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Autor Thema: Warte auf Widerspruchsbescheid, stattdessen folgt Vollstreckungsankündigung  (Gelesen 2505 mal)

S
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Hallo Leute,

nachdem ich hier schon öfters sehr interessiert mitgelesen habe, möchte ich gerne folgenden fiktiven Fall schildern und hoffe auf Verbesserungsvorschläge in Sachen der Formulierung oder auch weiteren Ratschlägen zum weiteren Vorgehen.

Eine Person X wehrt sich nun schon seit Anfang 2014 gegen die Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Festsetzungsbescheide. Jedes Mal wenn ein Festsetzungsbescheid kam, reichte Person X einen schriftlichen Widerspruch ein. Daraufhin kamen nach längerer Wartezeit nur Antwortschreiben mit irgendwelchen ablehnenden Argumenten, aber nie ein klagefähiger Widerspruchsbescheid.
Der letzte Festsetzungsbescheid und der kurz darauf folgende Widerspruch liegen nun rund fünf Monate zurück. Gestern dann die Überraschung. Gleichzeitig liegen im Briefkasten ein Antwortschreiben des Beitragsservice ohne jegliche Rechtsbelehrung oder den Hinweis auf eine Vollstreckung und eine Vollstreckungsankündigung der kommunalen Verwaltung.
Person X war natürlich erst mal eingeschüchtert. Doch dann hat Person X mit dem Sachbearbeiter der kommunalen Verwaltung telefoniert, dieser verwies auf die Sachbearbeiter der Landesrundfunkanstalt, worauf Person X dort anrief. Man sagte ihm, dass man ein kurzes Schreiben mit Antrag auf Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens direkt an die Landesrundfunkanstalt senden soll. Die würden das prüfen. Doch ich denke, wir wissen alle zu welchen Gunsten sie sich entscheiden werden.

Person X möchte nun ein erneutes Schreiben aufsetzen und direkt an die betreffende Landesrundfunkanstalt senden. Doch das Schreiben hierzu soll etwas umfangreicher ausfallen und eine Kopie soll ebenfalls an den Sachbearbeiter der kommunalen Verwaltung gehen.
Im Folgenden der Hauptteil des Schreibens. Ich bitte um hilfreiche Kritik, um hoffentlich eine abschließende Wirkung bei der Landesrundfunkanstalt zu erwirken.

Vielen Dank im Voraus.



Betreff:
Antrag auf Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens
Antrag auf Abmeldung vom Rundfunkbeitrag
Antrag auf Einstellung aller Zahlungsaufforderungen
Antrag auf Löschung aller personenbezogenen Daten meinerseits
Beitragsnummer: XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach rund fünf Monaten erhielt ich am 05.11.2015 endlich eine Antwort auf meinen Widerspruch vom 15.05.2015, jedoch bisher noch immer kein klagefähigen Widerspruchsbescheid. Dieses Schreiben bezieht sich teilweise nicht auf meine Bitten und enthält stellenweise Textbausteine, die in keinem Bezug zu meinem Schreiben stehen. Die dem Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio gesetzte Frist bis zum 30.06.2015, um zu antworten bzw. einen klagefägigen Widerspruchsbescheid mir zu zusenden, wurde nicht eingehalten.
Hiermit erläutere ich Ihnen meinen Widerspruch nochmals im Detail. Des Weiteren beantrage ich die Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens, welches ohne schriftliche Ankündigung und Rechtsmittelbelehrung nach rund fünf Monaten fehlender Antwort von Ihnen in die Wege geleitet wurde.

Der letzte schriftliche Kontakt mit dem Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio bestand im Mai 2015. Am 13.05.2015 bekam ich den letzten Festsetzungsbescheid zugesandt (zurückdatiert auf den 01.05.2015), worauf ich mit einem Schreiben am 15.05.2015 fristgerecht binnen vier Wochen Widerspruch einlegte. Dieser Widerspruch wurde bis heute mit keinem klagenfähigen Widerspruchsbescheid beantwortet, es erfolgte keine Reaktion seitens des Beitragsservice. Stattdessen erhielt ich nach über fünf Monaten am 05.11.2015 ein erneutes Antwortschreiben vom besagten Beitragsservice, worin nur teilweise auf meine Begründungen und Bitten eingegangen wurde. Ein Großteil meines damaligen Schreibens wurde gekonnt ignoriert und mit Textbausteinen beantwortet, die in absolut keinem Zusammenhang zu meinem Anliegen stehen. Des Weiteren ist dem aktuellen Schreiben vom 05.11.2015 keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt. Daher ist Ihr Vollstreckungsersuchen unzulässig und nicht rechtsfähig.

Der Beitragsservice sendete mir am 12.04.2014 eine Anmeldebestätigung zu. In diesem Schreiben ist nirgends ersichtlich, in welchem Auftrag der Beitragsservice handelt – kein Hinweis im Briefkopf oder im Anhang. Da der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist und in diesem Schreiben nirgends darauf hingewiesen wird in welchem Auftrag er handelt, sehe ich die Anmeldung als rechtswidrig an. Hiermit beantrage ich die rückwirkende Abmeldung für den gesamten Zeitraum, die durch den Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio unter der Beitragsnummer XXX bei Ihnen erfolgte. Es wurden erhebliche rechtliche Formfehler begangen.

Des Weiteren habe ich während des gesamten Zeitraums von September 2013 bis heute keinen rechtsgültigen Beitragsbescheid erhalten. Sämtliche Schreiben waren stets Zahlungsaufforderungen, Mahnungen oder Festsetzungsbescheide. Ich habe daraufhin den Beitragsservice gebeten mir einen Beitragsbescheid zukommen zu lassen, was leider bis heute noch immer nicht geschehen ist. Sämtliche Forderungen werden somit auf Beitragsbescheiden begründet, die nie erstellt und an mich zugesandt wurden. Ich beantrage die Zahlungsforderungen einzustellen und von weiteren Forderungen abzusehen, da hier weiterhin erhebliche Formfehler begangen wurden.

Zusammenfassend beantrage ich

-die Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens aufgrund rechtlicher Verfahrens- und Formfehler
sowie weiterhin fehlendem klagefähigem Widerspruchsbescheid

-die Abmeldung von ihrem Rundfunkbeitrag rückwirkend für den gesamten erhobenen Zeitraum aufgrund von rechtlicher Verfahrens- und Formfehler bei der Anmeldung

-die Einstellung aller Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Festsetzungsbescheiden aufgrund fehlender rechtsgültiger Beitragsbescheide

-die Löschung sämtlicher personenbezogenen Daten meinerseits aus Ihren Datenbanken


Da der Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio bisher kein Interesse zeigte, den Sachverhalt mit mir auf schriftlichem Wege klären zu wollen, wende ich mich nun nach telefonischer Rücksprache mit Herrn XXX (Landesrundfunkanstalt, Beitragsservice) an Sie direkt und hoffe auf eine endgültige Klärung.
Von einer Untätigkeitsklage aufgrund fünfmonatiger Wartezeit habe ich bisher abgesehen, da ich noch auf eine außergerichtliche Einigung hoffe. Doch auch vor rechtlichen Maßnahmen und den Weg an die Öffentlichkeit schrecke ich nicht zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Person X


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P
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Alles wurde noch nicht gelesen oder geprüft:

Aber
Zitat
Des Weiteren ist dem aktuellen Schreiben vom 05.11.2015 keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt. Daher ist Ihr Vollstreckungsersuchen unzulässig und nicht rechtsfähig.

Kommt irgendwie komisch, es fehlt ein Sachbezug zwischen diesen Aussagen, denn ein Vollstreckungsersuchen würde von einem Gläubiger an eine Behörde gesendet werden, und stellt selbst kein Verwaltungsakt da, benötigt so gesehen keine Rechtsmittelbelehrung.
Das Schreiben, welches von einer Gemeinde kommt, könnte eine Information zum Start einer Vollstreckung sein, also den Wortlaut Vollstreckungsankündigung tragen und insoweit auch kein Verwaltungsakt sein, sondern der Versuch einer gütlichen Einigung -> in der Form zahlen Sie bitte bis, um weitere Maßnahmen wie ... Pfändung usw. ...  zu vermeiden-, wurde oben ja auch ähnlich geschrieben.

Die Vermutung liegt nahe, dass ein Vollstreckungsersuchen nicht oder nur Teilweise dieser Ankündigung beigelegt wurde? Nach den allgemeinen Bestimmungen, was so ein Vollstreckungsersuchen enthalten soll, gehört eine Rechtsmittelbelehrung nicht dazu.

Zitat
Des Weiteren habe ich während des gesamten Zeitraums von September 2013 bis heute keinen rechtsgültigen Beitragsbescheid erhalten. Sämtliche Schreiben waren stets Zahlungsaufforderungen, Mahnungen oder Festsetzungsbescheide. Ich habe daraufhin den Beitragsservice gebeten mir einen Beitragsbescheid zukommen zu lassen, was leider bis heute noch immer nicht geschehen ist. Sämtliche Forderungen werden somit auf Beitragsbescheiden begründet, die nie erstellt und an mich zugesandt wurden. Ich beantrage die Zahlungsforderungen einzustellen und von weiteren Forderungen abzusehen, da hier weiterhin erhebliche Formfehler begangen wurden.

Aktuelles Urteil aus Tübigen vom 09/2015 nicht vergessen, sonst kommt sogleich als Antwort, nach BGH sieht das Gesetz keinen Bescheid vor. ;-)


Zitat
Hiermit beantrage ich die rückwirkende Abmeldung für den gesamten Zeitraum, die durch den Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio unter der Beitragsnummer XXX bei Ihnen erfolgte. Es wurden erhebliche rechtliche Formfehler begangen.

Wenn keine Anmeldung besteht, wozu Abmeldung beantragen.
Zudem anderen Satz, diesen würde eine PersonX weg lassen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2015, 13:54 von PersonX«

L
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moin sashman,

Person A hat fast das gleiche Problem wie du: nach widerspruch kein klagefähiges Antwortschreiben bekommen, sondern nur blabla. dann auf einmal Ankündigung der ZV. habe dann nach vorlage vom unten aufgeführten link geantwortet...bisher kam noch nix. Denn man Tau!
gruß

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Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Anmerkungen. Das Schreiben wurde entsprechend abgeändert. Mal abwarten wie es weitergeht.


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