Lieber Robot82,
ich für meinen Teil würde das auf jeden Fall beantragen - ein ruhend gestelltes Verfahren verschafft zunächst zumindest wertvolle Zeit! Und wenn dann zwischenzeitlich vielleicht von den höchsten Gerichten entsprechend entschieden wird, spart man sich weitere Arbeit.
Eine Formulierungsmöglichkeit wäre:
"Der Kläger beantragt" oder "ich beantrage" die Ruhendstellung des Verfahrens gemäß § 173 S. 1 VwGO bis zur höchstrichterlichen Klärung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen.
Pack auch gleich alle Aktenzeichen die du finden kannst rein - ich habe gehört, dass der Beitragsservice die Ruhendstellung ablehnen wollte, weil er "von keinen Streitigkeiten an obersten Gerichten wisse"...
Nur zur Info, die Ruhendstellung muss von beiden Seiten gewünscht werden - manchmal entscheidet sich der BS dafür, manchmal dagegen. Einen Versuch ist es wert!
(Auch wenn ich noch nicht viele Beiträge hier habe: für die Frage hättest du am Besten ein neues Thema eröffnet. Das hat hier nicht viel zu suchen. Vielleicht kann ein Moderator das ja noch abtrennen.)Edit "Bürger":
Hiermit erledigt...
Danke für den berechtigten Hinweis.Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html