Hallo liebe Gemeinschaft. Ich wende mich an die Erfahrenen mit der Bitte um Hilfe bzw. um einen Rat, wie Ihr euch in diesem Fall verhalten würdet.
Vor ca. 6 Monaten erhielt Person A ein Schreiben von seiner Gemeinde mit der Information über die Vollstreckung der rückständigen Rundfunkgebühren. Die Vollstreckung sollte in 7 Tagen vollzogen werden, sofern die genannte Summe nicht beglichen wird.
- Person A möchte noch vorweg sagen, dass er nie die GEZ Gebühren gezahlt und nie in Kontakt mit diesem Verein getreten war. Person A hatte nur einmal einen gelben Brief von der GEZ erhalten, in dem die Forderung genannt wurde, sofern seine Erinnerung nicht trügt.
Person A reagierte auf die Vollstreckungsankündigung mit einem ausführlichen Schreiben und Benennung des Beschlusses von LG Tübingen 5 T 81/14. Ab diesen Moment war es wieder still, auch von der Seite seiner Gemeinde. Diese Woche erhielt Person A ein weiteres Schreiben seitens seiner Gemeinde mit dem Inhalt
... nach ausführlicher Prüfung Ihrer Einwände zu der Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren ergab sich Folgendes: Der Beschluss des LG Tübingen vom 19.05.2014 Az. 5 T 81/14 wurde vom BGH am 11.06.2015 I ZB 64/16 vollständig aufgehoben. Damit sind sämtliche Zweifel am Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ausgeräumt. Ich bitte Sie daher die offene Beträge bis zu xxx gemäß den Vollstreckungsankündigung zu überweisen, ansonsten wird die Vollstreckung fortgeführt. MfG Im Auftrage (seine Unterschrift)
Person A hat sich nun mehrere Informationen geholt und hat die Videos zu dem BGH angeschaut. Dass sogar das BGH Beschluss nicht unterschrieben wurde etc. Findet aber nicht einen festen Gang, wie er hier kontern kann.
Was denkt Ihr, was wäre hier zu tun? Wie würdet Ihr euch hier verhalten?
Viele Grüße
Thomas