Mmmhhh ich weiß nicht, wieso du meine Antwort so negativ aufnimmst und irgendwie den Landesrundfunkanstalten und dem BS eine Legitimation versuchst zu geben. Kommt bei mir so an. Also nicht bös auffassen.
In keinster Weise bin ich da jemand böse. Bin jedem dankbar der mir seine Sicht erläutert. Ich gebe dem BS keine Legitimation. Aber es darf und sollte daran gedacht werden, wie geht etwas in der Massenverwaltung vor. Und die Fehlerquote beim Zentral organisierten BS mit Ihrem Bausteinsystem ist um ein vielfaches geringer als die Rechtsverfahren vor dem 31.12.2012.
Wenn ich als Betroffene, einen Verwaltungsakt erhalte, mit dem Absender der Verkehrsbehörde, in dem es aber um meinen Hausbau geht, weil der Verwaltungsakt eigentlich vom Bauamt kommt und sich nur beide Behörden den Drucker teilen, finde ich etwas Zweifel nicht verkehrt.
Das ist leider wirklich so. Unser Landratsamt als Optionskommune mit dem Jobcenter und den anderen Verwaltungen wie Müllabfuhr die auch im Auftrag von einem externen dritten Unternehmen ausgeführt wird, kommt der Bescheid mit allen Mahnungen über den Drucker vom Landratsamt. Vielleicht sitzen die Bediensteten sogar im Zimmer nebenan und keine weis etwas von einem Fehlerhaften Vorgang. Im Übrigen habe ich deswegen schon Erfolg gehabt, weil ich beiden Verwaltungen vorgeworfen habe, dass Sie per EDV-System automatisiert Bescheide versenden und somit Terminliche und Sachliche Überscheidungen nicht beachten. 28 Euro aus Mahnungen haben oder nicht haben ist die Frage.
Ich erhalte als Betroffene ein Schreiben (Festsetzungsbescheid) vom BS.
Absender Kuvert BS.
Schreiben rechte Seite alle möglichen Kontaktdaten BS.
Rückseite fett im Vordergrund gerückt, Rechtsbehelflsbelehrung vorrangig an BS.
Dann schaue ich auf die Seite rundfunkbeitrag.de, dort finde ich:
Der BS erstellt die Festsetungsbescheide automatisiert.
Klar ist der Sachverhalt so wie dargestellt was den Verwaltungsakt betrifft mangelhaft und absolut nicht in Ordnung. Die Frage bleibt, kann jemand seinen Sachverhalt bei Gericht so vortragen, dass eine Rechtsfolge von einem Richter gegen den BS entsteht. Oder wenn nicht, wie kann ich auf mein Recht bestehen?
Ich möchte da noch etwas erwähnen. Ich im Netz eine Handybatterie bestellt und vergessen zu bezahlen. Auf einmal kommt von einer Inkassofirma eine Forderung statt 6,75 € von 24,xx €. Ich nehme mit dem Inkassounternehmen keinen Kontakt auf, weil ich sonst einen Geschäftskontakt eingegangen wäre. Rufe und maile die Versenderfirma an, bitte um Zusendung der Kontodaten. Die Firma kam mir nicht entgegen, ich hatte keine Bankverbindung um die Rechnung zu bezahlen. Ich habe mich dann so gerettet in dem ich nochmals eine Batterie bestellt habe und nun hatte ich wieder die Kontodaten und habe den Betrag für beide Bestellungen ausgeglichen und die Inkassofirma lief ins Leere. Geht beim BS nicht so einfach --- BS arbeitet im Auftrag einer Behörde.
Im Rechtsgeschäft so ist mir bekannt, wenn eine Firma eine Forderung an ein Inkasso abtritt, dann sollte hierfür eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Firma und dem Inkassounternehmen bestehen. Fordert ein Schuldner diesen Vertrag beim Inkassounternehmen ein kann die Forderung nichtig sein. Ist leider beim BS wiederum nicht vergleichbar wie oben erwähnt.
Da ich als normal arbeitende Frau nur einen gewissen Empfängerhorizont habe, kann von mir, nachdem ich überall nur BS lese, nicht erwartet werden, dass den Festsetzungsbescheid angeblich doch die jeweilige Landesrundfunkanstalt erlssen haben soll.
Ich würde gewaltig Lügen, wenn ich sage ich weis alles. Darum bin ich hier. Bin überzeugt in der Abwicklung was das Verwaltungsverfahrensgesetz betrifft, da gibt es Möglichkeiten. Schon deshalb weil die LVwVfG derzeit keinen gleichen einheitlichen Stand in den Bundesländern haben.