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Autor Thema: Bisher Vogel-Strauß Taktik, jetzt Post vom GV - wie weiter vorgehen?  (Gelesen 2413 mal)

e
  • Beiträge: 1
 
Hallo zusammen,
 
neuer Fall:
Person E hat bisher die Vogel-Strauß Taktik angewandt und auf keinerlei Schreiben (die er sowieso nie bekommen hat) reagiert.
(Bisher üblicher Gang: Infoschreiben, Erinnerungen, Zwangsanmeldung, insgesamt 4 Festsetzungen und 3 Mahnungen)
 
Nach dem 4. Festsetzungsbescheid hat der SWR die Forderung dem GV übermittelt, der jetzt ebenfalls einen nie zugestellten (normalen) Brief geschrieben hat. Die Summe die er fordert sind für Person E nicht ganz nachzuvollziehen. Zusätzlich zur Summe des BS (inkl. aller Säumniszuschläge und Mahngebühren) fordert der GV seine GV-kosten die demnach bei ~ 24 € liegen würden.
Der Termin zur Zahlung ist mittlerweile knapp (1 Tag) verstrichen.
 
Person E hat jedoch gehofft, dass es früher zu einer richtungsweisenden (=höchstrichterlichen Entscheidung) kommt und er sich nicht selbst mit dem BS Verein rumschlagen muss. Dazu hat er nämlich nicht wirklich Lust. (Mittlerweile weiß Person E jedoch, dass es das jetzt auf Grund der Festsetzungen wohl sowieso muss…)
 
Wie sollte Person E jetzt vorgehen?
 
Den GV anrufen und fragen was er für eine Forderung hat?
(Zusatzinfo: Person E ist vor dem letzten Brief des BS mit dem Hinweis der Einleitung der Zwangsvollstreckung, und des Briefes des GV umgezogen, könnte also argumentieren ERST JETZT überhaupt Post (=Nachsendeantrag) bekommen zu haben) – Gute Idee oder lassen?
 
Person E hat wie gesagt keine Lust auf riesen Stress und würde sogar bezahlen, dann natürlich jedoch möglichst nur die reinen Beiträge, ohne Säumniszuschläge oder Mahngebühren. Eine Offenlegung oder gar einen Eintrag soll unbedingt vermieden werden!
(Weitere Zusatzinfo: Seit diesem Monat ist Person E mit Person S zusammengezogen, die bereits „Kunde“ des BS ist. Die bisher festgesetzten Beiträge überschneiden sich (noch) nicht mit dem Umzug)
 
Eure Meinungen?
Welche Infos werden noch benötigt?
 
 
 
 
 
 


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w
  • Beiträge: 147
Person E hätte irgendwann einen Widerspruch pinseln sollen, um in den Genuss zu kommen, durch höchstrichterliche Entscheidung "rehabilitiert" zu werden.
Widerspruch ginge noch, wenn wirklich nie ein Festsetzungsbescheid angekommen wäre.
Die Vogel-Strauss-Politik haut an dieser Stelle nicht mehr hin! Also entweder zahlen oder eine plausible Erklärung, warum die Bescheide nicht angekommen sind und all die Bescheide nachfordern, Widersprüche (gegen jeden Bescheid!) einlegen und dann ggf. aussetzen lassen bis höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen.
Geht nicht mehr ganz ohne Stress ab.
Viel Glück!


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

 
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