Das ist doch der übliche Ablauf, bitte hier mal den Normalablauf verfolgen, was mich besorgt ist der Hinweis auf eine fehlende Unterschrift (des Verfassers) auf dem Widerspruchsschreiben gegen den Festsetzungs-/Beitragsbescheid. Bitte umgehend prüfen, ob der Widerspruchsverfasser in seinem Widerspruch seine eigene Unterschrift geleistet hat, ob er vielleicht zwei Widersprüche mit ähnlichem/gleichen Inhalt an verschiedene Empfänger gesendet hat und der relevante an die Rundfunkanstalt diese wichtige Unterschrift beinhaltet oder ob eine erneute Absendung mit Unterschrift noch innerhalb der Widerspruchsfrist des Bescheides möglich ist.
Dennoch keine Panik schieben, denn die Originalwidersprüche der Rundfunkverweigerer werden nicht im Original aufgehoben sondern mikroverfilmt/gescannt oder lediglich sachlich dokumentiert, da kann eine blaßgraue Unterschrift eventuell mal nicht mehr sichtbar sein.
Gut, wenn man eine Kopie angefertigt hat, die man notfalls dem Gericht zeigen kann, auf der sich noch eine blaß erkennbare Unterschrift befindet.