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Autor Thema: Der Medien-Kommissar: Vorbild für ARD & ZDF? Altersbezüge-Reform bei der DW  (Gelesen 3402 mal)

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Handelsblatt, 09.11.2015


Der Medien-Kommissar
Vorbild für ARD und ZDF?

von Hans-Peter Siebenhaar

Zitat
Die Deutsche Welle will die Altersbezüge von den Gehaltssteigerungen abkoppeln und stößt auf massivem Widerstand. Über den schwierigen Versuch, das opulente Rentensystem der Rundfunkanstalten zu reformieren.

Wie ein finanzieller Mühlstein hängt die opulente Altersversorgung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem um den Hals. Die Deutsche Welle ist keine Ausnahme. Ein Bespiel: Ein „erster Redakteur“ in der Gehaltsgruppe VG II/8 erhält ein monatliches Bruttogehalt von 7878,83 Euro monatlich. Nach 30 versorgungsfähigen Jahren erhält er heute 4925,31 Euro an monatlicher Rente.

Derartige Altverträge, die noch weit über 90 Prozent ausmachen, schnüren dem Auslandsrundfunk die Luft zum Atmen ab. Mittlerweile gibt die Deutsche Welle nach eigenen Angaben bereits 13 Prozent ihres mit Steuergeldern finanzierten Haushaltes für die Altersversorgung ihrer 1530 ehemaligen Mitarbeiter aus….

Weiterlesen auf:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/medienkommissar/der-medien-kommissar-vorbild-fuer-ard-und-zdf/12560712.html


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DWDL, 09.11.2015


Rentenreform beim Auslandsrundfunk
DW will Renten an öffentlichen Dienst angleichen

von Alexander Krei

Zitat
Um mehr Geld ins Programm stecken zu können, will die Deutsche Welle in Zukunft bei den Renten für ehemalige Mitarbeiter sparen. Noch ist allerdings nicht klar, ob die Pläne umgesetzt werden: Von den Gewerkschaften kommt Gegenwehr.

Die Deutsche Welle will sparen - und hat bei diesem Vorhaben die Renten für ehemalige Mitarbeiter des staatlichen Auslandsrundfunks ins Visier genommen. "Unser Ziel ist, die Rentenzahlungen an den öffentlichen Dienst anzugleichen", kündigte Verwaltungsdirektorin Barbara Massing im "Handelsblatt" an. Gleichzeitig sollen die Renten in Zukunft von den Gehaltssteigerungen entkoppelt werden. "Wir wollen, dass die nach dem alten Versorgungssystem zugesagten Renten, die wesentlich höher liegen als die heutigen Rentenzusagen, jährlich nur ein Prozent steigen. Das aber verlässlich", so Massing…..

Weiterlesen auf:
http://www.dwdl.de/nachrichten/53398/dw_will_renten_an_oeffentlichen_dienst_angleichen/


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Zitat
Um mehr Geld ins Programm stecken zu können, will die Deutsche Welle in Zukunft bei den Renten für ehemalige Mitarbeiter sparen.

1. Die große Frage ist, ob Rentenzahlungen an ehemalige Rundfunker überhaupt von der Zweckbestimmung des § 1 RBStV gedeckt sind.

2. An der Diskussion erkennt man, dass der Rundfunkbeitrag Finanzierungsfunktion hat. Er dient zur Finanzierung der Infrastruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Rechtsprechung will den Bürgern weis machen, der Rundfunkbeitrag habe Entgeltfunktion, er sei also die Gegenleistung für eine bestimmte Leistung. Welche Gegenleistung erhält der Bürger eigentlich für die beitragsfinanzierten Rentenzahlungen an die Rundfunk-Rentner? 


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...

2. An der Diskussion erkennt man, dass der Rundfunkbeitrag Finanzierungsfunktion hat. Er dient zur Finanzierung der Infrastruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Rechtsprechung will den Bürgern weis machen, der Rundfunkbeitrag habe Entgeltfunktion, er sei also die Gegenleistung für eine bestimmte Leistung. Welche Gegenleistung erhält der Bürger eigentlich für die beitragsfinanzierten Rentenzahlungen an die Rundfunk-Rentner?

Hallo Knax,

das ist doch bereits so niedergeschrieben!?

Zitat
2. Die Grundzüge des Rundfunkbeitragsrechts
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stellt ab dem 1.1.2013 die neue Finanzierungsgrundlage
für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (und die Landesmedienanstalten) dar.
Er ist in den einzelnen Bundesländern jeweils als Landesgesetz erlassen und enthält die
Regelungen zur Beitragspflicht, zur Befreiung sowie den Rechten und Pflichten der Beitragsschuldner
und der Landesrundfunkanstalten.


und

Zitat
3. Rundfunkstaatsvertrag (Auszug)
vom 15. -21. Dezember 2010
in der Fassung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ( ab 1.1.2013)
II. Abschnitt:
Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
§ 12
Funktionsgerechte Finanzausstattung, Grundsatz des Finanzausgleichs
(1) Die Finanzausstattung hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen,
seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen; sie hat insbesondere
den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.
(2) Der Finanzausgleich unter den Landesrundfunkanstalten ist Bestandteil des Finanzierungssystems
der ARD; er stellt insbesondere eine funktionsgerechte Aufgabenerfüllung
der Anstalten Saarländischer Rundfunk und Radio Bremen sicher. Der Umfang der Finanzausgleichsmasse
und ihre Anpassung an den Rundfunkbeitrag bestimmen sich nach dem
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.
§ 13
Finanzierung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkbeiträge, Einnahmen
aus Rundfunkwerbung und sonstigen Einnahmen; vorrangige Finanzierungsquelle ist der
Rundfunkbeitrag. Programme und Angebote im Rahmen seines Auftrags gegen besonderes
Entgelt sind unzulässig; ausgenommen hiervon sind Begleitmaterialien. Einnahmen aus
dem Angebot von Telefonmehrwertdiensten dürfen nicht erzielt werden.


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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