Hallo Forum,
aus aktuellem Anlass möchte Person A um Hilfe bitten.
Person A hat in Vollmacht seiner Tochter gegen GEZ Gebühr geklagt.
(Einspruch usw. jetzt Klage Verwaltungsgericht ( Bayern)
Es geht um den Ausnahmepassus (Befreiung von der Gebühr)
Es sind ja keine Personen angeführt die keinerlei Einkommen haben.
Kurze Erklärung: Person A's Tochter ging in Nürnberg in Fachoberschule gewohnt hat sie im letzen Jahr der Schule in Nürnberg in einer WG. (4 Personen)
Alle 4 Personen haben Antrag auf Bafög gestellt, jedoch wurde dieser Antrag seiner Tochter abgelehnt da sie das letzte Schuljahr freiwillig wiederholt. (die anderen 3 bekamen Bafög und somit die Befreiung.
Nachdem sie das Bafögverfahren seiner Tochter bis Juni / juli hingezogen hat, haben wir Sie finanziell unterstützt da Sie ja weder eigenes Vermögen noch Einkommen hatte.
Dann hat Person A Einspruch eingelegt usw. und sind nun beim Verwaltungsgericht.
Hier wurde als erstes die Prozesskostenhilfe abgelehnt mit dem Hinweis das die Sache wahrscheinlich keinen Erfolg hat.
Nun hat Person A dem Verwaltungsgericht mitgeteilt, das A gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen, da das Verwaltungsgericht ja nicht dem event. zuständigen Verfassungsgericht vorgreifen kann.
Person A Frage wäre hierzu: kann A die einzelen Distanzen vom Verwaltungsgericht überspringen und direkt an das Verfassungsgericht gehen? und Wer ist rechtlich zuständig.
Wer kann mir Auskunft geben...
Gerne auch als PN
vielen Dank Andreas 100
Edit Uwe:
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.