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Landesverordnung z. Durchführung d. Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes RLP

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Kurt:
Um das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVG) durchführen zu können braucht es zusätzlich eine Verordnung:  ;)

Landesverordnung zur Durchführung des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVGDVO)

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/n1n/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGDVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint


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pinguin:

--- Zitat von: Kurt am 25. Oktober 2015, 10:36 ---@Moderator: bitte diesen Beitrag unter dem  Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz von karlsruhe, 08. Mai 2015, 13:20 als eigenen Beitrag anpinnen und diese Antwort dann löschen
--- Ende Zitat ---
In dem anderen Thema ist aber keine Diskussion möglich. Gerade aber die von Dir genannte Verordnung bietet durchaus Diskussionsstoff, bspw. darin, daß ausdrücklich von "Vollstreckungsbeamten" die Rede ist, woraus sich ja der Schluß ziehen läßt, daß Nichtbeamte nicht vollstrecken dürfen.

Diskussionsfähig wäre auch, daß Amtshilfe nur dort geleistet zu werden braucht, wo sich Behörden in der Zuständigkeit eines Landesministerium befinden. Die Behörden des einen Ministeriums brauchen den Behörden eines anderen Ministeriums keine Amtshilfe leisten.


Edit "Bürger":
Thread wurde "fixiert"/ "angepinnt" (nicht "in" sondern unter bzw. über dem o.g. Thread von "karlsruhe").
Daher steht einer Diskussion in diesem (offenen) Thread hier nichts im Wege.

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