Um dem befürchteten Szenario zu entgehen, daß noch Rückforderungen gestellt werden, gibt es folgende Optionen:
1)Sicherstellen, daß die (Um-)Meldedaten nicht vom EMA übermittelt werden (Viel Spaß dabei!)
2)Sicherstellen, daß die Ummeldung nicht stattfindet (Ordnungswidrigkeit!), weitere Nachteile vorprogrammiert mit Behördenpost, Krankenkassen etc.
3)Trick 17: Obdachlos melden, erst ein paar Wochen später den gemeinsamen Haushalt ummelden, denn es wird bei Umzug immer nur die letzte Meldeadresse übermittelt, man unterbricht die Datensatzkette sozusagen. Schwierigkeiten sind dem neuen Meldegesetz geschuldet, denn die Abmeldung erfordert die Auszugsbestätigung und die Anmeldung die Einzugsbestätigung des Vermieters, allerdings kann man sich den Auszug ja auch vorab bestätigen lassen, einen Monat früher halt, oder den Einzug später, weil man ja noch so viel renoviert hat und noch nicht gewohnt, man kann ja auch den Monat zwischen zwei Umzügen verreist sein.
Wie das sich mit Meldegesetz und Untermietern verhält ist mir nicht bekannt (Vermieter des Untermieters ist ja der Mieter (Hauptmieter) des Vermieters (Wohnungseigentümers), also müßte der Hauptmieter auch viel unterschreiben können...).