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Autor Thema: Was tun bei eingeleiteter Zwangsvollstreckung (trotz Widerspruch per Email)?  (Gelesen 2275 mal)

A
  • Beiträge: 1
Person A ist ein absoluter TV/Radio-Nichtnutzer und hat seit der neuen "Regelung" (sprich seit 2013) gar nichts an den Beitragsservice gezahlt. Stattdessen hat die Person A immer wieder Widerspruch gegen jegliche Beitragsbescheide etc. eingelegt(alles per Mail). Nun erhält diese Person ein Schreiben mit der Info, dass eine Zwangsvollstreckung bereits eingeleitet wurde. Was könnte die Person A in so einem Fall tun(außer die angebliche Forderung zu begleichen)?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. November 2015, 00:24 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
>>> bezüglich allgemeiner Fragen:

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse - wie z.B. auch

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.msg105401.html#msg105401

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch ansatzweise Optionen gegen eine "Zwangsvollstreckung" von ARD-ZDF-GEZ - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte unter:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



>>> bezüglich der speziellen Frage:

Im besonderen Fall der Person A wäre zu beachten, dass es u.U. schwierig sein könnte, einen Widerspruch per Email anerkannt zu bekommen, da dies i.d.R. nur mit zertifizierter Signatur möglich ist - siehe auch Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Auch zu diesem Thema dürften mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Widerspruch per Email" o.ä. per Suchfunktion einige Einträge im Forum zu finden sein...




Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter allgemeiner Fragen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine allgemeinen Fragen behandeln, sondern allenfalls auf die spezielle Situation der Vollstreckung trotz per Email gesendeter Widersprüche eingehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2016, 12:26 von Bürger«
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