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Autor Thema: Brief v. Amtsgericht -> Zwangsvollstreckung ohne erhaltenen Widerspruchsbescheid  (Gelesen 3295 mal)

D
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Hallo zusammen,

Person Z würde sich über eure Meinung im folgenden fiktiven Fall freuen:

Person Z hat über die letzten Jahre zahlreiche Infobriefe des BS erhalten, irgendwann bekam Person Z dann auch die ersten „Festsetzungsbescheide“ auf die Person Z immer brav und fristgerecht Widerspruch eingelegt hatte. Der BS schaffte es aber nie einen Ablehnungsbescheid zu formulieren sondern Person Z durfte sich in abwechselnder Reihenfolge über Festsetzungbescheide, Mahnungen, Zahlungserinnerung, usw. erfreuen.
Nach dem letzten Widerspruchschreiben auf einen Festsetzungsbescheid (bald ist das halbe Dutzend voll) von Person Z bekam er lediglich ein Infoschreiben zurück allerdings mit einer interessanten Stelle:

Zitat
...Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid. Dafür bitten wir Sie um Geduld, weil uns zurzeit sehr viele Anfragen erreichen.

Da es sich um ein Infoschreiben hielt reagierte Person Z nicht. Daraufhin bekam Person Z noch zwei weitere Schreiben (Titel: Mahnung sowie Zahlung der Rundfunkbeiträge) auf die nicht reagiert wurden da es nur Infobriefe waren.

Als nächstes erhielt Person Z ganz überraschend ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers (Anhang 04.Schreiben von GV). Dieses Schreiben war nicht offiziell vom Amtsgericht sondern erhielt den Briefkopf des GV mit Unterschrift und einen Stempel „Gerichtsvollzieher Amtsgericht Mannheim“. Daraufhin verfasste Person Z ein Brief sowohl für den Gerichtsvollzieher (05.Schreiben an GV) als auch an den BS (06.Schreiben an GV).

Der GV hielt es nicht für nötig Person Z zu antworten und gab das Anliegen an das Amtsgericht weiter, dessen Schreiben erhielt Person Z die letzten Tage (07.Schreiben von AG, siehe nächster Post).

Person Z würde nun gerne seine weiteren Schritte in Erfahrung bringen. Was sagt das Schreiben des Amtsgerichtes denn überhaupt aus? (Was bedeutet konkret Erinnerung)? Kann der BS neuerdings ohne ein Ablehnungsbescheid eines Widerspruches auf einen Festsetzungsbescheid auszustellen so vorgehen? Person Z findet das ist so nicht in Ordnung.

Person Z wollte diesen Ablehnungsbescheid erhalten um den rechtlichen Weg zu beschreiten, ist das jetzt mit dem Schreiben des Amtsgerichtes auch gegeben? Muss sonst etwas beachtet? Person Z bleibt noch ca. eine Woche Zeit um auf das Schreiben zu reagieren. Ist es notwendig Eilrechtsschutz zu beantragen?

Person Z möchte die Zahlung bis auf weiteres nicht vornehmen bis in seinem Fall ein richterlicher Spruch diese Forderung als berechtigt ansieht. Person Z besitzt eine Rechtsschutzversicherung und würde diese auch in Anspruch nehmen.

Wie ist aber auf das Schreiben zu reagieren? Person Z ist der Meinung das Aufgrund der fehlenden Vollstreckungsvoraussetzungen der "Verwaltungsakt" nichtig ist. Zudem ist das neue Verhalten gar keinen Ablehnungsbescheid zu verschicken in den Augen von Person Z eine Sauerei und die Reaktion des GV auch. Person Z hätte erwartet das er ein Schreiben des GV bekommt und nicht das dieser es einfach nur dem Amtsgericht weiterleitet.

Person Z bedankt sich für das Lesen und die hoffentlich guten Tipps!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2016, 15:36 von DocBrown«

D
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Und hier noch der Nachtrag, das Schreiben vom Amtsgericht.


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M
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Hallo DocBrown,

was kam hier eigentlich raus? Gibt es einen Verweis zu einem anderen Thread?
Irgendwie finde ich mich in dem Forum leider noch nicht wirklich zurecht obwohl ich mir echt Mühe gebe :(

Viele Grüße


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c
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hallo,

zu Zwangsvollstreckungen ohne Bescheid/Widerspruchsbescheid wurde schon einiges geschrieben.

Es lohnt sich vielleicht auch, die Suchfunktion zu bemühen (oben rechts auf der Seite 'Suche'), Stichworte z.B. "Pfändung ohne Bescheid", "Pfändung ohne Widerspruchsbescheid". Auch im "Ablaufschema" (von Bürger, sehr umfang- und hilfreich) könnte was zu finden sein.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte...
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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