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Autor Thema: Investigativ.org > Informationsfreiheit gegenüber örR: Der Fall WDR  (Gelesen 1512 mal)

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Zitat
Diese Website versteht sich als Ergänzung zum (Lehr)Buch “Investigatives Recherchieren”, das in den beiden Auflagen zuvor den Titel “Investigativer Journalismus” trug.


Informationsfreiheit gegenüber öffentl.rechtl. Rundfunksanstalten:
Der Fall WDR



Zitat
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die mit öffentlichen Geldern arbeiten und im “öffentlichen Interesse” tätig sind (sein sollen), sind ihrerseits ebenfalls auskunftsfreudig, wenn man etwas von ihnen wissen möchte. So sollte man meinen. Dass es anders ist (bzw. war), lässt sich am folgenden Beispiel zeigen: Der freie Journalist Marvin OPPONG wollte Auskünfte darüber haben, ob einzelne Mitglieder des Rundfunkrats Geschäfte mit sich selbst bzw. mit ihren eigenen Unternehmen machen. Hintergrund des Auskunfstbegehrens: Zu überprüfen, ob es Interessenskonflikte geben könnte. Ein Thema, was der öffentlich-rechtliche WDR gerne selbst thematisiert. Natürlich nicht über – möglicherweise – eigene Interessenskonflikte, sondern immer nur über die bei allen anderen.

Der WDR lehnte daher das Auskunftsersuchen nach dem nordrhein-westfälischen IFG ab. Mit mehrerlei Begründungen, u.a. jener, dass der WDR garnicht unter das IFG falle. Marvin OPPONG gab sich damit nicht zufrieden und so setzte eine insgesamt 7-jährige juristische Auseinandersetzung über diese Frage ein. Sie wurde erst im Mai 2013 durch einen Beschluss des Bunderverwaltungsgericht endgültig entschieden (Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde seitens des WDR)....


Weiterlesen: http://investigativ.org/kapitel-4/informationsfreiheit-gegenueber-oeffentl-rechtl-rundfunksanstalten-der-fall-wdr/


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Der Fall WDR/Homepage des Investigativ-Journalisten Marvin Oppong:
http://www.oppong.eu/wdr/

Blog zur WDR-Klage von Marvin Oppong:
https://oppong.wordpress.com/


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