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Autor Thema: Wer ist die für die LRA zuständige Behörde?  (Gelesen 1799 mal)

  • Beiträge: 7.290
Wer ist die für die LRA zuständige Behörde?
Autor: 28. September 2015, 09:25
Gemäß

Zitat
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien
(Rundfunkstaatsvertrag - RStV) vom 31. August 1991 (GVBl S. 636)
in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung
rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010
(GVBl. 11/2011, S. 479), in Kraft getreten am 01. Januar 2013

Zitat
§ 9
Informationspflicht, zuständige Behörden
(1) Die Rundfunkanstalten des Landesrechts sind verpflichtet, der nach Landesrecht zuständigen Behörde gemäß Artikel 6 Abs. 2 des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen die dort aufgeführten Informationen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für private Fernsehveranstalter, die auf Verlangen die Informationen der Landesmedienanstalt des Landes zur Verfügung zu stellen haben, in dem die Zulassung erteilt wurde.

Diese leitet die Informationen an ihre rechtsaufsichtsführende Behörde weiter.
Welches sind die für die Landesrundfunkanstalten zuständigen Behörden?

Alleine diese Aussage drückt doch wohl aus, daß die LRA selbst keine Behörden sind und folglich auch keine hoheitlichen Rechte innehaben; sie sind maximal mit hoheitlichen Aufgaben betraut worden, mehr nicht.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

anne-mariechen

@ pinguin

nach einen soeben geführten Telefongespräch mit STM-Stuttgart ist sozusagen dort jemand der sich darum kümmert. So die Aussage, die gute Frau Fxxxxx meinte, man könnte sich an Sie hier wenden das müsste man aber schriftlich tun. Warum das in dem RStV-Text wiederum so verzwick formuliert ist, bleibt ein Rätsel. Vielleicht sollte man tatsächlich einen Brief an das STM richten und klare Fragen stellen.

Nur was in "Artikel 6 Abs. 2 des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen" http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/132.htm das ist doch einer EU-Organisation nicht würdig. Jedenfalls ist dort eingegrenzt wenn ich Fragen stelle, welche Informationen bekannt gegeben werden dürfen/müssen. Das wird jetzt genau dem entsprechen was die Behörde STM-Stuttgart bei einer Anfrage als Auskunft geben wird.


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des direkten Vorkommentars aus Gründen der Übersicht gelöscht.
Bitte zukünftig berücksichtigen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2015, 00:10 von Bürger«

  • Beiträge: 7.290
Maßgebend ist nur jenes, was im EU-Amtsblatt publiziert worden ist und/oder hier steht: http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de; die von Dir genannte Quelle würde ich daher nicht heranziehen, kann hier doch auch ein Übersetzungsfehler vorliegen.



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Wenn ich mich nicht irre, ist in Sachsen die Staatskanzlei für die Rechtsaufsicht des MDR zuständig.


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