Der Beitragsservice ist definitiv eine Art Finanzdienstleister. (Umsatzssteuernummer und Geschäftführer)
Der Crux der Geschichte ist der, der Südwestrundfunk (in meinem Fall), hätte eine Ausschreibung starten müssen. Wie ist Dr. Stefan Wolf zu seiner Position als Geschäftführer und der Beitragsservice in die Rolle des Finanzdienstleisters gekommen?
Schließlich bekommt diese Firma von den öffentlich rechtlichen Geld damit Sie Gebühren eintreiben. Vielleicht hätte es eine Firma gegeben die es billiger macht und deren Leistungsumfang ein besser gewesen wäre.
Da es leider keine Ausschreibung dafür gab liegt hier höchswahrscheinlich ein Wettbewerbsverstoß vor....
Diesen Sachverhalt müsste man prüfen lassen.
Der Beitragsservice ist definitiv eine Art Hilfsdienstleister ohne eigene Parteilichkeit. Der BS darf rechtlich selbst nicht in Erscheinung treten gegenügber Mr. X ..
Das sind schon mal gute allgemeine Ansätze. Gar nicht mal so schlecht.
Ob das jetzt haargenauso verwendbar ist, sei mal dahingestellt.
Mr. X ist so, dass wohl die Intendanten eingesetzt werden.
Wieso sollte ein ganz gewöhnlicher Geschäftsführer eines unbedeutenden nicht rechtsfähigen Services auch eingesetzt werden ?
Rechtlich ist es so, dass die LRA die jeweiligen Institute sind, die in Erscheinung zu treten haben. Der BS ist ein rechtliches Nullum für Mr. X .
' Wie ist Dr. Stefan W. zu seiner Position als Geschäftführer ... '
Na, vielleicht, weil er zuverlässig ist und das macht, was man ihm vorgibt?
Ironie:
' Vielleicht hätte es eine Firma gegeben die es billiger macht '
Also das geht nun wirklich nicht, wie sollte man dann weitere 1,6 Mrd. Euro nachfordern ? Dann müsste man ja Geld zurückgeben. Das kannst du wirklich nicht verlangen.