Alles fiktiv!
Hallo Forum,
Person X hat diverse Schreiben des Beitragsservice ignoriert und weggeworfen. Darunter waren sicherlich auch Beitragsbescheide. Nach Aussagen Person X war eine PZU allerdings nie dabei.
Zwei Schreiben des GV liegen Person X vor:
"... in oben genannter Sache biete ich Ihnen wegen Forderung und Kosten gem. vollstreckbarem Titel Beitragsbescheid (zum xx.xx.15) xxx,xxx EUR eine gütliche Erledigung im Sinne einer Zahlung"
Sowie:
"Sie haben die Vermögensauskunft abgegeben (in anderer Vollstreckungssache, anderer Gläubiger). Eine Befriedigung des Gläub. ist nicht möglich."
Hier sind alle Kinder in den Brunnen gefallen. Könnte hier noch irgendetwas getan werden? Person X hat Schulden ohne Ende, ist psychisch auch nicht auf der Höhe. Könnte man hier noch Erinnerung einlegen und bspw. den Erhalt der Beitragsbescheide bestreiten? Oder sich den Vollstreckungstitel zeigen lassen, dass dort eventuell ein Fehler gefunden wird?
Person X möchte nicht in die Inso gehen, darum sucht Person X alle Möglichkeiten, den Schuldenberg zu minimieren.
Hier hat Person X ein fiktives Schreiben erstellt, was sagt ihr dazu?
Ich bitte um Übersendung einer Kopie des vorliegenden Vollstreckungsersuchens des vermeintlichen Gläubigers.
Ferner teile ich mit, dass es am benannten Ausgangsbescheid fehlt, weshalb zu prüfen ist, ob das Vollstreckungsersuchen unter Umständen nichtig ist, da der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag erst mit wirksamen Bescheid fällig wird.
Ungeachtet dieser zunächst gebrachten Aspekte habe ich als Leistungsberechtigte Person nach SGB II Anspruch auf Befreiung, sollte ein rechtmäßig wirksamer Beitragsbescheid zugestellt werden.
Bitte roten Text oben rechts beachten. Spart Arbeit! Danke!
René/Administrator