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Autor Thema: Zahlungsaufforderung der Stadt Kiel  (Gelesen 10970 mal)

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Zahlungsaufforderung der Stadt Kiel
Autor: 05. August 2015, 19:54
Hallo  ;)
Ich habe doch endlich nach dem ich vieles Ignoriert habe eine Zahlungsaufforderung der Stadt Kiel bekommen.
Lange hat es nun gedauert und ich bin verwundert das die Summe nicht so hoch ist wie erwartet.
Nun möchte ich endlich den weg gehen und werde Widerspruch einlegen. Gibt es hier noch mehr im raum Kiel die handeln?
Würde mich freuen wenn man sich sonst zusammen tun könnte. Erfahrungsaustausch und co !

Liebe Grüße Sandra


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Re: Zahlungsaufforderung der Stadt Kiel
#1: 23. August 2015, 02:00
Hallo,

ich habe auch genau den gleichen Brief erhalten. Allerdings habe ich die Zahlung versäumt, da ich im Urlaub war. Jedenfalls steht im Brief, dass man mich nicht angetroffen hatte und ich nun bis zu einem gewissen Zeitpunkt zahlen soll.

Jetzt muss ich mich wieder darum kümmern, ganz schön nervig. Der Brief kam aber ganz normal, also nicht als Einschreiben o. ä.. Nun könnte man ja sagen, dass man niemals solch einen Brief erhalten hat. Und ab Montag ziehe ich auch nach Potsdam, dann muss sich der dortige Gerichtsvollzieher um die Angelegenheit kümmern.

Übrigens hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Zwangsvollstreckungen rechtens sind. Siehe hier: https://www.wbs-law.de/medienrecht/bgh-zwangsvollstreckung-von-rundfunkbeitrag-rechtmaessig-62000/


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Re: Zahlungsaufforderung der Stadt Kiel
#2: 31. August 2015, 12:27
Wie ist es in dem von die geschilderten Fall weitergegangen, Sandra?

Ich würde immer den Weg meines Bekannten empfehlen, wenn bislang auf nichts reagiert wurde und eine Vollstreckung ins Haus flattert:

http://gezvollstreckung.npage.de/sh.html


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Re: Zahlungsaufforderung der Stadt Kiel
#3: 07. Oktober 2015, 23:37
bei dem oben verlinkten doc bräuchte ich mal hilfe bei den xxxxxx ;) weis nur nen paar :(

lg


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Re: Zahlungsaufforderung der Stadt Kiel
#4: 08. Oktober 2015, 00:54
@ Beitragsverweigerer
Der BGH Beschluss vom 11.06. 2015 hat nur das Tübinger Landgericht Urteil aus 2014 aufgehoben.
Zur Zeit sind aber mindestens zwei weitere Beschlüsse bekannt die nich aufgehoben sind und Bestand haben.

Also wennes soweit ist das eine Zwangsvollstreckung angekündigt wird dann zum Verwaltungsgericht und einen " Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" stellen. ;)


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Re: Zahlungsaufforderung der Stadt Kiel
#5: 08. Oktober 2015, 16:22
geht das schriftlich und wenn ja gibts da ne vorlage?


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Re: Zahlungsaufforderung der Stadt Kiel
#6: 14. Oktober 2015, 20:43
Hallo

Auch ich hatte vorgestern einen unschönen Brief von den Kollegen im Briefkasten. Darin steht das ich vom 01.01.2013 bis 01.06.2015 keine GEZ Gebühren bezahlt habe und das auf mein nicht reagieren auf die Forderungen nun die Zwangsvollstreckung droht wenn ich nicht umgehen bezahle.

Ich kommt dazu das ich vom 01.01.2013 bis zum 31.05.2013 Schüler war. Ich habe Bafög in Höhe von grade einmal 200€ bekommen. Dies meldete ich auch damals der GEZ per Email. Dann am 01.06.2013 bin ich zu meiner Freundin gezogen die zu dem Zeitpunkt bereits GEZ Gebühren Gehalt hat und dies auch noch bis heute macht. Ich habe mich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet, einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post gestellt und auch hier wieder die GEZ per Email informiert. Nun soll ich aber rückwirkend die kompletten GEZ Gebühren zahlen. Und das ganze für eine Wohnung in der ich seit 2 Jahren nicht mehr wohne!

Hat jemand einen Tipp für mich was ich nun machen kann oder steckt vielleicht in der gleichen Klemme? Es geht nämlich um eine nicht ganz so kleine Summe von knapp 550€

Lg


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Re: Zahlungsaufforderung der Stadt Kiel
#7: 14. Oktober 2015, 22:19
Hier ein paar Hinweise:

Vollstreckungsankündigung Stadtkasse erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14884.msg106949.html#msg106949


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Re: Zahlungsaufforderung der Stadt Kiel
#8: 14. Oktober 2015, 22:36
Na wenigsten mal ein bissel Info.  Person a hat dem ag und ogv mal nen Liebesbrief geschrieben. Schaun wir mal obs Akteneinsicht gibt falls es ein Urteil bzw Titel gegen Person a gibt.

Regards


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Re: Zahlungsaufforderung der Stadt Kiel
#9: 05. November 2015, 03:11
Den ausgetauschten Informationen hier ist zu entnehmen, dass sich einige bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen müssen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Bitte bei Vollstreckungen insbesondere bitte auch UNBEDINGT den UNTERSCHIED zwischen "gerichtlichem Mahnverfahren" (Titel via Richter) und VERWALTUNGsvollstreckung (Titel = VERWALTUNGsakt) verinnerlichen.
NUR LETZTEREs greift nach dem Willen des GESETZgeber beim sog. "Rundfunkbeitrag". Beim sog. "Rundfunkbetrag" braucht es KEINES "richterlichen Titels"!!!!!!!!!

"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html


Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


Zur Vermeidung weiterer allgemeiner Diskussionen ohne Beschäftigung mit den Grundlagen, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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