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Autor Thema: Beitragspflicht für Doppelstaatler und Ausländer?  (Gelesen 10451 mal)

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Beitragspflicht für Doppelstaatler und Ausländer?
Autor: 04. November 2015, 14:04
Hallo Mitstreiter,

bei meiner Recherche bin ich auf eine interessante Frage gestoßen. Hat sich schon jemand mit dem Thema, warum auch Doppelstaatler und Ausländer den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, auseinandergesetzt? Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert es? Die Personen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft oder Ausländer werden doch nach Bundesrecht behandelt oder irre ich mich? Beim Rundfunkbeitragsrecht handelt es sich aber um Landesrecht Wenn das so ist, was haben die Gesetze der einzelnen Bundesländer mit den o.g. Personen zu tun? Würden die Gesetze der Länder zur Ausführung des RBStV auch hier greifen?


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Zitat
Wenn das so ist, was haben die Gesetze der einzelnen Bundesländer mit den o.g. Personen zu tun?

Diejenigen haben in dem jeweiligen Bundesland ihren Wohnsitz bzw. Wohnung.


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Ja, das steht im RBStV so. Der RBStV ist aber kein Gesetz auf Bundesebene und die Gesetze der Länder würden nach meiner Annahme nicht greifen oder ist meine Annahme falsch.


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Nur weil jemand Ausländer ist, unterliegt er grundsätzlich den gleichen Gesetzen wie die Inländer, wenn er hier gemeldet ist. Warum auch nicht?


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Nur weil jemand Ausländer ist, unterliegt er grundsätzlich den gleichen Gesetzen wie die Inländer, wenn er hier gemeldet ist. Warum auch nicht?

Wo ist es definiert? In welchem Recht? Kannst Du einen Gesetzesparagraphen dafür nennen? Nur, weil man in Deutschland gemeldet ist, heißt es doch nicht, dass auch alle deutschen Gesetze sich auf die gemeldete Person übertragen lassen. Geschweige denn Ländergesetze. Vor allem bei Doppelstaatlern ist die Rechtsprechung sehr schwierig. Die Asylbewerber und Diplomaten zahlen doch auch keine Rundfunkgebühren.


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Zitat
Die Asylbewerber und Diplomaten zahlen doch auch keine Rundfunkgebühren.

Falsch. Asylbewerber in Sammelunterkünften sind befreit, aber nur aufgrund der Sammelunterkunft.

Zitat
(2) Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere Kasernen, Unterkünfte
für Asylbewerber, Internate,

Wenn der Asylbewerber eine eigene Wohnung bewohnt, wird er beitragspflichtig. Die Diplomaten sind explizit ausgenommen.


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Das ist auch nicht so richtig. Sammelunterkünfte selbst sind befreit, weil sie nicht als Wohnung zählen.  ;D  Das ist ja das Absurdeste an dem System. Nicht die Menschen, sondern irgendwelche Räumlichkeiten zählen. Die Aussage über Asylbewerber ist auch nicht so ganz richtig. Diese werden auf Antrag von ARGE/Sozialamt von der Gebührenpflicht befreit. Es gab aber schon einige Kuriösitäten. Wie zum Beispiel hier in dem Artikel von FAZ berichtet, haben sogar Flüchtlinge in einer Sammelunterkunft die Post vom BS bekommen. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ard-und-zdf-rundfunkbeitrag-gez-schreibt-fluechtlinge-an-13451620.html  ;D


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RBSV
Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.


§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
1. den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten oder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern oder
2. diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates.

Wenn man eigenen Video-Kanal bei Youtube hat, dann gilt man als privater Anbieter, und ist somit befreit?


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Zitat
Wenn man eigenen Video-Kanal bei Youtube hat, dann gilt man als privater Anbieter, und ist somit befreit?

So einfach scheint es nicht zu sein, Herr Höcker hat das mal probiert als "neuartige" Rundfunkanstalt zugelassen zu werden.

http://gez-abschaffen.de/hasel-tv.htm


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Nur weil jemand Ausländer ist, unterliegt er grundsätzlich den gleichen Gesetzen wie die Inländer, wenn er hier gemeldet ist. Warum auch nicht?

Wo ist es definiert? In welchem Recht? Kannst Du einen Gesetzesparagraphen dafür nennen? Nur, weil man in Deutschland gemeldet ist, heißt es doch nicht, dass auch alle deutschen Gesetze sich auf die gemeldete Person übertragen lassen. Geschweige denn Ländergesetze. Vor allem bei Doppelstaatlern ist die Rechtsprechung sehr schwierig. Die Asylbewerber und Diplomaten zahlen doch auch keine Rundfunkgebühren.
Solange Du Dich auf deutschem Staatsgebiet aufhälst, gelten auch die deutschen Gesetze für Dich. Was auch sonst? Definiert ist das im Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes. Das hat aber auch nicht das geringste mit der Staasangehörigkeit zu tun.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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Solange Du Dich auf deutschem Staatsgebiet aufhälst, gelten auch die deutschen Gesetze für Dich. Was auch sonst? Definiert ist das im Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes. Das hat aber auch nicht das geringste mit der Staasangehörigkeit zu tun.

Das ist klar, aber es müssten doch nur Bundesgestze und nicht die Gesetze der einzelnen Bundesländer gelten. Ein Bundesland kann zum Beispiel nach eigenen Gesetzen nicht entscheiden, ob eine Person, die aus dem Ausland stammt, die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen darf. Hierzu wird eine Entscheidung nach Bundesrecht benötigt. Worauf ich hinaus will, der o.g. RBStV ist kein Gesetz, sondern nur ein Vertrag. Gesetzlich bekräftigt wird er nur durch die Gesetze einzelner Bundesländer. In Bayern ist es z.B. "Gesetz zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (AGStV Rundf, Jumedsch, Rundfbeitr)". In allen anderen Bundesländern gibt es auch das ähnliche, wenn nicht das gleiche, Gesetz. Dieses Gesetz gilt aber nicht auf der Bundesebene und somit kann es auch für Ausländer und Doppelstaatler nicht gültig sein.


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Dann ist für Ausländer auch nur die Bundespolizei zuständig? Die normale Polizei darf nur zuschauen wie der ausländische Dieb die Autos klaut?


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Dann ist für Ausländer auch nur die Bundespolizei zuständig? Die normale Polizei darf nur zuschauen wie der ausländische Dieb die Autos klaut?

Die Polizei ist ein schlechtes Beispiel. Die Polzisten müssen Bundes- sowie Ländergesetze wahren. Zitat aus Wikipedia "Eine Polizeiliche Aufgabe besteht für die deutsche Polizei aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes (Letzteres ist nur für die jeweilige Landespolizei verbindlich)". Also sind die Ländergesetze nur für die Landespolizei verbindlich, die Bundespolizei handelt nach Bundesrecht.

Zurück zum Thema: So wie es aussieht, hat sich im Forum noch keine(r) mit derart rechtlichen Aspekten beschäftigt. Ich werde mir daher den Rat eines Rechtsanwaltes holen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. November 2015, 08:26 von dsm-racer«

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...
Ich werde mir daher den Rat eines Rechtsanwaltes holen.

DAS ist eine brilliante Idee! Vielleicht kannst Du dann mal ganz nebenbei fragen, ob z.B. niedersächsische Landesgesetze (wie z.B. das Polizeigesetz - weil Polizei = Ländersache) auch für Menschen aus anderen Bundesländern gelten. Also Deinen vorherigen Ausführungen folgend, dürfte mich die Niedersächsische Polizei ja nicht verhaften, weil ich kein Niedersachse bin... Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten.  :angel:


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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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...
Ich werde mir daher den Rat eines Rechtsanwaltes holen.

DAS ist eine brilliante Idee! Vielleicht kannst Du dann mal ganz nebenbei fragen, ob z.B. niedersächsische Landesgesetze (wie z.B. das Polizeigesetz - weil Polizei = Ländersache) auch für Menschen aus anderen Bundesländern gelten. Also Deinen vorherigen Ausführungen folgend, dürfte mich die Niedersächsische Polizei ja nicht verhaften, weil ich kein Niedersachse bin... Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten.  :angel:

Warum fragst Du selbst nicht direkt bei der Polizei nach. Die Polizei ist doch Dein "Freund und Helfer"?  :police:

Wenn Du irgendwelche Probleme mit der Polizei hast, ist es nicht mein Problem. Meine vorherigen Ausführungen haben nämlich was Anderes zum Ausdruck gebracht. Was hat es alles mit der Polizei zu tun? Das ist ein ganz anderes Paar Schuh


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