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Autor Thema: ZV > Erinnerung mit Tüb. Beschluss vom 9.9.15 > Erfahrungen  (Gelesen 957 mal)

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Hallo

kennt jemand Personen die Erfahrung mit einer Erinnerung haben,  in der die
Begründung vom LG Tübingen, Beschluss vom 9.9.15,  übernommen wurde (Der Beschluss nach dem BGH Beschluss)?

Person A's Meinung nach müsste ja jedes Amtsgericht dem folgen, aber Rechtssprechung ist ja ... hmm... manchmal ein wenig eigenwillig ...
( die Suche nach 'Erinnerung 9.9.15' ergibt leider  keine Treffer)

Zweite Frage: Wie ist der zeitliche Ablauf einer Erinnerung?
A kennt nur eine Person P die Erinnerung eingelegt hat, ihr wurde gesagt dass es 2-3 Wochen dauert, da die Stellungnahme vom SWR abgewartet wird.





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2015, 15:59 von Uwe«
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