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Autor Thema: Beitragsservice mit vielen Gesichtern  (Gelesen 13716 mal)

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anne-mariechen

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#15: 21. September 2015, 16:59
Wie kommt ihr nur immer drauf dass es Behörden sein sollen? Nur weil es überall fiktiv steht und weil es alle sagen?
So nach dem Motto "Wenn Lügen immer wieder wiederholt werden, wird es zur Wahrheit"

Haben die sich (die "Behörden") euch gegenüber schonmal legitimiert das es Behörden sind? Wohl kaum.
Genauso wie "Hoheitlich"
Das heißt die sog. Behörden sollen mehr Rechte haben als der Otto-Normal-Verbraucher? Mit welcher Berichtigung? Klar die machen das einfach weil es Willkür ist aber nicht hoheitlich.

Und zum BS, denn das will Person N nicht in den Kopf:

Seit Jan. 2013 kommen nahezu alle Briefe vom BS, Info-Schreiben, FB's, WB's etc.
Warum hält die reguläre LRA nicht ihre Backe hin wie es rechtlich sauber wäre sondern schiebt eine nichts rechtsfähige Firma vor?

Dann gäbe es auch weniger Stress mit den Gerichten würde eine Person N denken. Aber nein, die machen weiter mit ihrem BS, warum wohl?
N's Widersprüche gingen zur LRA und von dort kam nichts, ausser ein Wisch in dem Stand, dass sie alles an den BS weitergeleitet haben.

Man das stinkt alles zum Himmel und noch höher. >:D

Für mich sind das keine Argumente, allenfalls so wie einer der über Videos das Schlagwort rausgehauen hat "Er bezahlt nicht". Im seiner letzten Botschaft vor 1 Woche vermeldet er, ja das war es mal "Ich zahl nicht" und Ihr müsst selbst entscheiden was ihr tut. Für Ihn gibt es jetzt wichtigeres auf Grund der aktuellen Situation.

Aus dem Staub machen, wäre meine Einschätzung und die richtige Aussage. Aber wir werden sehen und ich beobachte den Fall.

Ich jedenfalls sehe den Beitrag hier vergleichbar, wenn ich das so lese. Fakt ist: Die Mehrheit regiert, ist dem Verfasser des Beitrages bewußt? Wenn von 10 Leute nur 3 sich beteiligen und 2 dafür sind und 1 dagegen, dann müssen 7 Personen das machen was die 2 wollen. So schaut es aus und genau so wurden in unserer Demokratie schon Gesetze verabschiedet. Ich wäre dem Verfasser des Beitrages dankbar, wenn er nachweislich fachlich sachlich klar belegbar nachweisen könnte, dass er es geschafft hat mit seinen Zeilen den Rundfunkstaatsvertrag und die Argumente die von den Gerichten hierzu verkündet wurde zu wiederlegen. Für mich stinkt das nicht zum Himmel, sondern es raucht der M.........fen.


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anne-mariechen

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#16: 21. September 2015, 17:22
Das EU-Recht sagt hier also, daß der Betroffene selber tätig werden muß, um einen für ihn ungünstigen und(!) EU-Recht mißachtenden Verwaltungsakt kippen zu lassen. Im Zweifel geht halt eine Beschwerde direkt an den EuGH wie auch ans BVerfG; die freuen sich immer, wenn sie davon Kenntnis erlangen, daß ihre in ihren Urteilen und Beschlüssen ergangenen Bestimmungen mißachtet werden.

Daß sich jeder einzelne EU-Bürger direkt an die jeweils höchsten Instanzen wenden darf, setze ich als bekannt voraus.

@ Pinguin

ich schätze deine Argumente und deine Beiträge. Das Lob gilt Dir und ich bin nicht so tief im EU-Recht drin. Nur eine andere Frage stelle ich in den Raum.

Wie müssen wir den Verfahrensfall vor einem Verwaltungsgericht nach deiner Auffassung EuGH tauglich auslegen, damit ein Richter diese Argumente beachtet und nicht einfach wiederlegt (Herangehensweise). Ich kann ja nicht einfach sagen Rundfunk ist Verbraucherrecht und jetzt lieber Richter das entscheidet und hat das EuGH bereits anderst entschieden und lege vorsorglich 3 Entscheidungen bei. Es sind zum Thema EuGH viele Beiträge zu lesen, vielleicht müssen wir noch die Zeit geben bis die Gerichtsverfahren und die Gerichte mit Argumenten sich dazu äußern?


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Gast

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#17: 21. September 2015, 18:14
Warum hält die reguläre LRA nicht ihre Backe hin wie es rechtlich sauber wäre sondern schiebt eine nichts rechtsfähige Firma vor?

Aus dem einfachen und offensichtlichen Grund: Weil das Zwangs-Prozedere nicht wasserdicht ist!

Zum Beispiel mangelt es insbesondere an einer gesetzlichen Grundlage für die "Direktanmeldungen"!

Die ganzen Straftaten die BS begeht (Nötigung, Täuschung, Wucher, Bildung krimineller Vereinigung gewerblichen Zwecks, usw. usf. ...) würden ansonsten alle auf die diversen LRAen zurückfallen und das möchten die Damen und Herren Intendanten/innen und der ganze örR-Rattenschwanz nicht. Deshalb der nicht-rechtsfähige Strohmann.


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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#18: 21. September 2015, 19:31
Warum hält die reguläre LRA nicht ihre Backe hin wie es rechtlich sauber wäre sondern schiebt eine nichts rechtsfähige Firma vor?

Aus dem einfachen und offensichtlichen Grund: Weil das Zwangs-Prozedere nicht wasserdicht ist!

Zum Beispiel mangelt es insbesondere an einer gesetzlichen Grundlage für die "Direktanmeldungen"!

Die ganzen Straftaten die BS begeht (Nötigung, Täuschung, Wucher, Bildung krimineller Vereinigung gewerblichen Zwecks, usw. usf. ...) würden ansonsten alle auf die diversen LRAen zurückfallen und das möchten die Damen und Herren Intendanten/innen und der ganze örR-Rattenschwanz nicht. Deshalb der nicht-rechtsfähige Strohmann.

Genau diese Vermutung habe ich auch. Den Beitragsservice kann man auch einstampfen und unter neuen Namen aufbauen. Das geht bei den LRA`s nicht so leicht.


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n
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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#19: 21. September 2015, 19:59
Aus dem einfachen und offensichtlichen Grund: Weil das Zwangs-Prozedere nicht wasserdicht ist!

Na N meinte das doch so im nächsten Satz  ;D

Zitiere mich selbst
Zitat
Dann gäbe es auch weniger Stress mit den Gerichten würde eine Person N denken. Aber nein, die machen weiter mit ihrem BS, warum wohl?


... und unter neuen Namen aufbauen.

Der BS und früher die GEZ sollen ja dieselbe Umsatzsteuer-ID haben. Ist das rechtlich überhaupt haltbar einfach den Namen umzubenennen aber ID zu behalten?

... allenfalls so wie einer der über Videos ...

...  ist dem Verfasser des Beitrages bewußt?

Wie soll Person N diese Zeilen (u.a.) interpretieren?
Person N hat lediglich die Definition dieser Wörter/dieses Wortes in seinem letzten Beitrag genannt.


Edit "Bürger":
Im Sinne der Thementreue hiermit die Bitte an alle Kommentatoren, nicht großartig abzuschweifen, sondern strikt beim Kern-Thema dieses Threads zu bleiben, welches da lautet
Beitragsservice mit vielen Gesichtern
Danke für die Berücksichtigung.


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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#20: 22. September 2015, 00:32
Wie müssen wir den Verfahrensfall vor einem Verwaltungsgericht nach deiner Auffassung EuGH tauglich auslegen, damit ein Richter diese Argumente beachtet und nicht einfach wiederlegt (Herangehensweise).
Im Grunde läßt sich diese Problematik hier nicht einfach beantworten, weil das Risiko besteht, daß diese Antwort hier als unzulässige Rechtsberatung gewertet werden könnte.

Zitat
Es sind zum Thema EuGH viele Beiträge zu lesen, vielleicht müssen wir noch die Zeit geben bis die Gerichtsverfahren und die Gerichte mit Argumenten sich dazu äußern?
Die primäre Frage ist, welche Kläger überhaupt mit europäischem Recht argumentieren, bzw. bisher argumentiert haben. An welche Gerichte wurden wirklich bspw. der Inhalt von Urteilen des EuGH herangetragen, bspw. hinsichtlich der Vorlagepflicht ans EuGH, wenn europäisches Recht auch nur annähernd berührt wird?

Nur ist diese Klärung wiederum hier nicht Thema des Themas.
---------------
Europa wird niemals funktionieren, wenn alle Mitgliedsländer auf die EU zurückgreifen, wenn sie was wollen und sonst nicht zu jenem stehen, was sie alle zusammen beschlossen haben. -> Nicht im Wortlaut, doch so ähnlich stand es heute in einer Tageszeitung.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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anne-mariechen

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#21: 22. September 2015, 09:55
Im Grunde läßt sich diese Problematik hier nicht einfach beantworten, weil das Risiko besteht, daß diese Antwort hier als unzulässige Rechtsberatung gewertet werden könnte.

Das ist bekannt und das wollen wir natürlich nicht. Im Grund genommen könnte jedem der öffentlich eine Rechtsgrundlage darstellt und diese veröffentlicht ein Strick gedreht werden, wenn er nicht die Quelle mit nennt.

Die primäre Frage ist, welche Kläger überhaupt mit europäischem Recht argumentieren, bzw. bisher argumentiert haben. An welche Gerichte wurden wirklich bspw. der Inhalt von Urteilen des EuGH herangetragen, bspw. hinsichtlich der Vorlagepflicht ans EuGH, wenn europäisches Recht auch nur annähernd berührt wird? Nur ist diese Klärung wiederum hier nicht Thema des Themas.
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Europa wird niemals funktionieren, wenn alle Mitgliedsländer auf die EU zurückgreifen, wenn sie was wollen und sonst nicht zu jenem stehen, was sie alle zusammen beschlossen haben. -> Nicht im Wortlaut, doch so ähnlich stand es heute in einer Tageszeitung.
Genau diese wahrheitsgetreue Einschätzung wollte ich in Erfahrung bringen. Ich habe selbstverständlich den interessanten und aufschlussreichen Thread
KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg103244.html#msg103244
gelesen und mir meine Gedanken gemacht.

Mein Dank deiner Initative und vom Gast Beitragender, so sind doch wichtige Erkenntnis daraus zu gewinnen. Es ist nicht so einfach seine Beschwerden an die EU zu richten das kenne ich persönlich, weil ich mich in anderen Sachverhalten schon mit befasst habe z.B. Nachtspeicherstrom wo es keinen offenen Markt gab und der Grundversorger einen quasi den Preis diktieren konnte (Kommisar Oexxxxxxxxx).

Ein Nachteil ist einfach die Trägheit des Systemes EU bezogen auch auf die Richtlinien was Rundfunk und Fernsehen betreffen. Will damit sagen, wenn hier eine rechtskundige Person beim EuGH angreift muss doch dort das ganze genau durch dacht werden. Da sind doch die bisherigen Urteile unserer VG die reinsten Ausreden. Rechtssprechung stellt immer auch einen Wirtschaftsfaktor dar, wie das Rundfunk- und Fernsehsystem auch. Genau hierzu gibt es einen Spruch "Wachsen oder Weichen".

Was mir zu denken gibt in dem jetzigen Rechtskonstrukt Rundfunk angefangen vom Landtag, LRA, BS, KEF und alle die beteiligt sind, dass in unserer Demokratie denjenigen welche unsere obersten Richter(BVG) die volle Unabhänigkeit und Neutralität zugesprochen haben, sich in einer unverantwortlichen Weise bereichern. Das beginnt in dem System mit Ihrer Ware oder Dienstleistung das Sie anbieten bis zu den Pensionen. Ein System wurde aufgebaut, welches inzwischen so genutzt wird, damit der legitimierten Zwangs zu zahlen ohne Widerspruch bei allen Wohnungsinhabern (nicht jedem Einzelnen Rundfunkhörer oder Fernseher) bis zur eingeschränkten Teilnahme am Leben für Recht erklärt wird. Ob das die Richter beim BVG jemals berdacht haben und so wollten?

Andererseits darf man nicht vergessen gleiches geschied inzwischen tag-, täglich in vielen vielen Bereichen unseres Lebens genau so.
Klar der Beitragservice ist ein übles Element in der Kette aus der Inkassobranche, aber nicht der alleinige Verantwortliche.


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anne-mariechen

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#22: 22. September 2015, 10:07
Genau diese Vermutung habe ich auch. Den Beitragsservice kann man auch einstampfen und unter neuen Namen aufbauen. Das geht bei den LRA`s nicht so leicht.

Da stellt sich eine andere Frage. Was wäre wenn wie schon zu Beginn der neuen Rundfunkgebühren ab 01.01.2013 zu lesen war, Inkassofirmen den Einzug der Gebühren mit Ihren horenten Aufschlägen durchführen würden (öffentliche Parkplatzabzocker)?

Gut das geht natürlich mit öffentlichen Abgaben nicht so, doch belegt die Handlungsweise des BS parallelen.


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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#23: 22. September 2015, 17:09
Es ist nicht so einfach seine Beschwerden an die EU zu richten
Dem darf widersprochen werden; nur sind die Bearbeitungszeiten äquivalent zu inländischen Zeiten zu betrachten und, außer vorm EuGH, in jeder Hinsicht zu lang. Nur beim EuGH ist das etwas anderes, weil der sich tief ins nationale Recht einarbeiten muß und dieses bei der Vielzahl an am EuGH vertretenen Sprachen nun mal dauert.

Zitat
Ob das die Richter beim BVG jemals berdacht haben und so wollten?
Die Problematik in D beruht hier auf den grundgesetzlichen Bestimmungen, dem Wandel der Zeit mit seinen veränderten Ansprüchen, der Trägheit des Gesamtapparates, dem Beharrungsvermögen einstmals privilegierter Berufszweige, die nicht mitbekommen haben oder nicht mitbekommen wollen, daß sie heute nicht mehr privilegiert sind bzw. sein können, weil die für sie geltenden rechtlichen Grundlagen gegen jede weitere Privilegierung sprechen.

Man braucht nur in die Rundfunkstaatsverträge schauen, die von "Angebot" und "Wettbewerb" schreiben; EU hin oder her, beides ist allein schon mit dem ursprünglichen nationalen Recht nicht vereinbar. -> Wer in Wettbewerb zu anderen steht, darf keine hoheitlichen Befugnisse haben, weil der Mißbrauch einer derartigen Befugnis naheliegt und, wie man mitbekommt, sofern man scheuklappenfrei durchs Leben geht, leider auch praktiziert wird.

Den Bundesrichtern, gleich welcher Bundesinstitution, ist hier sicherlich nicht wohl zumute, müssen sie doch allesamt behutsam zu Werke gehen, gilt Rundfunk doch als Landesrecht; ganz unabhängig davon, daß kraft Grundgesetz Bundesrecht Landesrecht bricht, will es sich doch keiner mit dem anderen verscherzen. Irgendwo sind sie ja alle aufeinander angewiesen. -> Recht ist nämlich nichts, wenn es keiner einhält.

Hier kommen wir dann an einen Punkt, wo man sich im Falle der Rechtsmißachtung fragen darf, ob Europarecht wie Bundesrecht derart gestaltet ist bzw. wird, daß die in jeder Region unzweifelhaft vorhandenen Besonderheiten immer berücksichtigt werden.

Wenn also höheres Recht etwas bestimmt, das für alle gelten soll, muß es im Zweifelsfalle regional für Ausgleich sorgen, wenn die grundsätzlich durchzusetzende Umsetzung des höheren Rechts regional auf Grund oder in Folge der Umsetzung des höheren Rechts für Einbußen sorgt und damit Wettbewerbsnachteile mit sich bringt, die andere Regionen trotz Umsetzung des gleichen Rechts auf Grund anderer Basiskonditionen nicht haben. Als "Basiskondition" hat hierbei alles zu gelten, was die Besonderheiten einer Region incl. Menschentyp und Klimabedingungen ausmacht.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#24: 25. September 2015, 22:10
Aus dem einfachen und offensichtlichen Grund: Weil das Zwangs-Prozedere nicht wasserdicht ist!

Zum Beispiel mangelt es insbesondere an einer gesetzlichen Grundlage für die "Direktanmeldungen"!

Die ganzen Straftaten die BS begeht (Nötigung, Täuschung, Wucher, Bildung krimineller Vereinigung gewerblichen Zwecks, usw. usf. ...) würden ansonsten alle auf die diversen LRAen zurückfallen und das möchten die Damen und Herren Intendanten/innen und der ganze örR-Rattenschwanz nicht. Deshalb der nicht-rechtsfähige Strohmann.

Das mag schon so angedacht sein, jedoch hat es für alle Handlungen Einen zu geben, der rechtsfähig verantwortlich ist.
Und das ist die jeweilige LRA. Das kann eben nur die LRA sein, weil das so im RBStV verankert ist.
Dort steht mehrfach:  Die LRA kann ...


Wenn sich Mr. X das so anschaut, dann ergibt sich die Frage, zu wem der BS eigentlich gehört?

"   ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.   "

1-  der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten
2-  des ZDF
3-  und des Deutschlandradio

also zu ARD, ZDF und DR.
Wo sind die LRA als Solches erwähnt? Hier müsste jede LRA einzeln aufgeführt sein, da ja ARD eine eigene Marke ist und als Solches auch auftritt. Zusammengeschlossen heißt: ARD und nicht LRA.
In der Auflistung fehlen die LRA.
Lt. deren Impressum dürften die gar nicht für die LRA tätig werden.
Das bedeutet für Mr. X, dass dieses Impressum genauso lügenhaft ist, wie alles andere, was von diesem Verein kommt.


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anne-mariechen

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#25: 25. September 2015, 22:24
Die ganzen Straftaten die BS begeht (Nötigung, Täuschung, Wucher, Bildung krimineller Vereinigung gewerblichen Zwecks, usw. usf. ...) würden ansonsten alle auf die diversen LRAen zurückfallen und das möchten die Damen und Herren Intendanten/innen und der ganze örR-Rattenschwanz nicht. Deshalb der nicht-rechtsfähige Strohmann.

Das mag schon so angedacht sein, jedoch hat es für alle Handlungen Einen zu geben, der rechtsfähig verantwortlich ist.
Und das ist die jeweilige LRA. Das kann eben nur die LRA sein, weil das so im RBStV verankert ist.
Dort steht mehrfach:  Die LRA kann ...

Die LRA kann ... ja klar, nur die hat die Drecksarbeit abgegeben mit dem Ziel, wie will der Betroffene den BS auf die Straftaten verklagen und rechtlich durchsetzen, wenn der BS nicht rechtsfähig verantwortlich ist. Ob diese Konstellation zu durchbrechen wäre, wenn ich nur mit der LRA in Verbindung trete und alle sonstigen Briefe vom BS zurück gehen lasse?


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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#26: 25. September 2015, 22:32
Die LRA kann ... ja klar, nur die hat die Drecksarbeit abgegeben mit dem Ziel, wie will der Betroffene den BS auf die Straftaten verklagen und rechtlich durchsetzen, wenn der BS nicht rechtsfähig verantwortlich ist. Ob diese Konstellation zu durchbrechen wäre, wenn ich nur mit der LRA in Verbindung trete und alle sonstigen Briefe vom BS zurück gehen lasse?

Den BS doch nicht. Der zählt doch gar nicht. Immer nur die LRA.

"  vom BS zurück gehen lasse  " ,  Alles fein säuberlich aufheben, ist die Devise von Mr. X. Das ist doch Beweismaterial, welches man nicht aus der Hand gibt.
Wie will man sonst den Beweis antreten, dass die Schreiben vom BS und eben nicht von der LRA gekommen sind. Diese Lügenbolde sind doch zu Allem fähig. Wer denen über den Weg traut, ist selbst dran schuld.


Zu den automatisierten Schreiben aus Köln.
Diese laufen vollautomatisch. Die Schreiben bekommt Niemand zu Gesicht.
Das Computerprogramm stellt fest, dass das Zwangskonto von Mr. X Rückstände aufweist.
( ähnlich Kalendereintrag: heute Geburtstag der Oma )
Sobald das erscheint, werden dann alle, bei denen das so ist, mit dem vorgefertigten Bausteinschreiben beglückt.
Daher sind die Schreiben auch sowas von unpersönlich.
Alles ist vollautomatisiert.
Da die Leute dort nur mit Robotern zu tun haben, sind die selbst zum Roboter geworden.


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anne-mariechen

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#27: 25. September 2015, 22:46
Die LRA kann ... ja klar, nur die hat die Drecksarbeit abgegeben mit dem Ziel, wie will der Betroffene den BS auf die Straftaten verklagen und rechtlich durchsetzen, wenn der BS nicht rechtsfähig verantwortlich ist. Ob diese Konstellation zu durchbrechen wäre, wenn ich nur mit der LRA in Verbindung trete und alle sonstigen Briefe vom BS zurück gehen lasse?

Den BS doch nicht. Der zählt doch gar nicht. Immer nur die LRA.

"  vom BS zurück gehen lasse  " ,  Alles fein säuberlich aufheben, ist die Devise von Mr. X. Das ist doch Beweismaterial, welches man nicht aus der Hand gibt.
Wie will man sonst den Beweis antreten, dass die Schreiben vom BS und eben nicht von der LRA gekommen sind. Diese Lügenbolde sind doch zu Allem fähig. Wer denen über den Weg traut, ist selbst dran schuld.

Vom BS zurück gehen lassen (der BS muss doch beweisen, dass Sie zugestellt haben) und vom LRA nie etwas gekommen?
Der BS müsste doch mit gelbem Brief zustellen, macht er aber nicht weil keine Behörde. Oder sehe ich das falsch?


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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#28: 25. September 2015, 23:36
Wenn sich Mr. X das so anschaut, dann ergibt sich die Frage, zu wem der BS eigentlich gehört?

"   ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.   "

1-  der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten
2-  des ZDF
3-  und des Deutschlandradio

also zu ARD, ZDF und DR.
Wo sind die LRA als Solches erwähnt? Hier müsste jede LRA einzeln aufgeführt sein, da ja ARD eine eigene Marke ist und als Solches auch auftritt. Zusammengeschlossen heißt: ARD und nicht LRA.
In der Auflistung fehlen die LRA.
Lt. deren Impressum dürften die gar nicht für die LRA tätig werden.
Das bedeutet für Mr. X, dass dieses Impressum genauso lügenhaft ist, wie alles andere, was von diesem Verein kommt.

hmmm...kommt wohl auf die Sichtweise auf diesen unsäglichen Satz an !?

"   ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.   "

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.325
Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#29: 26. September 2015, 01:51
Die ARD ist aber gemäß BGH ebenfalls nicht rechtsfähig; die ARD darf also nichts, und das ist ZDF genauso eigenständig wie das Deutschlandradio.

Da die ARD nix darf, werden folglich auch alle LRA nicht erfasst, da diese kaum stellvertretend für die ARD tätig werden dürfen?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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