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BÜRGER GEGEN STADT Gebührenstreit: GEZ lässt Auto pfänden

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Uwe:

Quelle: http://www.wz-newsline.de/polopoly_fs/7.699318.1427192202!/image/zeitungskopf_niederrhein_72dpi.jpg

BÜRGER GEGEN STADT
Gebührenstreit: GEZ lässt Auto pfänden

Von Peter Korall
Ein Willicher kämpft mit schwerem Geschütz gegen Rundfunkgebühren. Dabei traf er auch die Stadt – die den Wagen abschleppen ließ.

Die Geschichte hat den Willicher Bürger schwer geärgert. Der Mann sah nicht ein, warum er Rundfunkgebühren zahlen sollte. Ergo weigerte er sich. Was drastische Konsequenzen hatte: Der Mann verfügt derzeit über kein Auto.

Was war geschehen? Nachdem der Willicher nicht zahlte und offenbar auch nicht auf die Mahnungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) reagierte, schaltete diese die Stadt Willich ein, bat um Amtshilfe bei der Eintreibung des Rundfunkbeitrags, inklusive fällig gewordener Gebühren und Säumniszuschläge.

weiterlesen auf:
http://www.wz-newsline.de/lokales/kreis-viersen/willich/gebuehrenstreit-gez-laesst-auto-pfaenden-1.2027983

Sophia.Orthoi:
Im Aufsatz wird konsequent "GEZ" geschrieben. Gerade hier sollte "Beitragsservice" stehen.

SchwarzSurfer:
die sollten eine Demo zusammentrommeln

volkuhl:

--- Zitat ---Dass die Stadt für die GEZ vollstreckt, geschieht häufiger als viele Menschen denken. Nach der Neuordnung der GEZ vor ein paar Jahren sei die Stadt mit Amtshilfegesuchen regelrecht überschwemmt worden.
--- Ende Zitat ---

Soso... Die GEZ wurde also nur neu geordnet...  :D

Die Tatsache, dass eine "nicht rechtsfähige" Bande Amtshilfe erhält, wird im Artikel geflissentlich übergangen.

Ich denke, dass ist auch wieder nur so ein Artikel um Menschen einzuschüchtern und vom Boykott abzuhalten, im Sinne von: seht her, was euch passiert, wenn ihr nicht willig zahlt. Dann beschlagnahmen wir euer heiligstes.

Viktor7:
Die Aktion der Stadt mit dem Wegsperren des priv. Pkw ist gesetzeswidrig, weil vollkommen unverhältnismäßig.
Es geht um eine finanziell aufgedrängte Medienoption. Diese Person sollte schnell eine Gegenklage gegen die Stadt erheben.


--- Zitat von: Viktor7 am 30. September 2015, 00:06 ---...
Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Merkmale einer Beitragsabgabe werden vom Rundfunkbeitrag nicht erfüllt:

- Keine kleine Gruppe von Betroffenen, sondern die Allgemeinheit,
- keine Gegenleistung, kein Leistungsaustausch lt. dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts. Eine besondere Gegenleistung muss jedoch vorhanden sein. Die Informationen und Unterhaltung stehen bereits ohne die staatsabhängige ö.-r. Medienoption im Überfluss zur Verfügung,
- kein besonderer Vorteil mehr durch Belastung der Allgemeinheit vorhanden, der Vorteil hat sich in Luft aufgelöst,
- keine sachgerechte Unterscheidung zwischen Nutzern und den Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Option (inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern), die für den Beitrag als Ausgleich eines besonderen Vorteils in Frage kommen.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer der öffentlich-rechtlichen Option, sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).

Sollte damit nicht das Verwaltungsgericht von der Verfassungswidrigkeit der betreffenden Norm überzeugt sein, statt die Kriterien zu übergehen oder sie zu verdrehen?

--- Ende Zitat ---

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