Hallo liebe Mitstreiter,
die fiktive Person A hat sich im Zwangsvollstreckungsverfahren beim Vollstreckungsgericht auf 2 Beschlüsse des AG Mannheim AZ 657M1109/14 vom 30.01.2015 und auf ein Beschluss des AG Rastatt 16M9912/14 vom 03.03.2015 bezogen.
Daraufhin erhielt Person A vom BS über das Vollstreckungsgericht die tollen Schriftstücke (s. Anhang).
Hier wird davon gesprochen die Beschlüsse des AG Mannheim und AG Rastatt seien aufgehoben.
Leider finde ich im Netz nichts dazu.
Das BGH Urteil bezog sich doch nur auf den Beschluss aus Dezember 2014 von Tübingen.
Kann jemand Person A mitteilen, welche weiteren positiven Beschlüsse davon noch in Mitleidenschaft gezogen sind, oder tricksen die in Köln wieder?
Vielen Dank und Grüße.