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Autor Thema: Beschlüsse Mannheim/Rastatt durch BGH Entscheidung aufgehoben?  (Gelesen 7998 mal)

k
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Hallo liebe Mitstreiter,

die fiktive Person A hat sich im Zwangsvollstreckungsverfahren beim Vollstreckungsgericht auf 2 Beschlüsse des AG Mannheim AZ 657M1109/14 vom 30.01.2015 und auf ein Beschluss des AG Rastatt 16M9912/14 vom 03.03.2015 bezogen.
Daraufhin erhielt Person A vom BS über das Vollstreckungsgericht die tollen Schriftstücke (s. Anhang).
Hier wird davon gesprochen die Beschlüsse des AG Mannheim und AG Rastatt seien aufgehoben.
Leider finde ich im Netz nichts dazu.  :o
Das BGH Urteil bezog sich doch nur auf den Beschluss aus Dezember 2014 von Tübingen.
Kann jemand Person A mitteilen, welche weiteren positiven Beschlüsse davon noch in Mitleidenschaft gezogen sind, oder tricksen die in Köln wieder?

Vielen Dank und Grüße.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2015, 18:43 von Uwe«

k
  • Beiträge: 29
Hallo liebe Mitstreiter,

die fiktive Person A hat sich im Zwangsvollstreckungsverfahren beim Vollstreckungsgericht auf 2 Beschlüsse des AG Mannheim AZ 657M1109/14 vom 30.01.2015 und auf ein Beschluss des AG Rastatt 16M9912/14 vom 03.03.2015 bezogen.
Daraufhin erhielt Person A vom BS über das Vollstreckungsgericht die tollen Schriftstücke (s. Anhang).
Hier wird davon gesprochen die Beschlüsse des AG Mannheim und AG Rastatt seien aufgehoben.
Leider finde ich im Netz nichts dazu.  :o
Das BGH Urteil bezog sich doch nur auf den Beschluss aus Dezember 2014 von Tübingen.
Kann jemand Person A mitteilen, welche weiteren positiven Beschlüsse davon noch in Mitleidenschaft gezogen sind, oder tricksen die in Köln wieder?

Vielen Dank und Grüße.

Hier nun der fehlende Anhang.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Das BGH Urteil bezog sich doch nur auf den Beschluss aus Dezember 2014 von Tübingen.
Kann jemand Person A mitteilen, welche weiteren positiven Beschlüsse davon noch in Mitleidenschaft gezogen sind, oder tricksen die in Köln wieder?

Hallo Kernel,

mittlerweile steht auf der Seite vom Beitragss. tatsächlich mal wieder etwas von einer
neuen Rechtsbeugung seitens des Bundesgerichtshofes.
Es soll am 21/10/2015 einen neuer BGH-"Beschluss"
gegen gerechte Entscheidungen der Landgerichte Mannheim und Tübingen gegeben haben.

Bisher habe ich die Meldung leider nur auf dieser ominösen Seite gefunden:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/bundesgerichtshof_bestaetigt_erneut_die_rechtmaessigkeit_der_vollstreckungsverfahren/index_ger.html


Markus


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Da ist der Beschluss....

http://openjur.de/u/864953.html

 |-


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

k
  • Beiträge: 29
Hallo Zusammen und danke für eure Rückmeldung.

Ich habe mal stark die Vermutung dass der Beitragsservice nicht nur gegen diese beiden Beschlüsse vorgegangen ist....
In meinem rein fiktiven Verfahren gab es inzwischen vom Amtsgericht ein Beschluss gegen meine fiktive Erinnerung. Zwar nicht wegen der angeführten Beschlüsse, jedoch hauptsächlich begründet mit der Entscheidung des BGHs.
Beschwerde läuft, der fiktive Gerichtsvollzieher scharrt auch schon wieder mit seinen fiktiven Hufen.

VG

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der fiktive Gerichtsvollzieher scharrt auch schon wieder mit seinen fiktiven Hufen.
... und könnte doch vielleicht auch mal die "Aufforderung zur Darlegung der gesetzlichen Grundlage hoheitlichen Handelns gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zum Nachweis der Übereinstimmung hoheitlichen Handelns mit dem Grundgesetz" erholten - oder!?
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/


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k
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der fiktive Gerichtsvollzieher scharrt auch schon wieder mit seinen fiktiven Hufen.
... und könnte doch vielleicht auch mal die "Aufforderung zur Darlegung der gesetzlichen Grundlage hoheitlichen Handelns gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zum Nachweis der Übereinstimmung hoheitlichen Handelns mit dem Grundgesetz" erholten - oder!?
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/

Eigentlich eine gute Idee, jedoch ist der Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet darauf zu antworten. Bzw kennt "mein" fiktiver Gerichtsvollzieher ähnliche Fragestellungen von mir persönlich; Darauf antwortete er mit seinem Dienstausweis. 
Zitat: "zu mehr sei er nicht verpflichtet"


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Hat jemand von Euch ein AZ der Beschlüsse von AG Mannheim und AG Rastatt???

Bin aus Karlsruhe, habe am 26.01. Termin zur Vermögensauskunft und suche noch ein wenig Futter.

Danke!!!  :-*


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Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

a

anne-mariechen

Hat jemand von Euch ein AZ der Beschlüsse von AG Mannheim und AG Rastatt???

Bin aus Karlsruhe, habe am 26.01. Termin zur Vermögensauskunft und suche noch ein wenig Futter.

Danke!!!  :-*

Hier habe ich was gefunden zum AG Mannheim in einem Dropbox-Link.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&ved=0ahUKEwiihqbq1pLKAhVEIg8KHaV1AFMQFgg-MAU&url=https%3A%2F%2Fdl.dropboxusercontent.com%2Fu%2F573207%2F4Web%2F20150130%2520-%2520Beschluss%2520AG%2520Mannheim%2520mit%2520AZ.pdf&usg=AFQjCNGAKKkp0ExfL_4qBCcxXKKNfljJ0Q

Hier ein Link im Forum dazu
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13703.0


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Danke!  :-* :-* :-* :-* :-* :-* :-* :-* :-* :-* :-* :-*


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  • Beiträge: 34
Hier noch der Link zum Beschluß vom BGH am 8.10.15: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72611&pos=0&anz=1 Aktenzeichen: VII ZB11/15


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danke...

Das kannte ich noch gar nicht... ist ja übel... :(


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m
  • Beiträge: 21
Wird nicht lange dauern bis sich der BS damit schmücken wird  :(
Warscheinlich wird dann auch der letzte Beschluss des LG Tübingen v.9.9. bald kassiert und die Luft immer dünner. :-\
Es leben die Zwangsabgaben  >:D >:D


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