --
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv031314.html
Rd. Nr. 39
Zitat
[...] Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. [...]

Zu dieser "Gesamtveranstaltung Rundfunk" dürften auf die Abgabenzahler abgewälzte Zusatz(!)-Rentenversicherungen noch nie gehört haben.
Aber was gibt es schon, was die Rundfunkanstalten sich "herausnehmen", jedoch eigentlich nicht "herausnehmen" dürften...? ::) :-\ >:(

Insofern betrachtet war auch schon die sog. "Rundfunkgebühr" eine (noch ausweichliche)
"Bereithaltungsgebühr" für "Geräte" u.a. zur Finanzierung von Zusatz(!)-Rentenansprüchen einer grundlos privilegierten Personengruppe und Mediensparte.

Mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" haben wir nun eine (unausweichliche, pauschale und somit asoziale)
"Inhaberabgabe" für das existenzielle Gut "Wohnen" u.a. zur Zwangs(!)-Finanzierung von Zusatz(!)-Rentenansprüchen einer grundlos privilegierten Personengruppe und Mediensparte.


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g

gartieb_weg

Mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" haben wir nun eine (unausweichliche, pauschale und somit asoziale)
"Inhaberabgabe" für das existenzielle Gut "Wohnen" u.a. zur Zwangs(!)-Finanzierung von Zusatz(!)-Rentenansprüchen einer grundlos privilegierten Personengruppe und Mediensparte.

Genau, wo wäre mein Sondervorteil bei dieser Zwangsfinanzierung?


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