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Autor Thema: Beschluss Hessischer Verwaltungsgerichtshof v. 01.10.2015, Az.: 10 A 1181/15.Z  (Gelesen 17589 mal)

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In einer der Verhandlungen am VG Gießen wandte ein Kläger ein, dass der Rundfunkbeitrag eine notifizierungspflichtige Beihilfe nach unionsrechtlichen Regelungen sei. Dieser Einwand wurde durch Verweis auf eine bereits von einem deutschen Verwaltungsgericht hierzu getroffene Entscheidung abgewischt. Klappe zu, Affe tot. So geht das am VG Gießen.
Richtig, der Richter hat sich darauf bezogen, dass bereits festgestellt worden sei, dass es sich bei den Rundfunkabgaben um eine rechtmäßige Beihilfe handele. Dabei wurde nicht differenziert, dass der Beihilfekompromiss der EU-Kommission aus 2007 sich auf die damalige Gebühr bezog und dass durch die Änderung zu einem vorgeblichen "Beitrag" Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine wesentliche -notifizierungspflichtige- Änderung der Beihilfe vollzogen worden sein könnte. Das wird weder in der in Bezug genommenen Entscheidung des BayVGH noch in derjenigen des OVG Münster klar herauskristallisiert und durchgeprüft, sondern erkennbar verwischt.
Man muss sich diesbezüglich direkt an die EU-Kommission wenden, anders kann man offensichtlich keine ordnungsgemäße Prüfung erreichen.

Das kann/darf ein nationales Gericht gar nicht entscheiden. Wie ist der Name dieses Richters?


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

G
  • Beiträge: 380
Das kann/darf ein nationales Gericht gar nicht entscheiden.
Das Problem ist: Das Gericht entscheidet darüber ja nicht im eigentlichen Sinne. Das Gericht sagt kurzerhand: Es gibt nichts zu entscheiden.
So wie der HessVGH kurzerhand sagt: Die Rundfunkabgabe ist unzweifelhaft ein Beitrag und eindeutig formell und materiell verfassungsmäßig.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

  • Beiträge: 721
Wenn das keine Entscheidung war, was war es dann?:
"...wurde durch Verweis auf eine bereits von einem deutschen Verwaltungsgericht hierzu getroffene Entscheidung abgewischt..."
Na so ein Richter soll mir mal in einer Verhandlung unterkommen. Auch Richter dürfen Fehler machen, aber auch sie sollten sich dabei nicht erwischen lassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2015, 04:03 von Bürger«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

G
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Wenn das keine Entscheidung war, was war es dann?:
"...wurde durch Verweis auf eine bereits von einem deutschen Verwaltungsgericht hierzu getroffene Entscheidung abgewischt..."
Zitat von: BayVGH vom 15.05.2014 Az. Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12 RdNr 90
"Die Kommission ist bei einer Überprüfung der früheren Gebührenfinanzierung mit Entscheidung vom 24. April 2007 Az. K(2007) 1761 zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei den Finanzierungsregelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um eine bestehende staatliche Beihilfe handle (Rn. 191, 216) und dass die Bedenken in Bezug auf die Unvereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt durch die von Deutschland im Rahmen des Überprüfungsverfahrens eingegangenen Verpflichtungen (Rn. 322 ff.) ausgeräumt seien (Rn. 396). Es ist jedenfalls nicht offensichtlich, dass die Änderungen des Finanzierungssystems durch den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag als Umwandlung in eine neue Beihilfe zu werten wären."


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

  • Beiträge: 721
"Es ist jedenfalls nicht offensichtlich, dass die Änderungen des Finanzierungssystems durch den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag als Umwandlung in eine neue Beihilfe zu werten wären"

Das sieht der Europäische Gerichtshof anders:

"...dass Änderungen wesentlich sind, wenn die Kernbestandteile des
   Systems geändert werden wie die Natur des Vorteils, das mit der Maßnahme
   verfolgte Ziel, die Rechtsgrundlage für die Gebühr, der Kreis der Empfänger oder
   die Finanzierungsquelle."


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P
  • Beiträge: 3.997
Das ist allen bereits seit minimal 2010 oder sogar deutlich ehr bekannt.

Siehe Thema:
"Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Digitalzeitalter", Hilker/ Scheele, 2010
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15890.msg105637.html#msg105637

Das Problem dabei ist, hätte ein Gericht diese Informationen haben und auch berücksichtigen müssen?

Die Politik hat diese Informationen sehr wohl, vielen, um nicht zu sagen allen Beteiligten, war und ist und bleibt es bekannt.

Zitat
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Digitalzeitalter. Teil II: Europarechtliche Beschränkungen
Geschrieben von Heiko Hilker/Juergen Scheele am 14. Januar 2010

http://blog.die-linke.de/digitalelinke/offentlich-rechtlicher-rundfunk-im-digitalzeitalter-teil-ii-europarechtliche-beschrankungen/

(Hervorhebung fett)
Zitat
... Der Argumentation der Kommission zufolge handelt es sich bei den Einnahmen aus Rundfunkgebühren um „staatliche Mittel“. Es sei „irrelevant“, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland nicht unmittelbar aus dem Staatshaushalt erfolge. Zu konstatieren sei vielmehr, dass die Länder den Sendeanstalten das Hoheitsrecht des Gebühreneinzugs übertragen haben. Somit handele es sich um eine den Besitzern und Besitzerinnen von Rundfunkgeräten auferlegte „Zwangsabgabe“ – sprich: um Rundfunkgebühren, die „nach ähnlichen Verfahren eingezogen werden wie Steuern“. Im Sinne des EG-Vertrags bildeten diese allerdings keine unerlaubte Beihilfe, sondern eine sogenannte bestehende Beihilfe (Altbeihilfe), die vor dem Inkrafttreten (einschließlich der zur schrittweisen Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes in Art. 8 des EWG-Vertrages vorgesehenen Übergangsfrist von 12 Jahren) des EWG-Vertrags (1957) eingeführt wurde. Sie sei als EU-konform zu bewerten, insoweit vom nationalen Gesetzgeber – im vorliegenden Fall: von den Bundesländern – keine diese Regelungen „‚in ihrem Kern‘“ berührende Änderungen vorgenommen würden.

Solche kernbezogenen Änderungen wären in Entsprechung zur Argumentation der Kommission bereits dann gegeben, wenn, wie in Deutschland von der Rundfunkkommission der Länder diskutiert, das System des Gebühreneinzugs modernisiert würde. Alternative Lösungen zu der bestehenden, auf das Bereithalten eines Empfangsgeräts bezogenen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – im Gespräch sind: eine Bürgerabgabe bzw. Kopfpauschale, eine Haushalts- und Unternehmensabgabe sowie Steuermodelle – würden unweigerlich als Neubeihilfe eingestuft und bedürften einer Notifizierung mit dann absehbaren Einflussnahmen auf die deutsche Rundfunkordnung durch die Kommission. Doch bildet dies nur einen Nebenaspekt in den noch aufzuzeigenden Verfahrensfolgen.  ...


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Das Problem dabei ist, hätte ein Gericht diese Informationen haben und auch berücksichtigen müssen?
Ja; immerhin sind Urteile des EuGH bspw. für alle nationalen Gerichte in der Sache bindend.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

anne-mariechen

Das Problem dabei ist, hätte ein Gericht diese Informationen haben und auch berücksichtigen müssen?
Ja; immerhin sind Urteile des EuGH bspw. für alle nationalen Gerichte in der Sache bindend.
pinguin sagt JA -----> die VG-Richter an Gerichten sagen/entscheiden NEIN

Ergebnis ==== wir alle sind die Dummen und müssen trotzdem zahlen.
weil unsere Volksvertreter uns in den Hintern getreten haben und die Staatliche Gewalt ein Recht hat, für meine Wohnung Geld zu kassieren ohne Vertrag und legitime Rechte.

Gute Nacht Deutschland -----> was kommt da auf uns zu?

Jetzt muss ich morgends beim Brötchenkauf noch an so einer vermummten Gestalt mit MP im Anschlag vorbei laufen. Unsere Gerichte richten das schon.


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Zitat
Ergebnis ==== wir alle sind die Dummen und müssen trotzdem zahlen.

keiner muss zahlen, viele Personen, welche aktuell noch zahlen machen das freiwillig oder aus Angst, dass Ihnen etwas passieren könnte. Es mag eine kleine Gruppe geben die zahlt, weil Sie das tatsächlich will, aber diese Gruppe zahlt freiwillig.

Wenn viele Personen die Zahlung einstellen und sich dazu und dem Grund, welcher dem zu Grunde liegt, öffentlich sichtbar bekennen, so das auch der Nachbar etc. Ihnen gedanklich folgen und seine Zahlung ebenso einstellen kann, dann wäre das System ruckzuck weg, es kann so schnell gehen wie der Mauerfall.

Die "Dummen" sind die Personen, welche aus Angst immer noch freiwillig zahlen.

Die Bürger haben es doch in der Hand, die Macht geht nicht von Politikern, sondern immer vom Volk also den Bürgern aus. Politiker etc. selbst Gerichte haben sich früher oder später nach dem zu richten was die Bürger wollen und nicht anders herum.
Das Volk, welches Angst vor Politikern und Gerichten hat, und immer noch nach oben schaut und alles schluckt, ist nicht frei.


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