Hallo zusammen,
seit ca. 2 Jahren befindet sich Person A in einem kontinuirlichem Schriftwechsel mit den Freunden vom Beitragsservice (GEZ). Jedes Schreiben, jede Mahnung und/oder jeden Festsetzungsbescheid hat Person A schriftlich via Einschreiben mit Rückschein widersprochen. In diesen Schreiben ging es in erster Linie um die fehlende Rechtsgrundlage, sowie die nicht vorhandene Anmeldung beim Beitragsservice. Diese Widerrufe beantwortete die GEZ stets mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Nach diesem Geplänkel macht man dort nun ernst und hat scheinbar Amtshilfe bei GVZ ersucht. Dieser hat Person A gestern eine Pfändungsankündigung per Post zukommen lassen.
Zu diesem Thema existiert bereits einen Thread aber vom Kern her mit einer anderen Ausgangssituation.
Frage: Was sollte Person A Eurer Meinung nach nun am sinnvollsten unternehmen?
Beste Grüße
Marco