Das befürchte ich auch. Denn nur, weil der BR in den nächsten 10 Jahren vielleicht weniger Vollzeitmitarbeiter hat (was bedeutet, daß es mehr Angestellte auf Teilzeitbasis mit schlechteren Sozialleistungen gibt), heißt das noch lange nicht, daß der BR deswegen weniger Geld bräuchte.
Im Gegenteil: Mehr Geld läßt sich hervorragend auf weniger Mitarbeiter (besonders im oberen Zehntel) verteilen!
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.