Ist das so? Gilt eine Zusammenfassung von Beiträgen im Mahnverfahren bzw. Zwangsvollstreckungsverfahren, um den Zugang eines Beitragsbescheides zu gewährleisten?
2. Wurde im Zwangsvollstreckungsersuchen, irgendwie mit mehreren Beträgen jongliert, bei denen nicht eindeutig erkennbar war, wie die zusammen passen.
In der Erinnerung wurde darauf hingewiesen, dass es nicht eindeutig ist, welcher Betrag hier zu zahlen wäre - denn auch der Betrag des GV war nicht der, den die GEZ verlangt hat.
Mr. X zweifelt es fiktiv an, dass eine Zusammenfassung den Zugang ersetzt.
Ein Zugang hat immer rechtzeitig zu erfolgen, was ja dann nicht mehr gegeben wäre.
Bei Mr. X wird auch irgendetwas von Beträgen zusammengereimt, die ein Außenstehender nicht nachvollziehen kann, Mr. X auch nicht.
Die Maschine, der Computer ist so programmiert, dass er die eingegangenen Zahlungen nach unten füllt, wie in einem Messbecher.
Wenn Mr. X z.B. für Okt. 2015 bezahlen würde, dann wird das bei Jan. 2013 eingetragen.
Damit ist eine totale Verzerrung gegeben.
Man kann mit den Leuten vom BS auch nicht reden, was besonders schlimm ist. Es hat einfach keinen Sinn.
Und mit denen von Gericht ist auch keinerlei Konvergenz möglich, da die nur das widergeben, was denen der BS antwortet.
Dann steht da : Bescheide vom x.x.14, x.x.14, x.x.14, x.x.13
Ein reines Datum, weiter nichts,, Bescheide sind es auch nicht, sondern es waren Bescheide über rückständige Beiträge, was einen gewaltigen Unterschied darstellt.
Ein Bescheid hat vor Beginn eines Zahlungszeitraumes einzugehen. Siehe Abgabenordnung.
Es ist so, dass der Antragsteller an das Gericht schreibt. Das Gericht holt die Meinung der Gegenpartei ein.
Diese teilt es dem Antragsteller mit.
Die Gegenpartei ist z.B. der GV oder die LRA.
Zu beanstanden ist, dass man schreibt: wir haben den Gläubiger befragt. Zugleich wird ein Schreiben angeheftet, welches aber vom BS kommt. Der BS ist aber nicht der Gläubiger und Schreiben vom BS sind nicht rechtskräftig, da der BS nicht rechtsfähig und nicht parteifähig ist.
Es ist zu beanstanden, dass ein Gericht nicht darauf eingeht, wenn man schreibt, dass der BS nicht parteifähig ist und es werden dennoch die Schreiben des BS akzeptiert.