Falls eine Anfechtungsklage gegen Bescheide erhoben wurde, dann würden die Richter im Normalfall alle Bescheide in Kopie oder Abschrift erwarten. Eine Person A sollte diese also nachreichen.
Falls die Richter am Gericht sich zum Nichterhalt von Bescheiden in Kopie oder Abschrift noch nicht geäußert haben, dass Sie diese haben wollen, dann könnte eine Person A diese Anfrage seitens des Gerichts auch abwarten. Normal würden diese bei den Anlagen mit eingereicht. Die Richter würden diese bei Bedarf sicherlich auch in irgendeiner Form anfordern. Der Bedarf dazu ist mit Sicherheit vorhanden.
Alternativ einfach mit dem nächsten Schreiben einreichen oder nachfragen ob dieser Bescheid dem Gericht bereits in Kopie vorliegend ist, es könnte ja auch sein, dass die LRA diesen in Kopie bereits zum Gericht gesendet hat, auf die Anforderung der Richter hin. Normal würde eine Person A darüber dann aber eine Information bekommen, dass es so wäre.