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Autor Thema: Mein bisheriges Vorgehen gegen den Beitragsservice  (Gelesen 4455 mal)

  • Beiträge: 1
Mein bisheriges Vorgehen gegen den Beitragsservice
Autor: 22. September 2015, 16:25
Erst einmal ein freundliches Hallo  :)

Ich bin hier neu, und muss mich erst mal zurecht finden. Daher bitte ich im Vorfeld ungereimtheiten zu Entschuldigen.

Person A möchte hier gerne ihr bisheriges vorgehen gegen den Beitragsservice vortragen, und wäre über ein paar Statements dankbar. Da Person A aufgrund ihres Wissenstandes und der vielen falschen Informationen, dank den bekannten Facebook Gruppen, sehr gerne ihr Wissen auf den richtigen Weg bringen möchte, um sich besser gegen den Beitragsservice wehren zu können.

Person A hat seit 2013 Zahlungen an BS eingestellt und jegliche Post vom BS ignoriert und nie darauf geantwortet. Person A hat im April 2014 von der Stadtkasse eine Vollstreckungsankündigung erhalten, die Person A mit den Worten "ich weise Ihr Angebot Vollstreckungsankündigung zurück" beantwortete. Person A hat angegeben keine Bescheide erhalten zu haben. Daraufhin hat die Stadtkasse das Amtshilfeersuchen zurück an den BS gesandt. Seit dem kamen die üblichen Infobriefe vom BS. Person A hat dann im März 2015 erneut eine Vollstreckungsankündigung erhalten. Person A hat wieder das Angebot dankend abgelehnt, aber erwähnt die Angelegenheit Verwaltungsgerichtlich klären zu lassen. Die Stadtkasse schrieb, dass sie die Frist verlängern und die Klärung vorm VG abwarten werden. Was Person A dann auch tat, in Form eines " Antrags einer einstweiligen Verfügung gegen das Vollstreckungsersuchen der Stadtkasse. Es ging recht schnell, als ich Abschriften erhielt, das der WDR das Vollstreckungsersuchen zurück nimmt, ebenso die Stadtkasse. Begründung: keine. Person A musste dann noch Stellung nehmen bezugnehmend auf die Gerichtskosten von 52,50€. Diese hat Person A sogar mit Hilfe einer Rechtsanwältin (Sachlichkeit, Rechtschreibung, Gliederung)ans VG geschickt. Person A hat dann einen Beschluss erhalten, in dem die Richterin nicht davon überzeugt war, dass Person A keine Bescheide erhalten hat, da es nicht sein könne, so viel Post nicht zu erhalten, und dass der Tübinger Beschluss ja keine Gültigkeit mehr hätte. Person A hat dies erst mal hin genommen und die Gerichtskosten bezahlt.

Person A würde interessieren, wie es nun weiter gehen wird.

Kann Person A hier ggf. anderweitig agieren?

Person A hat hier in den Strängen gelesen, dass Person A evtl. die Festsetzungsbescheide anfordern kann (Person A hat ja nie dergleichen erhalten) um dann Widerspruch dagegen ein zu legen... oder es einfach erst mal so zu belassen.

Seither hat Person A noch einen weiteren Bettelbrief direkt von der WDR Rechtsabteilung erhalten, mit der Bitte doch die offenen 623 Euro zu überweisen.

Grüße


Bitte roten Text oben rechts auf der Seite beachten. Gilt auch für deine Einleitung, welche gewisse Korrekturen erfuhr.
René/Administrator


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2015, 14:14 von René«

b
  • Beiträge: 776
Person A kann sich an Justiziariat von WDR wenden und bitten, eine Liste der Bevollmächtigen, die WDR in Sachen Beiträge vertreten, zu schicken.

Person A hat dann eine Liste. Sobald irgend ein Schriftstück von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice oder von der WDR-Abteilung Beitragsservice kommt, kann Person A in die vorhandene Liste reinsehen und überprüfen, wer diesen Schriftstück erstellt hat. Ist der Ersteller unbekannt oder hat der Ersteller keine Vollmacht, den Wisch zurückweisen. Begründung: Wisch ist nicht rechtsverbindlich, da der Ersteller keine Vollmacht hat.


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B
  • Beiträge: 27
Habe Festsetzungsbescheid bekommen. Leider finde ich den jetzt nicht mehr. Und will Widerspruch einlegen (den dritten, die zwei vorherigen waren in RLP).

An welche Adresse habe ich als Kölner diesen zu richten?

Ich meine, dass das Schreiben selbst auch aus Köln kam...

Kann Jemand

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

bestätigen?

Danke und Viele Grüße


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a

azdb-opfer

An welche Adresse hat Person X als Kölner diesen zu richten?
...
Kann Jemand
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
...
bestätigen?

Achtung: keine Rechtsberatung, Anliegen immer hypothetisch mit Persox X,Y,Z umschreiben.

Das ist die bundesweite Standardadresse. Der Beitragsservice soll den Landesrundfunkanstalten die zwielichtige Arbeit abnehmen und die Widerspruchsbescheide für alle Landesrundfunkanstalten im Massenverfahren bearbeiten ablehnen. Er ist nicht rechtsfähig, d. h. eigentlich ist er "entmündigt", eine Firma ohne irgenwelche (hoheitlichen) Befugnisse, ein rechtliches "Nichts". Person X sollte sich immer an den "rechtlichen Betreuer" des BS wenden.

Rechtlich zuständig ist immer die zuständige Landesrundfunkanstalt. Diese ist rechtlich für alle Beitrags-/Festsetzungsbescheide verantwortlich, die der Beitragsservice erstellt hat. Auch wenn der Beitragsservice in der Rechtsbehelfsbelehrung als Kontaktadresse genannt ist, sollte Person X alle Briefe immer an die zuständige Landesrundfunkanstalt (und nicht an den Beitragsservice) senden. Für NRW ist der WDR zuständig:

Zitat
Westdeutscher Rundfunk Köln
Anstalt des öffentlichen Rechts
Appellhofplatz 1
50667 Köln


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2016, 14:56 von azdb-opfer«

n
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Ich empfehle Fax mit Sendebericht, ist billiger als Einschreiben und auch rechtssicher.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

a

azdb-opfer

Ich empfehle Fax mit Sendebericht, ist billiger als Einschreiben und auch rechtssicher.

Person E versendet immer alles doppelt per Fax und Einschreiben.

Doppelt hält besser (und erzeugt mehr Verwaltungsaufwand).


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B
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Person Y kann Beitrag bzgl. Person F leider nicht mehr bearbeiten, bedankt sich aber für zahlreiche Anregungen des Personenkreises X.


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