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Autor Thema: Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft Zwangsvollstreckung  (Gelesen 2296 mal)

P
  • Beiträge: 1
Person A bittet zu Entschuldigen das er sich hier noch nicht eingelesen hat er hat sich gerade erst angemeldet.
Person A hat keine Ahnung von Recht, Anwälten, Gericht und deren Vollziehern usw.
Person A hat sich Youtube Videos über GEZ angesehen und weiß nun genauso wenig wie vorher.
Person A hat das Geld um zahlen zu können ist aber strikt gegen die Zwangsabgabe.
Person A hat keine Lust das irgendwelche Leute vor seiner Haustür stehen da die Schwiegermutter dann frägt was los ist.

Person A hat die Vogel-Strauß-Taktik angewendet. Mahnungen und Festsetzungsbescheide könnten im Briefkasten gewesen sein, der hat allerdings ein Loch womit sich Person A da nicht sicher ist.

Nun war ein gelber Brief drinnen, der nicht rausgefallen ist.
Inhalt:
Vorblatt zur Zustellungssendung
Postübergabeurkunde
Zwangsvollstreckungssache
Vollstreckungsersuchen des brauereiischen Rundfunks
Person A hat das alles eingescannt und geschwärzt dann aber bemerkt das die Dateien zu groß sind.


Person A hörte von seinem Bäcker das der GV garnichts vollstrecken kann ohne vollstreckbaren Titel,
des weiteren meinte sein Auszubildender das das ganze schonmal nichtig ist da der GV nicht
mit Vor und Zunamen unterschrieben hat sowie der Stempel unerkennbar ist. Er vermutete schlecht ausgedruckt.
Da beim Bäcker recht viel los war mischten sich dann auch noch die Schneiderin und der Metzger ein womit
Person A zwar viel gehört hat trotzdem dasteht und keine Ahnung hat.

Person A möchte wissen wie er dagegegen vorgehen kann und ob das überhaupt einen Sinn macht
oder er im Endeffekt so oder so zahlen muss.
Dann würde sich Person A den ganzen Ärger ersparen und überweisen.

Person A möchte wissen wenn er wie oben geschrieben hat zahlt und ab dann keine Vogel-Strauß-Taktik
mehr anwendet welche Möglichkeiten er hat, hier ist selbstverständlich momentan nicht wichtig
wie man "dann" vorgeht nur wenn man jetzt zahlt ob man dann Fehler für "später" machen kann.

Person A soll bis zum 24.10 zahlen

Person A hat hier allerdings auch gelesen das es durchaus Sinn macht sich zu wehren da es eventuell allen
hilft wenn einfach viele solche Fälle die Gerichte beschäftigen das denen das dann evtl zu viel wird.

Person A ist dankbar für eure Antworten


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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S
  • Beiträge: 133
Hier im Bayern-Fred ist dieser Fall schon mehrmals besprochen worden. Deshalb bitte in den anderen Freds einlesen.
Falls doch noch Fragen nicht beantwortet wären, dann explizit diese nochmal stellen.

Aber kurz zusammengefasst:

1. Den GVs interessiert es nicht, ob die einen vollstreckbaren Titel haben. Die gehen davon aus "passt schon so".


2. 2 Möglichkeiten 1. -> AG "Erinnerung" und anschließen evtl. LG "Beschwerde": Zivlrechtliche Weg
                              2. -> VG "Eilantrag": Verwaltungsrechtliche Weg
Der eine schließt aber den anderen nicht aus.


3. Der Tankwart meinte, dass dann für folgende Bescheide ein Widerspruch geschrieben werden muss...




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