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Autor Thema: Einstweilige Verfügung - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (NRW)  (Gelesen 2590 mal)

d
  • Beiträge: 18
Hallo Leute,


Am 3.9.15 hat Person A, nachdem die von der Stadtverwaltung das Vollstreckungsschreiben (Beitragsservice) erhielt, die Einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht  beantragt und um Rechthilfe gebeten (.. l Zwangsvollstreckung Erinnerung gemäß § 766 ZPO .)
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Der Beitragsservice wurde per Anordnung angehört, der hat nur ein dreizeiler geschreiben dass alles seine richtigkeit hat.
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Das ganze hin und her mit schreiben zog sich mehrere Wochen mit der Stadtverwaltung....
am Ende bekam Person A ein schreiben (das einzige) von der zuständige Richterin  wohlgemerkt ohne Unterschrift und ohne Vermerk das das Schreiben maschinell gestellt wurde (obwohl dass auch nicht grade richtig ist) erhalten.
Laut Richterin sollte A seien Verfügung bis 5.11.15 zurücknehmen damit er zu einem Genuss einer vergünstigung kommen kann. A hat natürlich mit einem Wiederspruch auf das Schreiben reagiert und dieses am 4.11.15 gefaxt.
Am 5.11.15 kam eine Aufforderung zur Zahlung von der Stadtverwaltung sonst würden sie vollstrecken dieses sollte bis 18.11.15 passieren.
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Am 5.11.15 hat A die Richterin angerufen..... und gefragt ob er überhaupt seine Briefe gelesen werden , (schließlich saß er auch mehrere Stunden dran um so ein Wisch zu schreiben), seinen Abschlußsatz lautete auf dem Schreiben : "Ich weise die Vollstreckung der Stadtverwaltung im Ganzen zurück, wegen fehlender rechtlicher Grundlage  fristgerecht zum 05.11.2015.".  er hat sich auch auf den vorherigen Schreiben auf das Urteil vom 11.9.15 Tübingen bezogen...es hat ihr nicht interessiert.  Sie meinte sogar das der BS eine Behörde sei, klar wenn man sich auf §1 VwVfG NRW ;)  ... sie entschuldigte sich, aber sie könne nicht anders als seinem Wiederspruch abzuweisen mit dem Satz " was glauben sie wiviele Klagen wir hier bekommen, wenn ich alle durchlassen würde, dann wären wir verloren"  Sie hat auch zugegeben dass alles auf wackelige Beine stehen würde aber sie bleibt bei ihre Entscheidung. Also hat sie A am Telefon zugegeben dass der BS nicht rechtens handelt!  Sie hat sich dafür entschuldigt und A ans Herz gelegt aufzugeben und die Forderung zu zahlen. Auf die Aussage von A , dass sich die Richter die finger daran nicht verberennen wollen, wurde es ihm von hinten rum Bestätigt
--
Jetzt steht  A wieder hier und weiss nicht was er machen soll. Er will nicht zahlen aber er hat anscheinend keine andere Wahl? :(



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2016, 18:42 von seppl«

K
  • Beiträge: 2.247
Hallo Leute,
ich habe ein kleines problem... :(

Sorry - Du hast ein großes Problem:

Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen.
Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden.
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden,
um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


Keine Antwort(en) auf "ich"-bezogene Themen/Fragen

Gruß
Kurt


edit: Antwort auf Antwort #2 > Super !
Jetzt warten wir noch bis ein Moderator den Dateianhang freigeschaltet hat  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2015, 21:00 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

d
  • Beiträge: 18
....besser ?  ;)


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