Sehr geehrte Damen und Herren,
Person A hat einen Wiederspruchsbescheid am 19.09 erhalten und wird nun den Klageweg bestreiten. Wie sie mir glaubhaft verischerte, nutzt sie den Rundfunk nicht und sieht nicht ein, weshalb nun hunderte Euros in den Rachen dieser Organisation namens BS verschwinden sollen.
Obendrein sieht sich Person A massiv in ihren Grundrechten verletzt, und wird dies keinesfalls so hinnehmen.
Nun stellte mir Person A einige Fragen, auf die ich leider keine Antwort weiss. Daher nun die Frage an euch Experten:
Person A wird in Bayern gegen den BR klagen, wie sind die erfolgsaussichten einzuschaetzen?
Person A beschrieb sich als juristischen Laien, ist ein Anwalt ratsam?
Ebenso erzaehlte mir Person A, das sie ihre Zukunft nicht in Deutschland sieht - und innerhalb der naechsten 1,5 Jahre auf eine laengere Weltreise aufbrechen moechte.
Welche Auswirkungen hat dies auf ein Verfahren?
Ermoeglicht dies, mit der Aussetzung des Verfahrens bis zum Zeitpunkt der Abmeldung aus Deutschland, um die Gebuehren herum zu kommen? Was passiert, wenn Person A in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat?
Es scheint, das Person A bis zum 19.10 Zeit hat, Klage einzureichen - kann eine Klagebegruendung auch nachgereicht werden? Wenn ja, gibt es Klagebegruendungen, die zu einer Aussetzung des Verfahren gefuehrt haben?
Ich danke vielmals fuer Antworten!