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Erinnerung abgelehnt: ZV geht weiter trotz Klage vor VwG

Begonnen von noGez99, 04. Dezember 2015, 19:06

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noGez99

Hallo,

die Person P hat folgende Vorgeschichte:
->  Bescheid(e)
-> Widerspruch
-> (kein Widerspruchsbescheid)
-> Zwangsvollstreckung
-> Klage VwG + Erinnerung mit Aussetzung der Vollstreckung
-> Erinnerung abgelehnt

Jetzt schreibt der GV dass P die Vermögensauskunft (ggv. schuldhaft) versäumt hat,
daher jetzt Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gemäß ZPO 882c.

Fragen:
1) Person P dachte, dass ein neuer Termin zur Vermögensauskunft angesetzt. Wurde das durch die Erinnerung nicht gehemmt?
2) Person P dachte, dass mit der Klage die ZV erstmal ruht. Muss P das dem GV sagen? Redet denn BS nicht mit dem GV?
3) Muss P jetzt Eilrechtsschutz beantragen?

Danke
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

noGez99

#1
Hier noch der Standartbrief von GV.

Noch eine Frage: Ist Hinterlegung beim AG möglich um die Eintragung abzuwenden?
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

noGez99

#2
Wie ist denn die Erfahrung in fikiven Fällen mit dem Eilrechtsschutz? Gibt es fiktive Fälle, in denen der Eilrechtsschutz stattgegeben wurde?
(Wenn man die Sufu benutzt findet man viel bei Eilrechtsschutz abgelehnt dagegen bei Eilrechtsschutz stattgegeben wenig. Aber es wird hier auch meist über die Probleme gefragt und weniger über das was funktioniert hat)
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)