Hallo zusammen!
Ich frage für einen Freund
Folgendes Szenario: Person A (Student, BAföG-Empfänger) zieht im Oktober 2014 vom elterlichen Wohnort aus an Ort C zum Studieren. Person A vergisst die Anmeldung bei der Stadt und hat folglich auch bisher keine Post von der Rundfunkbeitragsstelle erhalten. So weit so gut.
Im November 2015 erhält Person A ein Schreiben der Stadt (von Ort C), in dem sie aufgefordert wird, den Wohnsitz anzumelden. Person A hat vom Bürgeramt erfahren, dass eine Anmeldung wohl auch rückwirkend zum Oktober 2014 ohne größere Probleme möglich ist (dank neuer Regelung seit Nov. 2015 ist eine Wohnungsgeberbestätigung nötig, in der der Vermieter das Einzugsdatum angeben muss). Es wurde aber mitgeteilt, dass es dann Probleme mit der Rundfunkbeitragsstelle geben könnte (Nachforderungen).
Was wäre eine angebrachte Vorgehensweise in diesem Fall?
Freiwillig bei der Rundfunkbeitragsstelle anmelden mit dem aktuellen Monat als Einzugsdatum und gleich befreien lassen (Befreiung dank BAföG möglich)? Oder wird da ein Nachweis für das Einzugsdatum verlangt?
Es darauf ankommen lassen, ob sich die Rundfunkbeitragsstelle meldet? (Ich nehme an, falls sie es tut, bekommt sie das Einzugsdatum vom Bürgeramt für 2014 --> Nachzahlung)
Weitere Information zu Person A: Sie zieht Anfang des Jahres aus der Wohnung wieder aus, eine Verweigerung der Anmeldung aus Datenschutzgründen ist also nicht gegeben.
Vielen Dank an alle, die mir bei der bestmöglichen Lösung dieses hypothetischen Rätsels helfen!