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Autor Thema: Sixt Pressemitteilung „Urteilsbegründung macht uns fassungslos.“  (Gelesen 13257 mal)

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OpenPR, 27.11.2015


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Defizite der Rundfunk-Finanzierungsreform sehenden Auges unbeachtet

Pressemitteilung von Sixt SE / PR Agentur: Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH

Zitat
Erich Sixt: „Urteilsbegründung macht uns fassungslos.“

Pullach, 26. November 2015 – Die Defizite werden im Ansatz erkannt, sie bleiben aber folgenlos: Auf diesen Nenner lässt sich die nun vorliegende schriftliche Begründung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Rundfunkbeitrag bringen. Das Gericht hatte am 30. Oktober 2015 die Berufung von Sixt gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zurückgewiesen. Sixt ist der Auffassung, dass die 2013 in Kraft getretene Rundfunk-Finanzierungsreform mit schweren Fehlern behaftet und deshalb verfassungswidrig ist.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil Defizite der Reform durchaus erkannt, wie zum Beispiel die - von Sixt bereits 2010 prognostizierten - erheblichen Mehreinnahmen der Rundfunkanstalten. Dennoch will das Gericht dem keinerlei Bedeutung beimessen. Auch die Tatsache, dass eine Überprüfung der gemeldeten Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge in der Praxis überhaupt nicht erfolgt und auch nicht möglich ist („strukturelles Vollzugsdefizit“) und damit der ehrliche Zahler der Dumme ist, stört das Gericht nicht.

Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der Sixt SE: „Die Urteilsbegründung macht uns fassungslos. Die bayerischen Gerichte scheinen mit dem Thema Rundfunkbeitrag umzugehen wie mit einer heißen Kartoffel. Man will sich nicht die Finger verbrennen und reicht sie deshalb weiter - in diesem Fall an das Bundesverwaltungsgericht.“

Sixt wird – wie bereits angekündigt – gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen….

Weiterlesen auf:
http://www.openpr.de/news/881421/Bayerischer-Verwaltungsgerichtshof-laesst-Defizite-der-Rundfunk-Finanzierungsreform-sehenden-Auges-unbeachtet.html



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. November 2015, 18:24 von Bürger«
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Das wäre doch eine Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Richter wert,
oder sehe ich das falsch.


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Uwe

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Dann lest euch das mal durch!

Stephan Kersten
- Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

www.vgh.bayern.de
www.vgh.bayern.de/bayvgh/wir
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und
- Mitglied des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks

www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/bayerischer-rundfunk-verwaltungsrat-mitglieder100.html

Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
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War vor der Verhandlung schon bekannt, ist in einem anderen Thread behandelt.


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Mich wundert es eigentlich, dass sich Sixt nicht über die Richter und den Rundfunkbeitrag in einem Werbespot lustig macht, weil ARD und ZDF auch Werbung abends senden.


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Die werden sich die Finger nicht damit verbrennen, auch wenns verlockend ist. Da ziehen sie sich gleich diverse Klagen an den Hals....


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                                                Curt Goetz

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Dafür gibt es clevere Werbeagenturen, welche gezielt ausloten was ohne anzuecken machbar ist und trotzdem sein Ziel nicht verfehlt.
Eher wäre dann die Frage, ob ein Sender sich damit die Finger verbrennen will.
Die Öffis scheiden wohl selbstredend eh aus, bei den Privaten würde sich zeigen inwieweit sie mit den Öffis intern doch verbandelt sind....
Da würden wohl nur Plakate an Werbetafeln übrig bleiben, selbst Printmedien bekommen da schon das gewisse Flattern...


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Mich wundert es eigentlich, dass sich Sixt nicht über die Richter
Könnte als Beleidigung gewertet werden und wäre seeehr schlecht für's Image. Es könnten immerhin auch Richter Kunden sein.

Zitat
und den Rundfunkbeitrag in einem Werbespot lustig macht,
Das kommt sicherlich noch, wäre aber in einem laufenden Prozessverfahren auch nicht förderlich.

Sixt ist seriös, wie es noch viele rein familiengeführte Unternehmen Deutschlands auch sind.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Sixt ist seriös, wie es noch viele rein familiengeführte Unternehmen Deutschlands auch sind.
Man muss auch nicht mit der Tür ins Haus fallen, sondern kann es elegant stichelnd durch die Blume zum Ausdruck bringen.
Seriös sollte schließlich auch der Gegner sein und dementsprechend handeln.
Auf die paar Richter mit Scheuklappen als eventuelle Kunden kann Sixt gern verzichten.


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Wieso nicht, Werbung ist doch, wenn diese gut gemacht ist, durch aus lustig und aufklärend.
Eine nicht zu unterschätzende Kundengruppe dürfte die der Nichtnutzer sein.
Also nicht Radio oder Fernsehwerbung, sondern z.B. Print.
Um den Nichtnutzern bei der modernen Rundfunknutzung mehr Auswahl und Freiheit zu geben bieten wir Ihnen jetzt Radio freie Mietwagen.


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, sondern kann es elegant stichelnd durch die Blume zum Ausdruck bringen.
Wird Sixt aber vermutlich dennoch nicht tun; warum sollten die sich auf ein derartiges Niveau begeben wollen?

Zitat
Seriös sollte schließlich auch der Gegner sein und dementsprechend handeln.
Größe besteht, neben vielen anderen Merkmalen, darin, weder sich noch den Gegner zu erniedrigen.

@PersonX
Zitat
bieten wir Ihnen jetzt Radio freie Mietwagen.
Was machst Du hier mit dem evtl. nötigen Verkehrsfunk? -> Im Rundfunk ist nicht alles Mist. Es hat auch Bereich, die sinnvoll sind und von den Nutzern(!) unterstützt gehören, weil jene Leute, die den sinnvollen Rundfunkteil betreiben, auch von was leben wollen.

Bspw. wäre es empfehlenswert(?), von der Kfz.-Steuer einen Betrag X für Verkehrsfunk und Co. einzubehalten, bzw. an Verkehrsfunk und Co. anbietende Rundfunkunternehmen abzuführen?


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Sixt hat meinen allerhöchsten Respekt!


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