Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Grundgesetz - Artikel 5  (Gelesen 16898 mal)

  • Administrator
  • Beiträge: 5.121
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Grundgesetz - Artikel 5
Autor: 21. Dezember 2009, 23:42
Zitat
Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Wie passen Artikel 5 des Grundgesetzes mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag zusammen?

  • (1) Jeder hat das Recht, [...] und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. [...] Eine Zensur findet nicht statt.

    Eine allgemein zugängliche Quelle ist u. a. das Internet. Ich möchte die im Internet allgemein zugänglichen Quellen nutzen, um mich ungehindert unterrichten zu können. Ich will jedoch für die Angebote der ÖRR nicht bezahlen. Wie stelle ich das an? Radio und TV-Gerät entsorgen reicht nicht mehr aus, denn Handys, PDAs und internetfähige PCs sind ebenfalls gebührenpflichtig.

    Ist das nicht eine Art Zensur? Wenn nicht, dann stellt das eindeutig eine Erpressung dar. Ich muss dem Staat Schutz- bzw. Erpressungsgeld zahlen, um mein im Grundgesetz verankertes Recht, mich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu können, auszuüben.

  • (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Hebt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag das Grundgesetz auf? Ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag überhaupt ein (allgemeines) Gesetz? Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist, wie sein Name verrät, lediglich ein Vertrag zwischen den Bundesländern. Mehr aber auch nicht.

  • (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind heute ohne Internet kaum denkbar. Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind nach dem Grundgesetz frei. Warum muss man dafür dann Rundfunkgebühren entrichten, wenn man das Internet benutzt?

Ich möchte mich im Schutze des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland frei entfalten. Dazu gehört das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu können. Darüber hinaus möchte ich, dass Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre, die Säulen unseres Erfolgs, weiterhin frei bleiben. All das garantiert unser Grundgesetz.

Aber ich will für die ÖR keinen Cent zahlen!

Wie ist das mit unserem Grundgesetz zu vereinbaren?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 78
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#1: 22. Dezember 2009, 01:20
...Ist das nicht eine Art Zensur? Wenn nicht, dann stellt das eindeutig eine Erpressung dar. Ich muss dem Staat Schutz- bzw. Erpressungsgeld zahlen, um mein im Grundgesetz verankertes Recht, mich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu können, auszuüben.
Allgemein zugägliche Quellen bedeuten nicht kostenfrei. Als das Gesetz verabschiedet wurde, konnte sich keiner vorstellen, welche Möglichkeiten es heute gibt sich Informationen zu besorgen. Das Gesetz muss auf jeden Fall so bestehen bleiben. Es muss der Zugang zum privaten privaten Rundfunk gebührenfrei stattfinden, damit auch diese qualitativ höherwertige Sendungen produzieren können.

Anmerkung:
Gebühreneinführungen bei den Privaten sind gescheitert, weil sie die Quoten sinken sahen. Niedrigere Quoten, weniger Werbeeinnahmen, weniger Kokurrenz für die ÖRs und diese sind durch die Zwangsabgaben die eigentlichen Gewinner.

Georg


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Administrator
  • Beiträge: 5.121
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#2: 22. Dezember 2009, 01:36
Allgemein zugägliche Quellen bedeuten nicht kostenfrei.

Falsch, denn der Zugang zu diesen allgemein zugänglichen Quellen, die im Internet durchaus kostenfrei sind, wird durch die Erhebung von Rundfunkgebühren in einen kostenpflichtigen gewandelt. Ich will aber die ÖRR nicht, dies bedeutet jedoch, dass ich auch auf das Internet verzichten muss.

Und bitte das Grundgesetz beim Wort nehmen: "[...] und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Die Rundfunkgebühren stellen jedoch ein Hindernis dar.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2009, 01:50 von René«

s
  • Beiträge: 78
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#3: 22. Dezember 2009, 01:51
Allgemein zugägliche Quellen bedeuten nicht kostenfrei.

Falsch, denn der Zugang zu diesen allgemein zugänglichen Quellen, die im Internet durchaus kostenfrei sind, wird durch der Erhebung von Rundfunkgebühren in einen kostenpflichtigen gewandelt. Ich will aber die ÖRR nicht, dies bedeutet jedoch, dass ich auch auf das Internet verzichten muss.

Ich habe dich verstanden und bin genau deiner Meinung. Aber allgemein zugängliche Quellen sind nich kostenfrei per se! Stell dir vor es würde im Grundgesetzt stehen: Jede allgemein zugängliche Quelle ist kostenfrei und hat kostenfrei zu bleiben.

Das wir an kostenfreie Angebote nur herankommen wenn wir diese Grundversorgungs-Einheits-Zahlung, sprich GEZ, bezahlen. Das widerspricht diesem Gesetz eindeutig.

Das scheint jedoch niemand zu interessieren, weil es den Deutschen anscheinend noch gut genug geht diese Abgaben zu leisten oder weil solch ein Tölpel wie ich bezahlt.

Georg


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Administrator
  • Beiträge: 5.121
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#4: 22. Dezember 2009, 01:58
Allgemein zugängliche Quellen müssen auch nicht kostenfrei sein. Darum geht es nicht. Aber dass der Staat mit den Rundfunkgebühren eine Art Maut installiert, die den Zugang zu diesen allgemein zugänglichen Quellen hindert, verstößt m. E. gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.

Und jetzt stellt sich die Frage, ob dies ein Ansatz wäre, über diesen Weg etwas gegen dieses System zu unternehmen.

Vielleicht kennt sich jemand damit aus oder kennt er/sie einen Rechtsexperten, den man fragen könnte.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 78
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#5: 22. Dezember 2009, 02:16
Allgemein zugängliche Quellen müssen auch nicht kostenfrei sein. Darum geht es nicht. Aber dass der Staat mit den Rundfunkgebühren eine Art Maut installiert, die den Zugang zu diesen allgemein zugänglichen Quellen hindert, verstößt m. E. gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.

Und jetzt stellt sich die Frage, ob dies ein Ansatz wäre, über diesen Weg etwas gegen dieses System zu unternehmen.

Vielleicht kennt sich jemand damit aus oder kennt er/sie einen Rechtsexperten, den man fragen könnte.
Deine Idee oder Anregung ist nicht revolutionär genug. Hier in diesem Forum, wie auch in anderen Foren, wird gequatscht. Es gibt Tipps wie man sich drücken kann vor dieser Mischpoke, aber eine echte Initiative gibt es nicht. Der Bedarf ist einfach nicht da. Jeder rühmt sich, wie er den Gebührenfuzzi ausgetrickst hat und das wars. Hallo Deutschland.

Georg


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

g
  • Beiträge: 9
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#6: 22. Dezember 2009, 20:24
Vielleicht kennt sich jemand damit aus oder kennt er/sie einen Rechtsexperten, den man fragen könnte.

Gebührenpflichtigkeit des Internet- und Handy-Rundfunks?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 915
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#7: 26. Dezember 2009, 16:40
Allgemein zugängliche Quellen müssen auch nicht kostenfrei sein. Darum geht es nicht.

eben, denn sonst müßten ja auch alle Zeitungen und Zeitschriften kostenfrei sein.


Aber dass der Staat

der Staat ist nicht irgend ein fremdes Gebilde sondern wir alle. Es läge also an uns allen, das zu ändern


mit den Rundfunkgebühren eine Art Maut installiert, die den Zugang zu diesen allgemein zugänglichen Quellen hindert,

bisher ist es aber nicht so, daß der Zugang zum Internet behindert wird, wenn jemand keine Rundfunkgebühren bezahlt. Ich bezahle auch keine und kann dennoch ins Internet.  Die Sache wird erst dann akut, wenn nur der, der auch Rundfunkgebühren bezahlt, einen Internetzugang erhält.

Allerdings gibt es den Fall der ÖR-Nichtkonsumenten, die einen Computer aus rein beruflichen Gründen vorhalten müssen. Sie alle müssen theoretisch Rundfunkgebühren bezahlen, wenn sie das Gesetz nicht brechen wollten. Mein Beispiel: als Fotograf kann ich heute ohne Computer meine Arbeit gar nicht mehr kostendeckend und kokurrenzfähig betreiben. Ich nutze aber weder Radio noch Fernsehen. Für den Computer müßte ich also Rundfunkgebühren entrichten. Würde ich mich streng an den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und entsprechende Bestimmungen halten, müßte ich, um die Rundfunkgebühren legal zu umgehen, den Computer abschaffen. Damit wäre eine Berufsausübung unter den genannten Bedingungen nicht mehr möglich.

Dennoch könnte ich aber einen Internetanschluß besitzen.


verstößt m. E. gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.


nein


Und jetzt stellt sich die Frage, ob dies ein Ansatz wäre, über diesen Weg etwas gegen dieses System zu unternehmen.

versuch es.


Vielleicht kennt sich jemand damit aus oder kennt er/sie einen Rechtsexperten, den man fragen könnte.

man kann auch all jene Kandidaten, die sich zur nächsten Wahl in den Bundesländern stellen und Ministerpräsident werden wollen, nach ihrer Haltung dazu befragen und entsprechend anders wählen. Aber irgendwie scheint das einfach nicht zu funktionieren. Offenbar sieht eine Mehrheit der Wähler das ganze Thema als eher untergeordnet an.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."

(Ludwig Wittgenstein)

D
  • Beiträge: 382
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#8: 26. Dezember 2009, 19:47
Aufgabe des ÖRR ist die Grundversorgung der Bürger zu gewährleisten!

Warum das über das Internet geschehen muss kann keiner dieser dümmlichen Ministerpräsidenten sagen.

Die ÖRR könnten ja auch in den Zeitschriften Seiten mit Grundversorgung füllen und dann dafür kassieren.

Die gerechteste Sache wäre wenn die ÖRR verschlüsseln würden. Das würde aber zum sofortigem aus der ÖRR führen. Jedes Schaf würde auf "Grundversorgung" verzichten wenn es freiwillig zahlen sollte!

Weil aber die korrupten Herren die ÖRR unbedingt erhalten wissen wollen (und zwar nicht zum Wohle des Volkes) kann es nur die GEZ oder Haushalts/pro Kopf Zahlung geben!

Deali  >:(


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
mein Nick ist Deali - und ich zahl eh nie

g
  • Beiträge: 9
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#9: 26. Dezember 2009, 21:00
der Staat ist nicht irgend ein fremdes Gebilde sondern wir alle. Es läge also an uns allen, das zu ändern

Blödsinn, Schwachsinn! Wir sind das Volk, aber noch lange nicht der Staat. Der Staat ist das Herrschaftsinstrument.

Viel Spaß und Erfolg dabei, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, das Rundfunkgebührenwesen, die Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Multifunktionsgeräte, die Umwandlung der Rundfunkgebühr zu einer Kopfsteuer inkl. Beweislastumkehr und nicht zuletzt die Höhe der Runfunkgebühr

zu ändern
! ;D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Dezember 2009, 22:01 von gezopfer«

G
  • Beiträge: 915
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#10: 26. Dezember 2009, 21:23
der Staat ist nicht irgend ein fremdes Gebilde sondern wir alle. Es läge also an uns allen, das zu ändern

Blödsinn, Schwachsinn! Wir sind das Volk, aber noch lange nicht der Staat. Der Staat ist das Herrschaftsinstrument.

Als Staat (abgeleitet von italienisch lo stato) bezeichnet man seit der europäischen Neuzeit jede politische Ordnung, die ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Territorium, ein dazugehöriges Staatsvolk und eine Machtausübung über dieses umfasst. Da wir in einer Demokratie leben und somit die Macht über demokratische Wahlen vom Volke ausgeht, trifft meine Aussage also zu. Den Schwachsinn redest also du.

Viel Spaß und Erfolg dabei, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, das Rundfunkgebührenwesen, die Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Multifunktionsgeräte, die Umwandlung der Runfunkgebühr zu einer Kopfsteuer inkl. Beweislastumkehr und nicht zuletzt die Höhe der Runfunkgebühr

der Satz ist unvollständig. Aber du kannst ja mal die Frage erörtern, warum es bisher nie gelungen ist, Ministerpräsidenten an die Macht zu bringen, die sich eine Reform des ÖRR oder, wie manche meinen, besser die gänzliche Abschaffung derselben auf die Fahnen geschrieben haben. Offenbar spielt diese Frage bei Wahlen wohl nur eine untergeordnete Rolle beim  wählenden Volk.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."

(Ludwig Wittgenstein)

g
  • Beiträge: 9
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#11: 26. Dezember 2009, 22:20
Du bist ja dümmer, als die Polizei erlaubt. Das tut ja schon richtig weh. Kannst nicht einmal meinen Satz, der erst mit deinem Zitat vollständig wurde, bis zu(m) Ende lesen. Ach ja, und der Staat. Natürlich muß dieser über eine Fläche („Territorum“, auch Hoheitsgebiet genannt) verfügen und bedarf natürlich eines Volkes, über das er herrschen, das er unterdrücken kann, sonst kann er sich höchstens mit sich selbst beschäftigen. Beide Voraussetzungen (also das Territorium und Volk, hier konkret Staatsvolk) sind aber nicht notwendigerweise gleich seine Bestandteile im engern Sinne.

So, und nun mach Heia und päppele deinen IQ im Schlafe ein wenig auf!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2009, 18:35 von gezopfer«

D
  • Beiträge: 382
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#12: 26. Dezember 2009, 23:02
Da wir in einer Demokratie leben und somit die Macht über demokratische Wahlen vom Volke ausgeht, trifft meine Aussage also zu.

Wir leben in einer Demokratie? Die DDR war auch einen Demokratie, Deutsche Demokratische Republik!

Zitat
der Satz ist unvollständig. Aber du kannst ja mal die Frage erörtern, warum es bisher nie gelungen ist, Ministerpräsidenten an die Macht zu bringen, die sich eine Reform des ÖRR oder, wie manche meinen, besser die gänzliche Abschaffung derselben auf die Fahnen geschrieben haben.

http://www.br-online.de/content/cms/Universalseite/2008/03/11/cumulus/BR-online-Publikation--161938-20080716181549.pdf  Schau Dir dort mal die Zusammensetzung der Rundfunkrats an dann weißt Du warum.

Zitat
Offenbar spielt diese Frage bei Wahlen wohl nur eine untergeordnete Rolle beim  wählenden Volk.

Streiche "beim  wählenden Volk", setzte "bei den Schafen"

Gute Nacht

Deali  ;D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
mein Nick ist Deali - und ich zahl eh nie

  • Administrator
  • Beiträge: 5.121
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#13: 27. Dezember 2009, 02:55
Bevor man weiter diskutiert, sollte ich nochmals an folgenden Text aus Artikel 5, GG erinnern:

"[...] und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Jetzt kann man sich auf der Grundlage weiter unterhalten.

eben, denn sonst müßten ja auch alle Zeitungen und Zeitschriften kostenfrei sein.

Ich vermute, es liegen bei dir mehrere Missverständnisse vor. Ich versuche, sie kurz zu erklären:

  • Bei den Zeitungen habe ich die Wahl, ob ich sie kaufe oder links liegen lasse. Möchte ich eine kaufen, dann ist das meine freie Entscheidung und ich bin für eine Gegenleistung bereit, Geld auszugeben. Ich muss aber nicht für Zeitungen bezahlen, auch wenn ich keine lese.

  • Abgesehen von den Verbindungsgebühren (ISDN, (V)DSL, UMTS usw.) war der Zugang zu den Internetangeboten (u. a. der Zugang zu Information) bis 2007 kostenlos. Um es mit den Worten des Grundgesetzes zu beschreiben, konnte man sich aus allgemein zugänglichen Quellen im Internet ungehindert unterrichten.

    Jeder war frei in seiner Entscheidung, kostenpflichtige Angebote zu nutzen oder diese zu meiden. Nicht anders als wie bei den Zeitungen.

    Seit 2007 werden nun GEZ-Gebühren für das Internet erhoben, denn es besteht die Möglichkeit, dass Internetnutzer von den Internet-Angeboten der ÖRR Gebrauch machen. Dass die aus unterschiedlichen Blickwinkeln komplett verwerflich ist, wurde und wird immer noch heftig diskutiert. Mir geht es in diesem Beitrag um diesen einen Passus im Artikel 5 unseres Grundgesetzes:

    Zitat
    (1) Jeder hat das Recht, (...) und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

    Und jetzt meine Fragen:

    • Ist das Internet eine allgemeine zugängliche Informationsquelle?
    • Stellt die defacto Besteuerung des Internet ein Hindernis dar?


Wie du selbst bereits in Auszügen herausgefunden hast, stellt diese Internetmaut eine Behinderung dar. Ich gehe noch weiter und behaupte, dass sie eine sehr große Behinderung darstellt: Denke nur an Schüler und Studenten, Forschung und Entwicklung, Kunst und an die ganz normalen Gewerbetreibenden. Die Liste könnte ich noch länger machen, aber sie ist lang genug, um dir zu zeigen, worum es geht.

Alle diese Gruppen nutzen das Internet für die Informationsbeschaffung und für ihre Arbeit. Mit der Internetmaut wird jedoch ein Hindernis zur allgemeinen Informationsquelle Internet geschaffen. Jeder der das Internet mit "neuartigen Rundfunkgeräten" nutzt, wird zur Kasse gebeten. Diese Leute können/dürfen sich nicht mehr UNGEHINDERT aus der allgemein zugänglichen Informationsquelle Internet unterrichten.

Ich weiß wirklich nicht, warum es dir so schwer fällt, einen einzigen Artikel des Grundgesetzes richtig zu interpretieren. Es wundert mich aber umso mehr, dass keiner das Verfassungsgericht mit dieser Argumentation angerufen hat. Zumindest ist es mir nichts dergleichen bekannt.

Ich unterhalte mich gerne über das von mir eröffnete Thema mit jedem. Ungerne dagegen über Begrifflichkeiten wie z. B. wie definiert sich ein Staat oder warum nicht alle 82 Mio. Deutschen in die Politik gehen, um solche Probleme zu lösen. In der Schweiz ist es ein kleines Stückchen Realität. Wohin es hinführen kann, sahen wir exemplarisch bei der Volksabstimmung am 29.11.2009, bei der die eidgenössische Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" angenommen wurde.

Aber warum gehst du nicht in die Politik?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 78
  • im Osten nix Neues
Re: Grundgesetz - Artikel 5
#14: 01. Januar 2010, 20:11
Euch allen ein gutes neues Jahr 2010 vorab.

So, und dann werde ich mal ein bischen Salz in die Wunden streuen - grinz.

In dem Jahresbericht des Bayrischen RF von 2007 steht auf S. 25 folgendes:

Eine Facette dieses größeren Zusammenhangs ist die Auseinandersetzung über die Finanzierung des lokalen und regionalen Privatrundfunks in Bayern und die Ersetzung des verfassungsrechtlich angreifbaren Teilnehmerentgelts durch eine Förderung der privaten Rundfunksender mit regionalem und lokalem Programmauftrag in Bayern
mithilfe einer Beteiligung der Landesmedienanstalt am Aufkommen der Rundfunkgebühr oder im Wege von Zuschüssen aus dem Staatshaushalt.


Und/aber wenn man sich die Mitgliederliste des RF-Ausschusses ansieht, dann sieht man eine wirklich schöne Pack-Liste (also nicht: Packliste).
Und wenn man weiter liest, stellt man fest, dass das überwiegende Pack auch noch in politischen Ämtern und sogar im Bay. Verwaltungsgericht sitzen (ähm, tangiert sowas nicht die Unparteilichkeit der verwaltungsRechtspre- chung?

Und schliesslic h ihr sollt euch nicht so eisern an den reinen Gesetzestext des z.B. Grundgesetz-Art. 5 klammern und gebetsmühlenartig diesen immer und immer wieder skandieren, denn das hilft niemandem. Wichtig ist vielmehr die sowohl gefestigte als auch die aktuelle Rechtsprechnung der Gerichte und der Obergerichte, denn nach deren Rechtsprechung wird die Meinung des jeweiligen Artikels des GG ausgelegt. Nicht der rein formale Gesetzestext ist soo wichtig, sondern die vielzähligen Rechtskommentierungen zu den einzelnen Rechtsnormen. Dass dabei jedoch der Tenor der Rechtsnorm in seinem Wesengehalt nicht angetastet werden darf, versteht sich von selbst.




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Januar 2010, 20:15 von Condor«
* Dumm darf man sein - man muss sich nur zu helfen wissen!
* Auch deine goldene Regel sei: Nicht verzagen - immer erst im Forum fragen!
* Ach so: Schleicht der Scherge von der abGEZockt um's Haus, schick' einfach mal den
   Hund zum Spielen raus!

 
Nach oben