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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung vom Zoll - dann Schreiben mit Mahnbetrag von BS  (Gelesen 2714 mal)

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  • Beiträge: 4
Fiktive Person A erhält plötzlich und überraschend eine Vollstreckungsankündigung vom Zoll mit Verweis auf einen Verwaltungsakt vom BS ?
Aber Person A ist verzweifelt, denn sie hat den Verwaltungsakt nie erhalten. In der Verzweiflung teilt sie dies dem Zoll mit und verweist auf diverse Rechtsgrundlagen und Urteile aus denen hervor geht, dass eine Zwangsvollstreckung zur Grundlage einen echt zugestellten Verwaltungsakt hat.

Dann kehrt Ruhe ein und Person A erhält nach ein paar Wochen vom BS ein Schreiben, auf dem bisher angefallene Kosten mit einem Mahnbetrag von fast 40,- € aufgeführt sind. Aber das Schreiben ist nicht per Einschreibengekommen. In dem Schreiben wird nun mit dem Gerichtsvollzieher gedroht (komisch, der Zoll ist jetzt wohl uninteressant geworden). Aber für einen Gerichtsvollzieher oder einen Vollstreckungsbeamten gelten nach Meinung der fiktiven Person A disselben Vorschriften wie für den Zoll. Würde Person A nun die Existenz des neuen Schreibens vergessen (Person A leidet leider schon an Alyheimer), dann würde man sich ja im Kreise drehen, wenn sich der Gerichtsvollzieher ankündigt.

Gibt es vielleicht andere Personen die, die Logik hier verstehen in diesem rein fiktiven Fall ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2015, 17:08 von Bürger«

J
  • Beiträge: 70
Zitat
Gibt es vielleicht andere Personen die, die Logik hier verstehen in diesem rein fiktiven Fall ?
die Logik liegt im Offensichtlichen. Der BS, jahrelang geschult im Drangsalieren von Mitmenschen bei der GEZ, bedient sich aller grenzlegalen Mittel, um den Zahlungsverweigerern habhaft zu werden. Dabei liegt es offensichtlich nicht in ihrem Interesse ein Urteil des BGH abzuwarten, sondern stellt den gemeinen Deutschen möglichst sofort vor vollendete Tatsachen.

Daß jetzt schon der Zoll zu solchen operativen Einsätzen herangezogen werden soll, findet Person J sehr bemerkenswert, da dieser schon für die Mindestlohnüberwachung über zu wenig Personal verfügt.

Deshalb ist es bereits normal, daß der BS Mahnungen mit Vollzugsandrohungen bundesweit versendet und seine Angstmaschinerie anwirft, um Beiträge einzusammeln, die für ihn uneinbringlich werden, sobald das BGH gerichtet hat, zumindest solange sie noch nicht gezahlt wurden.

Keine Vollstreckung ohne zugestellten Bescheid, das weiß auch der OGV. Oder die Stadtverwaltung, oder wer auch immer ihn beauftragt. Meistens muß man sie nochmal darauf hinweisen...


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Grüße
Jannimann
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Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

 
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