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Autor Thema: Fristverlängerung der Klagebegründung  (Gelesen 6218 mal)

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Fristverlängerung der Klagebegründung
Autor: 27. September 2015, 14:49
Fristverlängerung der Klagebegründung

Liebe Forengemeinde,

Person A hat am 13.08.2015 Klage gegen den MDR bei VG eingereicht. A bat um ausreichende Zeit zur Klagebegründung. Die Zeit endet in wenigen Tagen am 30.09.2015. A möchte den Rechtsstreit solange wie möglich hinausziehen (Aussetzung der Vollziehung wurde vom MDR bewilligt).  Nun möchte A  bei Gericht einen Antrag zur Fristverlängerung stellen. Ist es ratsam den Zeitraum selbst festzulegen oder vom Gericht entscheiden zu lassen?  Könnte A dies in etwa so formulieren?


Zitat
Antrag zur Fristverlängerung

In Sachen

….. / gegen  Mitteldeutschen Rundfunk
AZ 

nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 14.08.2015 und beantragen,

die am 30.09.2015  endende Frist um 3 Monate, das heißt bis zum 31.12.2015 zu verlängern.

Begründung:
Der Unterzeichner und alleinige Bearbeiter ist zur Zeit beruflich stark beansprucht.
Die verbleibende Zeit reicht aus diesem Grund nicht aus. Eine Fristverlängerung ist daher erforderlich.
Wir bitten das Gericht, uns über die Entscheidung dieser Fristverlängerung in Kenntnis zu setzen.


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  • Beiträge: 1.568
Re: Fristverlängerung der Klagebegründung
#1: 28. September 2015, 09:25
Kann man probieren, aber 3 Monate sind eine Menge Zeit, das könnte eventuell nicht funktionieren.
Üblich sind  zwei bis vier Wochen.
Klug mag immer sein, sich weiteren Sachvortrag vorzubehalten, um noch Zeit für weitere Argumente, die einem noch später einfallen zu haben.


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Re: Fristverlängerung der Klagebegründung
#2: 28. September 2015, 10:09
Da immer mehr Beweise gefunden werden, müssen diese Beweise nachgereicht werden können. Eine knackige erste Klagebegründung kann später immer wieder mit neuen Erkenntnissen untermauert werden. Und wie schon vorher erwähnt, in der Klage weiteren Sachvortrag ankündigen.


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  • Beiträge: 6
Danke an Zeitungsbezahler und Roggi!

Heute wurde vom VG die o.g. Fristverlängerung von A  bis 31.12.2015 stattgegeben. Vermutlich sind die Verwaltungsgerichte bezüglich der verfehlten Asylpolitik überlastet.


Edit "Bürger":
Abschweifende Frage gelöscht mit Kenntnis an Ersteller.
Inhaltliche Korrektur in Abstimmung mit Ersteller.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2015, 16:18 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Verwaltungsgerichte scheinen in der Tat mit Asylverfahren mehr als ausgelastet zu sein, weshalb Anträge auf Fristverlängerung in Sachen Rundfunkbeitrags-Klagen vermutlich keine allzu schlechten Erfolgsaussichten haben.

Dies könnte zudem auch Anträgen auf Ruhendstellung des Verfahrens "in Erwartung höherinstanzlicher Entscheidungen" zuträglich sein.

Antrag auf Ruhendstellung mit Verweis auf Revisionen vor BVerwG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16099.0.html
16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht - 16. u. 17. März 2016, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15892.0.html
Aktenzeichen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15892.msg106872.html#msg106872

Probieren geht über Studieren... ;)


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