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Autor Thema: Kosten einer Klage  (Gelesen 3771 mal)

R
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Kosten einer Klage
Autor: 30. März 2016, 21:17
Hallo an alle Kläger!
Ich wollte mal über den Daumen peilen, was so ne Klage mitsamt RA kostet. Bisher hab ich mich ja selber verteidigt und musste nur popelige Gerichtskosten zahlen, aber nun habe ich mein negatives Urteil vom Verwaltungsgericht erhalten und will in Berufung gehen, also erst Antrag stellen, zugelassen werden und dann die 2. Instanz durchziehen. Einen netten Anwalt hab ich nun auch schon an der Leine, der möchte natürlich nicht nach Streitwert bezahlt werden, sondern wird mir noch seine Konditionen nennen. Damit es mich nicht gleich komplett vom Sockel haut, hätte ich gerne Vergleichswerte:

Was haben eure Anwälte gekostet?
- was kostet z.B. allein die Verhandlung: wenn der RA nach Leipzig reist, in nem Hotel übernachtet, abends schön essen geht, am nächsten Tag stundenlang Plädoyer hält, dann wieder heim fährt mit seinem schönen Benz... ist es evtl. sinnvoller, eine Entscheidung nach Aktenlage - ohne mündl. Verhandlung - zu beantragen? ;-)

Was kostete eure Klage insgesamt?


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K
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Re: Kosten einer Klage
#1: 30. März 2016, 21:46
Hallo RAFA,

veranschlage mal ca. mindestens das zehnfache der VG-Klagekosten für den RA.
Realistisch etwa das fünfzehnfache - nach oben immer offen  8)

Gerichtskosten: keine Ahnung.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Re: Kosten einer Klage
#2: 30. März 2016, 22:12
Liebe RAFA,

keine Ahnung.

aber was wir dann den nachkommenden Generationen überlassen werden?????!!!!

Ja, wir waren in Leipzig zusammen dabei. (Vielen lieben Dank dafür :))

Gibt es zu dieser Rechtsbeugung noch eine Steigerung?

Wir müssen dagegen gemeinsam auf die Straße gehen, koste es was es wolle!!! 8)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

R
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Re: Kosten einer Klage
#3: 30. März 2016, 22:24
Naja, Karlsruhe, aber du hast doch gehört, was diverse RAe in Leipzig so erzählten: Es konnte gar nicht anders kommen, weil der Braten zu heiß ist fürs Verwaltungsgericht. Sie mussten es praktisch ablehnen, damit es ans Verfassungsgericht gehen kann. Dort gehört es auch hin.

UND: Das Problem ist (vermutlich) nicht auf dem Rechtsweg zu lösen, sondern es braucht eine politische Lösung.

Bis die kommt, möchte ich aber noch auf dem Rechtsweg herum dümpeln, also mach ich mal so weiter...


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Re: Kosten einer Klage
#4: 30. März 2016, 22:28
Liebe RAFA

unsere Ziele haben ein gemeinsames Ziel.

Egal auf welchem Weg!!!



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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 3.234
Re: Kosten einer Klage
#5: 30. März 2016, 22:33
Gerichtskosten 35 Euro, Berufungsbegründung durch den Anwalt fast 600 Euro. Möglicherweise kommt es gar nicht zur Verhandlung in der nächsten Instanz, das Verfahren kann bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ruhend gestellt werden, kommt eh kein anderes Ergebnis zustande. Ansonsten Stundensatz und Kilometergeld zu unbekannten Gesamtkosten.


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P
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Re: Kosten einer Klage
#6: 31. März 2016, 01:16
Die Gerichtskosten sind abhängig vom Verfahren und vom Streitwert, bis 500,-€ Streitwert sind es aktuell 105,-€ bei einer Anfechtungsklage. In anderen Klagearten können die Kosten größer sein oder auch entfallen.

Diese Kosten können in der jeweiligen Kostentabelle nachgelesen werden.

Bei einer mündlichen Verhandlung, kann die Gegenseite z.B. mit Anwalt kommen, die Gegenseite hat die Möglichkeit diese Kosten mit um zulegen plus irgendeine Pauschale. -> Die Umlage der Kosten richtet sich dabei ebenso nach dem "Streitwert" aber genauer wäre es wohl dann der Gegenstandswert.
Soweit es durch PersonX verstanden wurde sind das zwei verschiedene Sachen, auch wenn die Höhe gleich sein kann.

Die Umlage der Kosten der Gegenseite erfolgt nach relativ "festen Sätzen" und einer Tabelle wo der Faktor zur Multiplikation drin steht, soweit PersonX das verstanden hat.

In folgenden Themen/Antworten sind es jeweils Klagen wegen Befreiung Thema und Gerichtskosten sowie Anwaltskosten der Gegenseite
z.B.
Verhandlung VG Dresden, Di. 16.06.15, 10.45 Uhr Antwort 3
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14554.msg97870.html#msg97870

Kostenfestsetzungsbeschluss zu den Anwaltskosten der Gegenseite
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15817.msg105339.html#msg105339


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j
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Re: Kosten einer Klage
#7: 05. April 2016, 15:16
Naja, Karlsruhe, aber du hast doch gehört, was diverse RAe in Leipzig so erzählten: Es konnte gar nicht anders kommen, weil der Braten zu heiß ist fürs Verwaltungsgericht. Sie mussten es praktisch ablehnen, damit es ans Verfassungsgericht gehen kann. Dort gehört es auch hin.

UND: Das Problem ist (vermutlich) nicht auf dem Rechtsweg zu lösen, sondern es braucht eine politische Lösung.

Bis die kommt, möchte ich aber noch auf dem Rechtsweg herum dümpeln, also mach ich mal so weiter...

Danke fuer diesen Beitrag, das ist genau was ich denke.

Ich habe das vor einiger Zeit mal im Forum geschrieben und wurde dafuer hart angegangen.

Der Klageweg ist hartes Brot und BverfG ist die richtige Adresse. Nur wird dabei, wie bei nahezu allen fehlerhaften Gesetzen in Dtl. in den letzten Jahren das BverfG die Regelung fuer "neu zu Regeln" erklaeren und dann geht der  XXXXXXX von vorne los.

Daher muss eine Bewegung her, die politisch Druck macht, diesesn 8,5 Mrd. Euro OeRR abzuschaffen oder wenigstens die Finanzierung auf freiwilige Basis zu stellen, etc.
Vor dt.Gerichten ist kein Recht zu erwarten, sie sind leider nicht so unabhaengig wie es sein sollte, daher kann man davon ausgehen das selbst das BverfG sich nicht anmassst, eine grundsaetzliche Neuregelung zu erzwingen.

AM Ende ist und bleibt unser Kampf ein politischer, der rechtliche wird keinen dauerhaft durchgreifenden Erfolg bringen.


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