Hallo zusammen,
dem Kurt ging es bei der threaderstellung um die Tatsache dass es Fristen bei der Datenlöschung gibt - vorgeschrieben durch eine Landesspezifische Verordnung:
RLP: dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, gelöscht werden.
Und es ging ihm um die Tatsache dass der (im Auftrag Daten verarbeitende) Beitragsservice eigenmächtig (!?) einfach andere Regelungen definiert:
Beitragsservice: kann die Löschung erst nach einem Jahr - gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Abmeldung durchgeführt wurde – erfolgen.
Die Frage wer überhaupt diese Daten bearbeiten darf ist eine andere, weitere - durchaus sehr interessante !
Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."