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Autor Thema: §238 StGB  (Gelesen 2844 mal)

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  • Beiträge: 175
§238 StGB
Autor: 22. Oktober 2015, 14:58
Staatsanwaltschaft [...]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass das "ARD ZDF Deutschlandradio" [Freimersdorfer Weg 6,
50829 Köln] den §238 StGB gebrochen hat und weiterhin bricht.

Im Zeitraum vom [...] bis [...] habe ich vom besagten Unternehmen mindestens 16 Briefe
(meist Anonym-Briefe: keine vollständige Adresse des Absenders, keine Unterschriften, kein Stempel)
erhalten.

Das „ARD ZDF Deutschlandradio” fordert von mir den Rundfunkbeitrag in Höhe von [...] Euro für
nichts. Außerdem schüchtern sie mich mit Geldbußen in Höhe von 1.000 Euro ein.

Am [...] hat mir das „ARD ZDF Deutschlandradio” – ohne meine Zustimmung und ohne meine
Unterschrift – die  [...] Beitragsnummer zugeteilt (= ein Beitragskonto eröffnet). Das heißt:
Ich wurde vom „ARD ZDF Deutschlandradio” beim Beitragsservice zwangsangemeldet.

Meine Adresse haben Sie widerrechtlich übernommen oder (auch widerrechtlich) schon die gesamte Zeit
über seit [...] vorgehalten (seitdem ich von der GEZ abgemeldet bin). Gemäß Art.11 BbgVerf
(Verfassung des Landes Brandenburg), Art.5 SEV-Nr.: 108 (Datenschutzkonvention des Europarates,
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener
Daten, ETS 108), Art.16 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und Art.8
GRCh (Charta der Grundrechte der Europäischen Union) steht meine Adresse unter besonderem Schutz.
Das „ARD ZDF Deutschlandradio” durfte meine Adresse nie übernehmen und weiter nutzen.

Die 16 Briefe, die ich bislang erhalten habe, bedeuten schon Stalking: das willentliche und wiederholte
(beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit
dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Wenn ich meinen
Briefkasten öffne, habe ich immer Angst.

Sowohl die Briefe als auch die Forderungen des „ARD ZDF Deutschlandradio” (= Unmenge für
NICHTS) gehen mir auf die Nerven und an die Nerven.

Das „ARD ZDF Deutschlandradio” versucht hartnäckig schon 2,5 Jahre von mir Geld zu erzwingen,
trotzdem:
- ich keinen Vertrag unterschrieben habe
- ich nie ÖR-Rundfunk konsumiere
- mein Haushalt in Polen liegt
- ich von den anti-polnischen Programmen beleidigt werde (diese kenne ich von anderen Quellen).

Wegen der Briefe und der Forderungen ist meine Lebensqualität schlechter.

Mit großer Wahrscheinlichkeit machen die Forderungen und die Briefe auch meine physische Gesundheit
schlechter. Ich habe eine Hautkrankheit, nämlich "Seborrhoisches Ekzem" (= "Seborrhoische Dermatitis"
oder "Morbus Unna"). Diese Erkrankheit können meine Hautärzte in [...] bestätigen.
Die Pathogenese dieser Krankheit ist zwar nicht vollständig geklärt. Stressfaktoren scheinen aber eine
Rolle zu spielen und jeder Hautarzt kann das sicher bestätigen.
2015 wurde bei mir auch die "Diabetes Mellitus Typ 2" diagnostiziert. Als Anlage erhalten Sie die
Bestätigung von der Krankenkasse. Welche Rolle Stressfaktoren bei der Krankheit spielen, ist allgemein bekannt.
Als Diabetiker kann ich auf keinem Fall unter dem großen Stress leben.

Die Forderungen und die Briefe vom „ARD ZDF Deutschlandradio” bereiten mir einen riesigen
Stress.
Deshalb ist es sehr wahrscheinlich, dass sie einen schlechten Einfluss auf meine Haut und auf meine
Gesundheit haben. Die Mitarbeiter des „ARD ZDF Deutschlandradio”, die mir diese Briefe schicken und
die – vor allem – von mir eine Unmenge Geld für NICHTS erzwingen wollen, sind schuldig.

Deshalb lautet meine einzige Forderung, dass das „ARD ZDF Deutschlandradio” kein Geld (keinen
Rundfunkbeitrag) mehr von mir fordert, mein Beitragskonto [...] und meine Adresse
löscht und keine weiteren Briefe schickt.

Hochachtungsvoll


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Re: §238 StGB
#1: 22. Oktober 2015, 19:08
Du würdest den Text so aber hoffentlich nicht abschicken?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 7.393
Re: §238 StGB
#2: 23. Oktober 2015, 08:25
Ist ja nicht jeder Jurist, was die Schriftform angeht (#).
Den Juristen oder Rechtskundigen braucht es nicht für die Schriftform, sondern für den Inhalt. Für die Schriftform genügen sachkundige Kenntnisse der deutschen Sprache in Grammatik wie Rechtschreibung.


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Re: §238 StGB
#3: 23. Oktober 2015, 08:48

1) Als Antwort stehen zwei Herren mit der weißen Jacke vor deiner Haustür.
2) vom Fernsehn konsumieren bekommen hast.
3) ohne Witz würdest du bei jeden Dachklempner (Psychologen) durchboxen können
4) Wenn dein Haushalt in Polen liegt ,hast du dann überhaupt alle Teller und Tassen im Schrank ?

1) Nicht jeder, wie Sie, hat Angst vor Beamten.
2) Haben Sie den Post nicht genau gelesen oder nicht verstanden: ich konsumiere Fernsehen NIE; die Gesundheitsschaden werden von der Briefe gemacht
3) und 4) Macht es Ihnen Spaß, andere Leute zu beleidigen? Was machen Sie im Forum? Sind Sie GEZ-Mitarbeiter, oder?

Anm.Mod. seppl.: Der Thread wird aufgrund der ziemlich missratenen Form erstmal geschlossen, damit er nich weiter entgleist. Wahrscheinlich wird er gelöscht.
@solec1: juristisch gibt es ja so manche Absurditäten, die vor Gericht als Argument gelten würden. Deine Argumentation sollte aber vor offizieller Einreichung unter allen Umständen juristisch mehr durchleuchtet bzw. hinterfragt werden. So kann er hier nicht stehenbleiben.
@Einholzkopfsein: Dein persönlich beleidigender Post (s. Anmerkung solec1) wurde vorab schon gelöscht.


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