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Autor Thema: Darf der Beitragsservice, nicht rechtfähig, beauftragen? --- Mr.Hein sagt NEIN  (Gelesen 9336 mal)

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anne-mariechen

und die zweite Partei ist der Bürger.
Nö, geht nicht, da der Bürger nicht Vertragspartner ist, da mit ihm ja kein Vertrag geschlossen worden ist? Der Bürger kann somit nur Dritter sein.

Ok, auch wenn's hier um den BS geht:

Zudem "Vertrag"; welcher Vertreter der Rundfunkanstalten hat denn überhaupt die Staatsverträge gegengezeichnet? Auch die Länder haben mit den Rundfunkanstalten keinen Vertrag geschlossen; die Verträge wurden nur zwischen den Bundesländern ausgemacht. Möglicherweise halten sich auch deswegen einige Rundfunkanstalten nicht daran?
@pinguin
deine Feststellung ist richtig. Der Staatsvertrag wurde nicht von den RF-Anstalten gegengezeichnet. Das ist genau bei der Ev.Kirche anderst. Die Ev-Kirchen haben ja nicht unter sich den Staatsvertrag geschlossen, sondern jede Ev.Kirche mit dem Bundesland einen Staatsvertrag. Das Rechtverhältnis stellt sich beim RF also nicht mehr vergleichbar dar.


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g
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und die zweite Partei ist der Bürger.

Nö, geht nicht, da der Bürger nicht Vertragspartner ist, da mit ihm ja kein Vertrag geschlossen worden ist? Der Bürger kann somit nur Dritter sein.

Vertrag oder nicht spielt keine Rolle.
Ein Part ist die LRA, die Geld haben will. Der andere Part ist der Bürger Y . Zwischen den Beiden fließt Geld. Demzufolge besteht eine Beziehung.
Der Bürger Y schaut Fernsehen und die Beziehung ist ok. ( oder zumindest teilweise? )
Der Bürger Z schaut kein Fernsehen und die Beziehung ist absolut nicht ok. Zwangsabgabe!

Dritte sind die , die nichts mit dieser Beziehung zu tun haben. Die können dann beauftragt werden, wenn die LRA wissen will, wer so alles wohnungsmäßig gemeldet ist, oder dann, wenn jemand nicht zahlen will.

Diese Beauftragung darf nur von der LRA kommen, da die rechtsfähig ist.
Der SERVICE-Beitrag ist ein reiner SERVICE-Dienst und nicht rechtsfähig und nicht parteifähig. Und ohne diese Parteifähigkeit darf der überhaupt nicht als Part in Erscheinung treten.
Der BS stellt keine Gegenpartei dar. Den gibt es rechtlich für Mr. X nicht, nur organisatorisch. Zum Plaudern , ja.


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Vertrag oder nicht spielt keine Rolle.
Sorry, im Recht spielt es schon eine Rolle, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist oder nicht.

Im Zweifel handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, den die für Dich zuständige LRA, also jene des Bundeslandes, in dem Du wohnst, mit Dir hätte schließen müssen.

Der Bürger freilich, der Rundfunk konsumiert, akzeptiert damit auch ohne Vertrag sämtliche Vertragsbedingungen und begründet einen Vorvertrag, den es gemäß europäischem Recht gibt.

Der rein hoheitliche Weg scheidet für jede LRA schon alleine deswegen aus, weil sich Rundfunk insgesamt kraft des höheren europäischen Rechts in Wettbewerb zueinander befindet; wenn Du als Bürger nicht der erste bist, der von denen was will, dürfen die von Dir noch lange nichts. Im Wettbewerb ist bei der Relation Unternehmen <-> Kunde nicht entscheidend, was das Unternehmen will, sondern, was der Kunde will. Will der Kunde nichts, weil ihm bspw. das Angebot des Unternehmens nicht behagt und es deswegen weder bestellt noch nutzt, hat das Unternehmen den Kunden schlicht nicht zu behelligen. -> Jedes vernünftige Unternehmen würde hier tunlichst drangehen, sein Angebot zu verbessern.

Schau zudem in den RBSTV; die Unternehmen unterbreiten Angebote.

Der Bürger ist hier definitiv zu 100% frei in seinen Entscheidungen, auch frei darin, sich zu 100% gegen Rundfunk zu positionieren.


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