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Autor Thema: Gilt Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für Mieter? Rundfunkbeitrag = Mietkosten?  (Gelesen 8024 mal)

b
  • Beiträge: 765
Inspiriert von marga
Danke.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Sog. Wohnungsinhaber, der die Wohnung selbst bewohnt, soll zahlen.

Nach § 2 (2) 1. - Eigentümer oder Mieter.
Punkt 2. kann man seit kurzem weglassen. Jetzt gilt: man darf sich nicht ohne Bestätigung des Vermieters melderechtlich anmelden lassen.

Nehmen wir Mieter:
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages fängt die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages!!!

Da, angeblich, für jeden Mieter Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verbindlich ist, muss das im Mietvertrag stehen und auch in Gesetzen, die speziell  für Mieter verbindlich sind.

Außerdem, muss in jedem Mietvertrag die Anzahl der Wohnungen nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stehen. So hat man z.B. 1 Haus gemietet, der  plötzlich als 3 Wohnungen nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt und somit darf man 3-fach Rundfunkbeitrag zahlen.
 
Steht es in Mietverträgen nicht, kann der Vermieter möglicherweise herangezogen werden und muss alle Rundfunkbeiträge dem Mieter erstatten. In Mietvertrag stand ja nicht, dass man mit Unterzeichnung des Mietvertrages irgendwelche öffentliche Abgaben (Rundfunkbeiträge) zahlen soll.

Da in keinem Gesetz, der für Mieter pflichtig ist, irgend ein Verweis auf Rundfunkstaatsvertrag zu finden ist, gelten diese ganzen Rundfunkstaatsverträge für Mieter nicht!!!

Das gleiche gilt für Eigentümer.

Jemand eine Meinung dazu?


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K
  • Beiträge: 2.243
Eigentümer scheidet aus. Ist - wie o. a. - geregelt:

Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) blabla
Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
Als Inhaber wird jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:41 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Jemand eine Meinung dazu?

Die deutschen Gesetze sind mit vielen Ungereimtheiten versehen. Dort nun nach einer "Lücke" zu suchen, wo etwas nicht definiert, ausgeschlossen, anders definiert oder was auch immer ist, wird durch eine ÖRR-lastige Rechtssprechung egalisiert.

Um es für dein Thema doch noch zu ermöglichen müsste die Konstellation wie folgt sein:

Ein nicht-europäisches Konsortium mietet eine deutsche Wohnung und untervermietet an einen Deutschen.

und

Der deutsche Untermieter hat strikt allen Datenweitergaben im EMA widersprochen. z.B. wie hier beschrieben: PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

I
  • Beiträge: 434
Steht es in Mietverträgen nicht, kann der Vermieter möglicherweise herangezogen werden und muss alle Rundfunkbeiträge dem Mieter erstatten. In Mietvertrag stand ja nicht, dass man mit Unterzeichnung des Mietvertrages irgendwelche öffentliche Abgaben (Rundfunkbeiträge) zahlen soll.

Da in keinem Gesetz, der für Mieter pflichtig ist, irgend ein Verweis auf Rundfunkstaatsvertrag zu finden ist, gelten diese ganzen Rundfunkstaatsverträge für Mieter nicht!!!

Das gleiche gilt für Eigentümer.

Jemand eine Meinung dazu?

Deinen Gedankengang kann ich nicht ganz folgen, im Mietvertrag muss nix vom RBStV stehen, denn der Vermieter zieht doch nicht die Beiträge ein, sondern der BS.

Zitat
Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Inhaber = Jemand hat eine Sache tatsächlich in seiner Macht (Gewahrsam). Der Inhaber hat aber nicht den Willen, die Sache als die Seine zu besitzen. Sprich jeder Mieter ist Inhaber.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:41 von Bürger«

b
  • Beiträge: 765
InesgegenGEZ
Zitat
Deinen Gedankengang kann ich nicht ganz folgen, im Mietvertrag muss nix vom RBStV stehen, denn der Vermieter zieht doch nicht die Beiträge ein, sondern der BS.
Diese Kosten hängen mit jeder Wohnung zusammen. Also, müssen die unbedingt erwähnt werden.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Zitat
§ 2
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Ich sehe es so: (monatliche) Kosten der Wohnung = Miete + Nebenkosten + Rundfunkbeitrag. Diese Kosten müssen auf jeden Fall bezahlt werden. Und das sind die Minimalkosten der Wohnung. Was der Mieter dann zusätzlich anmeldet und zusätzlich zahlt - ist seine Sache.


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  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
InesgegenGEZ
Zitat
Deinen Gedankengang kann ich nicht ganz folgen, im Mietvertrag muss nix vom RBStV stehen, denn der Vermieter zieht doch nicht die Beiträge ein, sondern der BS.
Diese Kosten hängen mit jeder Wohnung zusammen. Also, müssen die unbedingt erwähnt werden.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Zitat
§ 2
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Ich sehe es so: (monatliche) Kosten der Wohnung = Miete + Nebenkosten + Rundfunkbeitrag. Diese Kosten müssen auf jeden Fall bezahlt werden. Und das sind die Minimalkosten der Wohnung. Was der Mieter dann zusätzlich anmeldet und zusätzlich zahlt - ist seine Sache.

RESPEKT boykott2015, ;)

das könnte man(n) Frau ohne Einspruch sofort unterstützen (...)

+++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:41 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 3.235
Meiner Meinung nach ist es vergleichbar mit Stromkosten, Wasserkosten und was sonst so persönlich ohne Einfluss des Vermieters bezahlt werden muss. Zudem gibt es Haushalte, die befreit sind. Es ist also nicht Gegenstand des Mietvertrages, auf mögliche weitere Kosten hinzuweisen. Nur Nebenkosten entstehen durch die Nutzung der Mietwohnung und können festgelegt werden.


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a

anne-mariechen

Der deutsche Untermieter hat strikt allen Datenweitergaben im EMA widersprochen. z.B. wie hier beschrieben: PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015

Und was machst dann wenn die trotz deinem Schreiben im Jahre 2018 deine Daten abgleichen. Glaubst du der Herr Junker kommt zur Hilfe. Macht euch noch mal an den uni's bei dem Prof. schlau die das Europarecht kennen und auslegen. Es sieht hier so aus, dass die nationale Rechtsprechung zuerst nach EU-Recht urteilen muss. Höchstrichterlich wäre das hier das BVG in Karlsruhe.

Was steht im neuen RÄStV

Rechtsprechung
Alle bisherigen gerichtlichen Entscheidungen haben die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt.
(Hat niemand den Brief mit der Anweisung an die Richter der Gerichte entdeckt ???

Datenschutz
Durch die Konkretisierung der staatsvertraglichen Datenschutzvorgaben in den Rundfunkbeitragssatzungen der Rundfunkanstalten konnte vielen Forderungen der Datenschutzbeauftragten der Länder auf untergesetzlicher Ebene Rechnung getragen werden.
Der einmalige Meldedatenabgleich (EMA) wurde reibungslos und erfolgreich durchgeführt. Durch den EMA und die hierdurch ausgelösten Direktanmeldungen konnten bis Ende 2014 netto 3,6 Mio. neuer Beitragskonten generiert werden (Werthaltigkeit der offenen Forderungen noch unklar).

Übernahme der konkretisierten datenschutzrechtlichen Regelungen in den Satzungen der Rundfunkanstalten in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Begründung:
Weitere Anhebung des Datenschutzniveaus auf gesetzlicher Ebene. (Wir hatten ja kein Gesetzliche Niveau bisher, das ist bekannt.)


Aussetzung der Befugnis zum Adressankauf und zur Vermieterauskunft, stattdessen gesetzliche Verankerung eines weiteren vollständigen Meldedatenabgleichs im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Begründung:
Vollständiger Meldedatenabgleich kann zur dauerhaften Sicherung der Beitragsgerechtigkeit und Stabilisierung der Beitragseinnahmen beitragen.

Nun wird den Gerichten diese Shownummer vorgelegt.
Weiterer Meldedatenabgleich schafft Grundlage zur Evaluierung dieser Maßnahme im Hinblick auf eine dauerhafte gesetzliche Verankerung.

Hat nicht das BVG entschieden, dass eine Verknüpfung der Daten zwischen Behörden unzulässig ist. So sieht es auch die Auslegung der Richtlinie 95/46 EG vor.

Da der Rundfunk angeblich eine neutrale Stellung in unserer Verfassung haben soll ist das die Behörde bei der in Zukunft alle Personen, Wohnungen und Fahrzeuge erfasst sind. So dann werden sicherlich den Verfassungsschutzbehörden und dem NSA eine Standleitung zur Verfügung gestellt. Tja was kommt hier auf uns zu ????


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b
  • Beiträge: 765
Roggi
Zitat
Meiner Meinung nach ist es vergleichbar mit Stromkosten, Wasserkosten und was sonst so persönlich ohne Einfluss des Vermieters bezahlt werden muss.
LRAs bezeichnen es nicht als öffentliche Abgabe?
So einfach kommt der Eigentümer nämlich nicht raus. Wenn der sich weigert, dann ...  Verwaltungszwangsverfahren.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Zitat
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
(1) Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. ... Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.


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Und was machst dann wenn die trotz deinem Schreiben im Jahre 2018 deine Daten abgleichen. Glaubst du der Herr Junker kommt zur Hilfe. Macht euch noch mal an den uni's bei dem Prof. schlau die das Europarecht kennen und auslegen. Es sieht hier so aus, dass die nationale Rechtsprechung zuerst nach EU-Recht urteilen muss. Höchstrichterlich wäre das hier das BVG in Karlsruhe.

Im Dokument berufe ich mich ausschliesslich auf EU-Recht. Nicht gelesen?

Es ist ganz wichtig für jeden Bürger seinen Widerspruch zu formulieren und von seinem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen. Die Antwort die man bekommt wird entweder zum Nachhaken führen oder es werden Dir einzelne Punkte verwehrt. Dann kannst Du ein paar Dinge auf EU-Ebene machen, dazu später mehr, und letztendlich ausschließlich auf unterster Ebene des Gerichts einen Feststellungsantrag auf Verstoß Europa-rechtlicher, verbindlicher Vorgaben machen. Das Gericht kann nicht abwimmeln oder klein reden, dazu sind die Differenzen zu gravierend und es würde Verfassungsbruch auf EU-Gesetzesebene begehen.

Herr Junker wird mir nicht helfen. Aber indem ich jetzt festhalte wie es um meinen Datenschutz konkret steht, mache ich eine Art Bestandsaufnahme. Das ist die notwendige Grundvoraussetzung. Ich muss meine eigene Betroffenheit feststellen/feststellen lassen, bevor ich den zweiten und letzten Schritt gehen kann.

Das muss jeder Bürger für sich machen. Oder warten bis einer es macht und Symbolcharakter hat und für alle umgesetzt wird.


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Im Mietvertrag sollt in dem Fall schon stehen dass Nebenkosten und Nutzungskosten entstehen. Müll, Wasser, Rundfunk, Strom...Auch wenn jeder Bürger separat mit Briefen beglückt wird, wo das alles nochmal drin steht.

Ich finde den Ansatz ganz gut, aber diesen etwas juristisch abzusichern wäre etwas schwer. Jedoch muss man zeitweise auch wie ein normaler Mensch denken, der keine Ahnung hat, also kein Laie des Jura.

Denn die Aufklärungspflicht für fachinterne Gebiete, bezüglich eines Verwaltungaktes dieser Art, die dem Normalbürger fremd sind, kommt man selbst in der Infomations-gesellschaft nicht nach und muss selber sehen. Da wird nicht Informiert sonder aus der Notwenigkeit heraus (Mahnung, Schulden, finanzielle Konsequenzen) gezwungen sich zu informieren (Zwang).

Ich hatte eben die Idee evtl. zu erwähnen ob man wirklich für den Rundfunk bezahlen würde, wenn man nur per Post darauf hingewiesen wurde, und bisher keine Medien genutzt hat (Umkehrschluss zum Verdacht jede Wohnung könnte empfangen, jeder normale Mensch könne es), durch eine Institution die es nicht nötig hat irgendeinen rechtlichen Hintergrund zu erwähnen der gewisse Glaubwürdigkeit darbietet, aus den Staatsvertrag. Somit ist die Frage, ob man nicht gleich richtig Informiert werden muss durch die GEZ, gestellt. Angenommen man hat zusätzlich keine Infopost bekommen wo es einen Hinweis darauf gibt. Das beinhaltet auch den RBStV in voller Ausführung per Post.

Bisher könnte man aber auf eine Zweitmiete vermuten, denn die Argumentation ist nicht logisch zu führen wenn man den Vertrag anzweifelt, da man abblockt es käme nicht auf die Leistung an sondern weil man eine Wohnung hat.

- weil man eine Wohnung hat (faktisch)
- weil man eine Leistung nutzen könnte (vermutung)
- weil wir so modern technisiert sind (unterstellung)
- für die Gesellschaft (gleicheitsgrundsatz, widersprüche im programm selbst)
- Bildungsauftrag (zweifelhaft)

Daher ist es bisher nur nachvollziehbar, dass diese Institution festgestellt hat, man habe eine Wohnung.
Daher wird es wohl eine Zweitmiete sein unter dem Deckmantel anderer Wort.
Und wir zahlen doch alle schon...


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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Kurze Anmerkung.

Wenn wir den Beitragsservice bemängeln, müssten wir nicht auch die Miete bemängeln?
Oder habe ich einen Denkfehler?

- Ich habe auch die Möglichkeit die Wohnung zu nutzen und zahle dafür einen Beitrag / Miete

Klar ich kann wählen wo ich wohne und was ich bezahlen will, das geht bei Beitrag nicht.
Wobei in dem Fall der Beitrag ja auch zusätzlich an die Wohnung geknüpft ist, was ich aber mal ausblenden will.
Im Prinzip gehts aber auch mit anderen Zahlungen, Beiträge wie Krankenkasse, Rente, Versicherungen, alles für den Fall einer Möglichkeit.


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v
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...
Wobei in dem Fall der Beitrag ja auch zusätzlich an die Wohnung geknüpft ist, was ich aber mal ausblenden will.
...

Wenn Du das Grundproblem ausblendest, hast Du kein Problem mehr!


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 7.327
Oder habe ich einen Denkfehler?
Eindeutig "Ja".

Entscheiden bei allem ist gemäß europäischem Recht das Verhalten des Bürgers, der betroffen ist.

Stets ist zu klären, ob zwischen Bürger und Behörde/Unternehmen ein Vertrag zugrunde liegt oder nicht. Nur ein Vertrag auf Basis freier Willenserklärung der Beteiligten ist nicht anfechtbar, sofern er keine mißbräuchlichen Klauseln enthält.

Die Klärungspflicht geht soweit, daß jedes nationale Gericht verpflichtet ist, von Amts wegen zu prüfen, ob bspw. eine Zwangsvollstreckung nicht gegen europäisches Recht verstößt, weil ein Vertrag ja mißbräuchliche Klauseln enthalten könnte. (Siehe EuGH C-49/14 vom Februar 2016 zu mißbräuchlichen Klauseln in Verträgen zwischen Unternehmen und Verbraucher).

Wir erinnern uns hier gern daran, daß eine nationale Regel nicht angewendet werden darf, wenn ihr eine europäische entgegensteht.

Das Bundesverwaltungsgesetz hat dieses auch in §8a aufgenommen und legt fest, daß bspw. Amtshilfe nicht durchzuführen ist, wenn das Recht der Europäischen Gemeinschaft dieser entgegensteht oder das Wohl des Bundes oder Landes gefährdet werden würde.

Zitat
Im Prinzip gehts aber auch mit anderen Zahlungen, Beiträge wie Krankenkasse, Rente, Versicherungen, alles für den Fall einer Möglichkeit.
Nö, ihnen allen liegt ein Vertrag auf Basis Deiner freien Willensentscheidung zu Grunde. Die Höhe evtl. Versicherungsbeiträge kannst Du zudem durch eine Versicherung Deiner Wahl steuern. Und pflichtversichert bis Du nur bis zu einer bestimmten Lohnhöhe, ab dieser Du Dich frei entscheiden darfst. Daß Du Dich also immer zwingend bspw. krankenversichern lassen mußt, ist nicht der Fall.

Jede staatliche Auflage ist von Deiner individuellen Leistungsfähigkeit abhängig. Erst der Rundfunkbeitrag weicht hiervon ab und führt sich auf, als sei er Preis für eine vom Bürger beauftragte Leistung, wie es in der freien Wirtschaft üblich ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2016, 19:59 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 710
Ja, stimmt, es gibt einen Mietvertrag den man einwilligt, okay....
"Knebelvertrag" im Falle "Rundfunkbeitrag"


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