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Autor Thema: Landgericht Stuttgart - Ende der Fahnenstange erreicht!? :-(  (Gelesen 2807 mal)

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Hallo liebe Mitstreiter,

PersonX ist mittlerweile mit ihrem Latein am Ende und steht kurz davor das Sparbuch aufzulösen und die mittlerweile über 700€ dem Gerichtsvollzieher zu übergeben   :-[

Was bisher geschah HIER in aller Ausführlichkeit.

Stand der Dinge in Kürze
- Bescheide nicht erhalten
- Mahnungen nicht erhalten
- Gelber Brief mit Einleitung der Zwangsvollstreckung und Ladung zur Vermögensauskunft
- Erinnerung eingelegt beim GV wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage (trotzdem Eintrag bei der Schufa)
- Erinnerung nochmals beim Amtsgericht eingereicht mit Widerspruch gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung

Das letzte Schreiben ans Amtsgericht ging Anfang Mai raus. Als PersonX die Sache schon fast wieder vergessen hatte, erreichte sie dann Ende September ein
Beschluss des Amtsgerichtes.
- Die Erinnerung ist unbegründet. Die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ist nicht zu beanstanden.
- Dementsprechend sei auch die Eintragungsanordnung gerechtfertigt.
- Hinweis, dass man gegen diese Entscheidung beim Landesgericht Stuttgart Beschwerde einlegen kann.
(das Schreiben mit der "Begründung" setze ich euch in den Anhang)

Daraufhin hat PersonX dann eine dreiseitige Beschwerde mithilfe von Vorlagen hier im Forum verfasst und an das Landgericht geschickt.
(Schreiben ebenfalls im Anhang)

Vor zwei Wochen kam dann eine Verfügung vom Landgericht mit folgendem Inhalt:
Zitat
"Das vorliegende Zwangsvollstreckungsverfahren stützt sich auf ein Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunks vom 02.01.2015 - nicht etwa auf einen an diesem Tag ergangenen und zugstellten Beitragsbescheid.
[Anm.: dies wird im Schreiben des OGV aber nicht wirklich deutlich, weswegen ich bei jedem Schreiben auf diesen "Formmangel" hingewiesen habe. Das Landgericht geht hier das erste Mal inhaltlich darauf ein.]
Der Gerichtsvollzieher, der im Rahmen eines Verwaltungsvollsteckungsverfahren (§15aLVwVG) beauftragt wird, überprüft nicht, ob ein, diesem Verwaltungsvollstreckungsverfahren zugrunde liegender Beitragsbescheid an den Schuldner zugstellt wurde.
Ausweislich des in der Gerichtsvollzieherakte befindlichen Vollstreckungsersuchens wurde dem Schuldner unter den Daten 04.07.2014 und 01.08.2014 jeweils ein Beitragsbescheid zugestellt. Wenn und soweit der Schuldner sich hiergegen wendet, mit der Behauptung, diese Bescheide nicht bekommen zu haben, sind dies materielle Einwände, die im vorliegenden Verfahren nicht geprüft werden können. [Anm.: WO DENN DANN?]

Es besteht zur Stellungsnahme - insbesondere auch zur kostengünstigeren Rücknahme der Beschwerde bis 25.11.2015"

Was kann PersonX noch tun?? Bin wirklich verzweifelt.
Und was kostet es PersonX, wenn sie an der Beschwerde festhält? Bisher wurde nirgends etwas davon geschrieben, dass dadurch weitere Kosten entstehen.
Sieht ja momentan leider nicht so aus, als ob es irgendwas bringen würde  :-[ :-[ :-[

Für euren Rat wäre ich sehr dankbar, da ich momentan keinen Ausweg mehr sehe und die aufgelaufenen Gebühren zusammen mit den ganzen Mahn- und Gerichtsvollziehergebühren langsam existenzgefährdent für mich werden.

Frist läuft übermorgen ab :/

Liebe Grüße
- trox


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2015, 16:42 von trox«

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Beschluss des Amtsgerichts - Seite 1


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Beschluss des Amtsgerichts - Seite 2&3


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Daraufhin die ...

Beschwerde von PersonX - Seite 1


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Beschwerde von PersonX - Seite 2


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Beschwerde von PersonX - Seite 3


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Dann erhielt ich diese...
Verfügung vom Landgericht:


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