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Autor Thema: Vermögensauskunft ?  (Gelesen 29020 mal)

K
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Re: Vermögensauskunft ?
#30: 08. Dezember 2015, 06:58
Danke aber Person A blickt nicht durch was er nun wirklich gegen das fiktive Amtsgericht Karlsruhe richtig formulieren soll.


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K
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Re: Vermögensauskunft ?
#31: 09. Dezember 2015, 07:10
Kann Person A nochmal auf Hilfe der Auswahl der Satzstellung und Urteile für Baden W. hoffen?
Danke


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K
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Re: Vermögensauskunft ?
#32: 09. Dezember 2015, 17:40
Person A bittet dringend um Hilfe.Sie weiss nicht welches Formular nun verwendet werden soll.Bei dem Formulardschungel findet sich Person A nicht zu recht.
Person will nichts mehr falsch machen beim Schreiben.
Danke


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Re: Vermögensauskunft ?
#33: 10. Dezember 2015, 19:07
Hier das Schreiben des Amtsgerichts.
Wie richtig nochmal Einspruch einlegen gegen dieses Schreiben?


Edit "Bürger":
Die Anonymisierung des Dokuments musste leider noch ergänzt werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments auftauchen können.
Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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n
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Re: Vermögensauskunft ?
#34: 10. Dezember 2015, 23:44
Hallo,

Ich verstehe ja die Verzweifelung Von Person A. Fragen bitte genau stellen! Ich gehe mal von nicht bekanntgegbenen Bescheiden aus.

Und wenn Sie Person A helfen wollen sollten Sie schon die Suchfunktion bedienen können:
Suche nach "Erinnerung Muster" liefert u.a. :

Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

In dem Bundesland von Person A in dr Vollstreckungsordnung nachschauen, ob der Passus " Widerspruch nach § 882d ZPO " notwendig ist.
Bzw im Brief vom Volstrecker müsste auch drinstehen ob die Eintragung schon erfolgt (Für BW meines Wissens nicht)

Die Erinnerung kann zusätzlich noch mit den Argumenten von Tübingen III garniert werden (tübinger Beschluss vom 9.9.2015)
Alle formalen Punkte die auch auf das Vollstreckungsersuchen von Person A zutreffen kann man auch übernehmen.

Ansonsten einlesen im dem ersten Link von Bürger (Riesa) und die Suchfunktion benutzen.




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Re: Vermögensauskunft ?
#35: 11. Dezember 2015, 07:00
Danke aber welche Frage soll Person A stellen? Auf das obige Schreiben vom Amtsgericht  muss Person A bis morgen Einspruch erheben denn sonst ist die Frist um.


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Re: Vermögensauskunft ?
#36: 11. Dezember 2015, 08:51
Zitat
Auf das obige Schreiben vom Amtsgericht  muss Person A bis morgen Einspruch erheben denn sonst ist die Frist um

Das Schreiben oben ist doch schon ganz gut.
Noch drunterschreiben "Weiteren Sachvortrag behalte ich mir ausdrücklich vor" Dann hat Person A auch
noch ein paar Tage mehr Zeit was nachzureichen wenn Ihr nochwas einfallen sollt. (soweit ich weiss geht das, ohne Gewähr)
Das Gericht fordert erstmal die Akte vom GV an.


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Re: Vermögensauskunft ?
#37: 11. Dezember 2015, 09:37
Person A muss handeln der Einspruch wurde doch abgewiesen denn der OGV hat doch schon den ersten Widerspruch von Person ans Amtsgericht geleitet oder deutet Person A das falsch?


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Re: Vermögensauskunft ?
#38: 11. Dezember 2015, 09:56
Zitat
Person A muss handeln der Einspruch wurde doch abgewiesen denn der OGV hat doch schon den ersten Widerspruch von Person ans Amtsgericht geleitet oder deutet Person A das falsch?

Mit dem OGV kann man reden, aber formal keinen Einspruch/Widerspruch einlegen.
Der Rechtsweg sieht vor Erinnerung beim zuständigen Amtsgericht einzulegen.

Also Amtsgericht anrufen ob da was eingeganen ist.
Ansonsten innerhalb der Frist Erinnerung einlegen.



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Re: Vermögensauskunft ?
#39: 11. Dezember 2015, 10:53
Person A soll ans Amtsgericht ein Erinnerungsschreiben wegen Einspruch senden? Versteht Person A leider nicht.


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Re: Vermögensauskunft ?
#40: 11. Dezember 2015, 11:09
Person A soll zum Amtsgericht gehen und sich vom Rechtspfleger erklären lassen wie eine ZV funktioniert,
was für Rechstmittel zur Verfügung stehen, Fristen, und so weiter.
Am besten geleich die Erinnerung mitnehmen und eventuell abgeben.

Die Diskussion hier im Forum wird wohl nix, da mir scheint dass das grundlegende Verständniss fehlt und mit dem Einlesen hapert es auch noch.


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Re: Vermögensauskunft ?
#41: 11. Dezember 2015, 11:29
Sorry Person A hat keine Zeit deswegen ist sie hier danke für das Verständnis


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Re: Vermögensauskunft ?
#42: 11. Dezember 2015, 12:09
Was passiert wenn Person A jetzt nichts unternimmt?


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Re: Vermögensauskunft ?
#43: 11. Dezember 2015, 12:11
Zitat
Person A soll ans Amtsgericht ein Erinnerungsschreiben wegen Einspruch senden? Versteht Person A leider nicht.

Das Rechtsmittel heißt "Erinnerung", nicht Einspruch.


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Re: Vermögensauskunft ?
#44: 11. Dezember 2015, 12:22
 :-[ sorry das heißt gegen die Erinnerung noch mal an Amtsgericht schreiben und zwar mit dem aktuellen Tübinger Urteil?
Bitte nicht schlagen - Person A hat noch nie mit sowas zu tun gehabt


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