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Autor Thema: Beitragsservice mit vielen Gesichtern  (Gelesen 14713 mal)

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Beitragsservice mit vielen Gesichtern
Autor: 20. September 2015, 02:12
Ich habe die Geschäftsberichte der LRA durchgelesen und dabei folgendes festgestellt:

  • Jede Rundfunkanstalt hat eine Abteilung Namens Beitragsservice. Z.B. WDR Beitragsservice, NDR Beitragsservice, usw. Nicht alle haben bei ihren Organigrammen diese Abteilung dargestellt.
  • Diese Abteilung hat die Zwangsanmeldungen durchgeführt.
  • Wahrscheinlich gibt diese Abteilung die Anträge zur Vollstreckung an den Gerichtsvollzieher.
  • Firma/gemeinsame Stelle (oder sonstwas)  „ARD/ZDF/ Deutschlandradio Beitragsservice in Köln“ führt nur Inkasso durch.
  • Wenn bei Gerichten immer wieder gesagt wird, dass Beitragsservice ein Teil des jeweiligen Landesrundfunkanstalt ist, dann werden sicherlich diese jeweiligen Abteilungen (Beitragsservice) gemeint und nicht ARD/ZDF/ Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
  • In dieser Frage ist noch zu klären: im welchem Zusammenhang stehen diese einzelne Abteilungen (Beitragsservice) zu ARD/ZDF/ Deutschlandradio Beitragsservice in Köln. Ob sie Auftraggeber sind?

Hier wird untergliedert in zentralen Beitragsservice (Köln) und regionale Stellen (bei Landesrundfunkanstalten). Das ist falsch. Das sind keine nur Servicestellen. Abteilung Beitragsservice ist eine vollwertige Abteilung jeder Landesrundfunkanstalt. 

Zitat
Dr. Stefan Wolf (l), Geschäftsführer des zentralen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und Hans W. Färber (r), Verwaltungsdirektor des WDR und Vorsitzender des Verwaltungsrats des Beitragsservice mit dem Logo der zentralen Einrichtung.

Regionale Servicestellen sind bei den Landesrundfunkanstalten der ARD angesiedelt.


Geschäftsberichte

Geschäftsbericht des BR 2014
Zitat
S. 47
Die umfangreichen Mehrerträge resultieren überwiegend aus dem einmaligen Meldedatenabgleich und der Direktanmeldung durch den Beitragsservice. Diese „direkt angemeldeten“ Rundfunkteilnehmer haben in der Vergangenheit keine Rundfunkgebühren oder -beiträge gezahlt.

S. 57
Organisation (Abteilung)

Intendant Ulrich Wilhelm -->  Juristische Direktion Prof. Dr. Albrecht Hesse -->  Beitragsservice

Hessischer Rundfunk Geschäftsbericht 2014

Zitat
S. 8
Das Verfahren zur Leistung des Rundfunkbeitrags, dessen Inkasso der ARD/ZDF/ Deutschlandradio Beitragsservice in Köln im Namen und Auftrag des Hessischen Rundfunks durchführt, richtet sich nach der Satzung des Hessischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge vom 24. August 2012 (Staatsanzeiger Hessen 2012, S. 1434).

S. 76
Die gegenüber dem Vorjahr um 34,4 Mio. Euro auf 442,7 Mio. Euro gestiegenen Erträge resultieren überwiegend aus dem einmaligen Meldedatenabgleich und der Direktanmeldung durch den Beitragsservice. Direkt angemeldete Rundfunkteilnehmer haben in der Vergangenheit keine Rundfunkgebühren oder -beiträge gezahlt.

S. 95
Ebenfalls enthalten ist eine Rückstellung über 20,0 Mio. Euro (Vorjahr: 3,2 Mio. Euro) für das erhöhte Ausfallrisiko der Forderungen aus der Direktanmeldung, die zentral vom Beitragsservice ermittelt wurde.

S. 97
Die durch rückwirkende Direktanmeldungen realisierten periodenfremden Erträge werden durch den Beitragsservice nicht separat ermittelt.

Obwohl Abteilung des Hessischen Rundfunks „Beitragsservice“ im Geschäftsbericht mehrfach erwähnt wird, ist diese Abteilung nicht im hr-Organigramm abgebildet!!!


NDR Geschäftsbericht 2013 Teil 2

Zitat
S. 57
Organisation
Verwaltungsdirektion --> Beitragsservice

Noch eine Erwähnung Teil 1

S. 43
NDR Beitragsservice


WDR Geschäftsbericht 2014

Zitat
Seite 83

Ein wesentliches Ziel des neuen Finanzierungsmodells war und ist, größere Beitragsgerechtigkeit herzustellen. Ein Instrument, dies zu erreichen, ist der einmalige Meldedatenabgleich, der im Berichtsjahr großen Raum einnahm. Hierbei wurden auf gesetzlicher Grundlage bundesweit circa 70 Millionen Datensätze der Einwohnermeldeämter mit den Daten des Beitragsservice abgeglichen. Der Beitragsservice schrieb daraufhin in den Jahren 2013 und 2014 alle Bürgerinnen und Bürger an, die zwar bei den Einwohnermeldeämtern erfasst waren, aber keinem Beitragskonto zugeordnet werden konnten. Trotz mehrfacher Schreiben des Beitragsservice ist die Zahl der Personen, die darauf nicht reagierten, sehr hoch. Diese Personen wurden als Wohnungsinhaber nach den Regelungen des RBStV direkt vom Beitragsservice angemeldet.

S. 142
Organisation

Verwaltungsdirektion --> Hauptabteilung Betriebsmanagement -->Beitragsservice

Im WDR-Geschäftsbericht kein Wort über ARD/ZDF/ Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.


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anne-mariechen

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#1: 20. September 2015, 09:34
Ich habe die Geschäftsberichte der LRA durchgelesen und dabei folgendes festgestellt:
  • Jede Rundfunkanstalt hat eine Abteilung Namens Beitragsservice. Z.B. WDR Beitragsservice, NDR Beitragsservice, usw. Nicht alle haben bei ihren Organigrammen diese Abteilung dargestellt.
  • Diese Abteilung hat die Zwangsanmeldungen durchgeführt.
  • Wahrscheinlich gibt diese Abteilung die Anträge zur Vollstreckung an den Gerichtsvollzieher.
  • Firma/gemeinsame Stelle (oder sonstwas)  „ARD/ZDF/ Deutschlandradio Beitragsservice in Köln“ führt nur Inkasso durch.
  • Wenn bei Gerichten immer wieder gesagt wird, dass Beitragsservice ein Teil des jeweiligen Landesrundfunkanstalt ist, dann werden sicherlich diese jeweiligen Abteilungen (Beitragsservice) gemeint und nicht ARD/ZDF/ Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
  • In dieser Frage ist noch zu klären: im welchem Zusammenhang stehen diese einzelne Abteilungen (Beitragsservice) zu ARD/ZDF/ Deutschlandradio Beitragsservice in Köln. Ob sie Auftraggeber sind?

Hier wird untergliedert in zentralen Beitragsservice (Köln) und regionale Stellen (bei Landesrundfunkanstalten). Das ist falsch. Das sind keine nur Servicestellen. Abteilung Beitragsservice ist eine vollwertige Abteilung jeder Landesrundfunkanstalt. 

Zitat
Dr. Stefan Wolf (l), Geschäftsführer des zentralen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und Hans W. Färber (r), Verwaltungsdirektor des WDR und Vorsitzender des Verwaltungsrats des Beitragsservice mit dem Logo der zentralen Einrichtung.
Regionale Servicestellen sind bei den Landesrundfunkanstalten der ARD angesiedelt.

Die hier beschriebene Erkenntnis ist jedenfalls für mich nicht neu. Meine Darstellung hierzu habe ich bereits hier Forum aufgezeigt (Siehe EU-Aufgaben von Justiziariat Frau Eva-Maria Michel). Dazu braucht man nur zu den nachweislichen BEHÖRDEN gehen und unter dem Begriff Organigramm suchen. So beim WDR, dann wird man ein Ergebnis finden wie die Strukturorganisation aussieht und ob es eine Abteilung BS dort gibt. Grundlage ist das Informationsfreiheitsgesetz. Geht man jetzt auf die Internetseite des BS unter rundfunkbeitrag.de wird man kein Organigramm finden. Warum weil es keine Behörde im Sinne des Gesetzes ist, sondern nur im Auftrag behördliche Aufgaben wahrnimmt. Das ist nach unseren Gesetzen alles erlaubt.

Wer sich etwas mit Datenverwaltung auskennt wird Wissen, wie so ein Laden strukturiert aufgebaut wird. Die Adressen liegen alle zentral in Köln das ist Fakt. Per Terminalserververbindung arbeiten diese noch vorhandenen Abteilungen in den LRA auf dem Server in Köln. So lässt sich jeder organisatorischen Vorgang darstellen WIE WENN -- ALS OB und wer will nun nachvollziehen, wie der einzelnen Vorgang bearbeitet wurde? Schon aus den nicht einheitlichen Briefen die unterschiedlich aus den Textbausteinen zusammen gewürfelt wurden, ist der Stil des Mitarbeiters zu erkennen. Der Ausdruck und die Post geht zentral über Köln, weil dort die Drucker mit den Briefbögen der jeweilige LRA stehen und dort die Kuvertierung per Maschine vollzogen wird. So lassen sich die Verzugszeiten der Briefe erklären.

Wer die Vorgänge noch vor der Zeit aus dem Jahre 2010 kennt, weiss dass eine Rundfunkanstalt selbst in einzel Briefen geantwortet und sehr oft nicht rechtliche haltbare Antworten abgegeben hat. Heute gehe ich davon aus, dass die Abteilungen BS bei den LRA nur die Arbeit nach der Infopost/Mahnung sprich nach der Massenpost, wenn es in den Festsetzungsbescheid geht (Auftrag zur Zwangsvollstreckung usw.) abarbeiten. Forderungen und Mahnungen kann jede EDV selbstgesteuert auslösen, da brauche ich kein Personal. Der EDV kann ich per Einstellung auch mitteilen, bei welche Forderungshöhe eine Nachricht an den Sachbearbeiter geht, dass jetzt vollstreckt werden sollte. Der überwiegenden Teil der Forderungen liegen unter der 600,--€ Grenze. Hat seinen rechtlichen Grund, denn beim einem Rechtsfall unter der Summe ist vor einem Amtsgericht Revision ausgeschlossen. Einen Vorgang Zwangsvollstreckung bedarf einer Auslösung der Begründung und kann nur durch eine Person gezielt durchgeführt werden.

Aber was nutzt die ganze Erkenntnis, wenn der BS von Gerichten anerkannt hoheitliche Aufgaben ausführen darf. Soll mal jemand einen Staatsanwalt oder einen Rechtsanwalt fragen, ob ihn der organisatorische Ablauf interessiert. Nur ein nicht an Gesetz gehaltener Vorwurf hat rechtliche Konsquenzen, wenn Sie nachzuweisen sind und dann auch nur, wenn ein Richter das ebenso sieht. Ansonsten heißt es die Klage ist abzuweisen.


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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#2: 20. September 2015, 09:45
Der Ausdruck und die Post geht zentral über Köln, weil dort die Drucker mit den Briefbögen der jeweilige LRA stehen und dort die Kuvertierung per Maschine vollzogen wird. So lassen sich die Verzugszeiten der Briefe erklären.

Wenn es so wäre wie du es schreibst, hätte die LRA mit den Festsetzungsbescheiden / Widerspruchsbescheiden nichts zu tun. Wird alles nur durch den BS erledigt. Wenn der BS die FB und WB erstellt, beantwortet und verschickt, wo liegt der Unterschied noch im Erlass? Für mich gibt es da keinen. Der BS erlässt FB und WB. Das wird ihm vom Gesetz her nicht zugestanden.


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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#3: 20. September 2015, 10:27
Begriffe

19. KEF Bericht
Zitat
S. 301
Beitragsservice: siehe zentraler und dezentraler Beitragsservice

S. 302
Dezentraler Beitragsservice: Abteilungen der ARD-Landesrundfunkanstalten (vormals Rundfunkgebührenabteilungen), die den vorhandenen Teilnehmerbestand verwalten und das bestehende Teilnehmerpotential ausschöpfen sollen. Sie ergänzen mit ihrer Arbeit den Zentralen Beitragsservice.

S. 310
Zentraler Beitragsservice: Gemeinschaftseinrichtung (GSEA) von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhebung des Rundfunkbeitrags mit Sitz in Köln-Bocklemünd (vormals GEZ). Beteiligte (S. 107, 108): ARD (Anteil 73,18%), ZDF (Anteil 24,26%), DRadio (Anteil 2,56%)
Vgl. S. 303
Gebühreneinzugszentrale (GEZ): Nicht rechtsfähige Verwaltungseinheit (GSEA) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Köln-Bocklemünd (bis 2012, seitdem Zentraler Beitragsservice).

Wenn ich so lese, dann hat sich die Struktur der Organisation bei Umwandlung von Gebühreneinzugszentrale (GEZ) --> Zentraler Beitragsservice geändert.
GEZ: Verwaltungseinheit (GSEA) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Zentraler Beitragsservice: Gemeinschaftseinrichtung (GSEA) von ARD, ZDF und Deutschlandradio


Zitat
S. 302
Direktanmeldung: Anmeldung aufgrund amtlicher Meldedaten. Erfolgt in den Fällen, in denen der Beitragsschuldner keine Auskünfte nach § 9 Abs. 1 RBStV gegeben hat.


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anne-mariechen

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#4: 20. September 2015, 12:16
Der Ausdruck und die Post geht zentral über Köln, weil dort die Drucker mit den Briefbögen der jeweilige LRA stehen und dort die Kuvertierung per Maschine vollzogen wird. So lassen sich die Verzugszeiten der Briefe erklären.

Wenn es so wäre wie du es schreibst, hätte die LRA mit den Festsetzungsbescheiden / Widerspruchsbescheiden nichts zu tun. Wird alles nur durch den BS erledigt. Wenn der BS die FB und WB erstellt, beantwortet und verschickt, wo liegt der Unterschied noch im Erlass? Für mich gibt es da keinen. Der BS erlässt FB und WB. Das wird ihm vom Gesetz her nicht zugestanden.

Hier muss schon etwas klar gestellt werden. Ich habe geschrieben, dass die Gebührenbescheide und Mahnungen automatisch ausgelöst werden. Das macht heute jedes Unternehmen wenn es z.B. 5 Zweigstellen und 1 Zentrale hat.

Wenn jetzt in einer Zweigstelle 4 am Ort-A eine Buchhalterin sitzt greift Sie auf Zentrale 1 am Ort-X zu und erstellt die Belege. Ist doch nicht anders beim Energielieferanten der seinen Sitz in Exxxxx und die Mahnung kommt aus Mxxxxxx weil dort das Rechenzentrum EXTERN verwaltet von einem Dritten geführt und verwaltet wird.

Und wenn beim LRA(SWR) in Stuttgart eine Person Ihren Arbeitsplatz hat und über Leitung auf den Rechner beim BS in Köln den Bescheid erlässt, der auch über Köln ausgedruckt und versendet wird was gibt es hier herum zunörgeln. Wer will bei den heutigen Arbeitsabläufen wem was beweisen? Der Bescheid ist auf Grundlage des RStV erstellt, rechtens oder nicht? Ich habe von niemanden erfahren oder gelesen, dass bei einem Gericht von einem Richter geurteilt und der Vorgang des Arbeitsablaufes als nicht rechtens eingestuft wurde und deshalb nichtig wäre.


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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#5: 20. September 2015, 12:44
Ich habe von niemanden erfahren oder gelesen, dass bei einem Gericht von einem Richter geurteilt und der Vorgang des Arbeitsablaufes als nicht rechtens eingestuft wurde und deshalb nichtig wäre.
Dafür bedarf es evtl. eines fachlich und menschlich kompetenten Rechtsanwaltes als Kläger, der selbst gegen jeden Rundfunkbeitrag per Zwang ist, von einem ebenfalls versierten Kollegen unterstützt wird, und die beide in der Lage sind, die richtigen Vorlagefragen zu stellen, der ein Richter nicht ausweichen kann, ohne sich selber der Unglaubwürdigkeit, des Rechtsbruches und Ignoranz zu überführen.

Insbesondere mit Bezug auf das Vorbringen von europäischem Recht, denn selbst ein Amtsgericht, wie es alle nationalen Gerichte sind, ist hier bereits zur Vorlage an den EuGH verpflichtet, weil es EU-Recht nicht auslegen darf. Diese Vorlage an den EuGH darf zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens erfolgen.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#6: 20. September 2015, 13:10
Wer sich etwas mit Datenverwaltung auskennt wird Wissen, wie so ein Laden strukturiert aufgebaut wird. Die Adressen liegen alle zentral in Köln das ist Fakt. Per Terminalserververbindung arbeiten diese noch vorhandenen Abteilungen in den LRA auf dem Server in Köln. So lässt sich jeder organisatorischen Vorgang darstellen WIE WENN -- ALS OB und wer will nun nachvollziehen, wie der einzelnen Vorgang bearbeitet wurde? Schon aus den nicht einheitlichen Briefen die unterschiedlich aus den Textbausteinen zusammen gewürfelt wurden, ist der Stil des Mitarbeiters zu erkennen. Der Ausdruck und die Post geht zentral über Köln, weil dort die Drucker mit den Briefbögen der jeweilige LRA stehen und dort die Kuvertierung per Maschine vollzogen wird. So lassen sich die Verzugszeiten der Briefe erklären. ...
Ja und nein:
Ausdruck und Versand: es gibt in dem Sinne ja keine klassische, vorgedruckte Briefbögen (mehr): die Daten werden direkt reingedruckt; ebenso die Beschriftung/Bedruckung/Frankierung der Umschläge.
Die Bedruckung von Briefen erfolgt -soweit mir bekannt- auf Blanko-Papier welches in Rollen in Endlospapierdruckern zum Einsatz kommt.
Soll heissen: auch in Köln könnte man jedwedes Logo/Briefkopf der jeweiligen LRA bequem in die zentral gedruckten Anschreiben reindrucken und alle wären zufrieden(er).
(Die Separierung und Kuvertierung ist steuerungs-/programmtechnisch gesehen ein Kinderspiel)

Verzugszeiten: seltsamerweise kommt es bei zwischen Erstellung und Versand von Festsetzungsbescheiden zu Wartezeiten vom 01. eines Monats bis Monatsmitte (also rund 14 Tage); Widerspruchsbescheide werden nach Erstellung innerhalb 3-4 Tagen versendet.

Passt also nicht so ganz in die o.a. Theorie?

Meines Erachtens nach gibt es also keine -nachvollziehbare- Gründe für solche Verwirr-Spielchen:

woher kommt dieses Anschreiben:
(siehe Anhang 1)


und woher kommt dieser Widerspruchsbescheid (den lt. Gesetz die LRA erlassen müsste):
(siehe Anhang 2)


Gruß
Kurt


Edit "Bürger":
mind. ein Anhang musste noch vollständig anonymisiert werden.
Bitte die Moderatoren von solch vermeidbarem Mehraufwand entlasten und zukünftig selbst konsequent darauf achten.
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2015, 18:52 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#7: 20. September 2015, 20:32
Der Ausdruck und die Post geht zentral über Köln, weil dort die Drucker mit den Briefbögen der jeweilige LRA stehen und dort die Kuvertierung per Maschine vollzogen wird. So lassen sich die Verzugszeiten der Briefe erklären.

Wenn es so wäre wie du es schreibst, hätte die LRA mit den Festsetzungsbescheiden / Widerspruchsbescheiden nichts zu tun. Wird alles nur durch den BS erledigt. Wenn der BS die FB und WB erstellt, beantwortet und verschickt, wo liegt der Unterschied noch im Erlass? Für mich gibt es da keinen. Der BS erlässt FB und WB. Das wird ihm vom Gesetz her nicht zugestanden.

Hier muss schon etwas klar gestellt werden. Ich habe geschrieben, dass die Gebührenbescheide und Mahnungen automatisch ausgelöst werden. Das macht heute jedes Unternehmen wenn es z.B. 5 Zweigstellen und 1 Zentrale hat.

Wenn jetzt in einer Zweigstelle 4 am Ort-A eine Buchhalterin sitzt greift Sie auf Zentrale 1 am Ort-X zu und erstellt die Belege. Ist doch nicht anders beim Energielieferanten der seinen Sitz in Exxxxx und die Mahnung kommt aus Mxxxxxx weil dort das Rechenzentrum EXTERN verwaltet von einem Dritten geführt und verwaltet wird.

Und wenn beim LRA(SWR) in Stuttgart eine Person Ihren Arbeitsplatz hat und über Leitung auf den Rechner beim BS in Köln den Bescheid erlässt, der auch über Köln ausgedruckt und versendet wird was gibt es hier herum zunörgeln. Wer will bei den heutigen Arbeitsabläufen wem was beweisen? Der Bescheid ist auf Grundlage des RStV erstellt, rechtens oder nicht? Ich habe von niemanden erfahren oder gelesen, dass bei einem Gericht von einem Richter geurteilt und der Vorgang des Arbeitsablaufes als nicht rechtens eingestuft wurde und deshalb nichtig wäre.

Mmmhhh ich weiß nicht, wieso du meine Antwort so negativ aufnimmst und irgendwie den Landesrundfunkanstalten und dem BS eine Legitimation versuchst zu geben. Kommt bei mir so an. Also nicht bös auffassen.

Wenn ich als Betroffene, einen Verwaltungsakt erhalte, mit dem Absender der Verkehrsbehörde, in dem es aber um meinen Hausbau geht, weil der Verwaltungsakt eigentlich vom Bauamt kommt und sich nur beide Behörden den Drucker teilen, finde ich etwas Zweifel nicht verkehrt.

Ich erhalte als Betroffene ein Schreiben (Festsetzungsbescheid) vom BS.
Absender Kuvert BS.
Schreiben rechte Seite alle möglichen Kontaktdaten BS.
Rückseite fett im Vordergrund gerückt, Rechtsbehelflsbelehrung vorrangig an BS.
Dann schaue ich auf die Seite rundfunkbeitrag.de, dort finde ich:
Der BS erstellt die Festsetungsbescheide automatisiert.

Da ich als normal arbeitende Frau nur einen gewissen Empfängerhorizont habe, kann von mir, nachdem ich überall nur BS lese, nicht erwartet werden, dass den Festsetzungsbescheid angeblich doch die jeweilige Landesrundfunkanstalt erlssen haben soll.


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anne-mariechen

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#8: 21. September 2015, 11:06
@ Pinguin

Dafür bedarf es evtl. eines fachlich und menschlich kompetenten Rechtsanwaltes als Kläger, der selbst gegen jeden Rundfunkbeitrag per Zwang ist, von einem ebenfalls versierten Kollegen unterstützt wird, und die beide in der Lage sind, die richtigen Vorlagefragen zu stellen, der ein Richter nicht ausweichen kann, ohne sich selber der Unglaubwürdigkeit, des Rechtsbruches und Ignoranz zu überführen.

Insbesondere mit Bezug auf das Vorbringen von europäischem Recht, denn selbst ein Amtsgericht, wie es alle nationalen Gerichte sind, ist hier bereits zur Vorlage an den EuGH verpflichtet, weil es EU-Recht nicht auslegen darf. Diese Vorlage an den EuGH darf zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens erfolgen.

Deine Sichtweise mag durchaus richtig sein, aber vielleicht ist Dir der Vorgang eines Anwaltes aus Ansbach bezüglich seiner Klage zur PC-Nutzung und Rundfunkbeitrag noch in Erinnerung. Erste Instanz erfolgreich und danach in der nächsten Instanz war der PC als Rundfunkempfangsgerät beitragspflichtig.

Zur Sache mit dem Amtsgericht muss ich Dir zustimmen, deshalb habe ich das mit der 600 Euro Grenze als Argument eingebracht. Und der BS oder die Justiziare der LRA Wissen, dass Sie vor dieser Grenze Vollstrecken, damit Sie diesem Nachteil nicht ausgesetzt sind um automatisch in eine Revision gehen zu müssen.

Was die Sache vor dem EuGH betrifft, habe ich trotzdem ein wenig Magenschmerzen. Unserem Verwaltungsrecht in D hat das EuGH nicht vieles entgegenzusetzen. Da kann ich ein Lied davon singen. Auch das EuGH wird keiner Behörde in D oder eines EU-Landes den Verfahrensweg massregeln. Selbst größere Verwaltungsfehler sind zu heilen, da findet ein Richter immer eine Lösung.

Der BS mit dem GV und welche möchte gern Person sich an dem System Rundfunkbeitrag noch bereichern und beteiligen, die ziehen die Vollstreckung in 2 Monaten durch. Der Betroffene hat nur die Möglichkeit dann hinterher den Fall im Sinne von Recht aufzuarbeiten. Und bis mein Antrag beim EuGH geprüft angenommen wird, haben diese Schlawiner einschließlich der Bank mich schon enteigenet. Deshalb gibt @Bürger zurecht immer den Hinweis schon vorher sich in das Thema einzulesen und einzuarbeiten. Von den Kosten denen ich ausgesetzt bin, wurde noch nicht gesprochen.

Lass mal deinen Hausschlüssel das Handy sozusagen alles in deiner Wohnung und die Wohnungstüre fällt zu? Dann stellst Dich auf die Straße und wenn niemand vorbei kommt, dann kann man sich vielleicht gerade noch in die nächste Kneipe retten oder ins nächste Dorf laufen. Das ist der Realfall und EuGH in Luxemburg ist ein weg. Außerdem regiert dort ein ganz besonderer Herr Jxxxxxxxxx.


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anne-mariechen

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#9: 21. September 2015, 11:36
Passt also nicht so ganz in die o.a. Theorie?
Meines Erachtens nach gibt es also keine -nachvollziehbare- Gründe für solche Verwirr-Spielchen:
woher kommt dieses Anschreiben:
(siehe Anhang 1)

und woher kommt dieser Widerspruchsbescheid (den lt. Gesetz die LRA erlassen müsste):
(siehe Anhang 2)
Gruß
Kurt

@ Kurt

ich will mich in dem Sachverhalt nicht zu sehr eindenken. Doch Gedanklich habe ich ein Problem und zwar wieso bekommt man im Jahre 2015 einmal vom SWR aus Stuttgart und dann vom BS aus Köln einen Brief. So wie es dargelegt wurde, habe ich Zweifel. Ich glaube es geht um eine nachträgliche Zwangsanmeldung einer Person durch den SWR in Stuttgart oder ähnliches, deshalb die Post vom SWR. Vielleicht kannst das ja richtig stellen wie und welcher Vorgang hier zu Grunde liegt. Im Normalfall wenn die Person in Köln erfasst ist gehen die beschrieben Mechanismen von Köln aus in Gang.


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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#10: 21. September 2015, 12:27
@ anne-mariechen:

der Satz: "Passt also nicht so ganz in die o.a. Theorie?" bezog sich auf die Zeitverzögerung(en) zwischen Erstellung und Versand.

und ja: bei den angehängten Anschreiben/Umschlägen handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge: einmal die Antwort vom SWR aus Stuttgart auf direkt auch dorthin adressierte Anfrage - zum anderen um den automatisiert!? (in Köln!!?) ablaufenden Vorgang "Widerspruchsbescheid" der dann auch von Köln aus (BS) versandt wird aber "eigentlich" ja eine SWR-Angelegenheit ist.
Wollte nur aufzeigen wie verrückt das ist: warum wird das dann nicht gleich auf "SWR"-Briefpapier/Umschlag auch aufgedruckt - dann wären solche Vorgänge wie in Tübingen und sonstwo obsolet. (siehe oben: "Soll heissen: auch in Köln könnte man jedwedes Logo/Briefkopf der jeweiligen LRA bequem in die zentral gedruckten Anschreiben reindrucken und alle wären zufrieden(er).")

Viele Grüße
Kurt


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anne-mariechen

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#11: 21. September 2015, 12:30
Mmmhhh ich weiß nicht, wieso du meine Antwort so negativ aufnimmst und irgendwie den Landesrundfunkanstalten und dem BS eine Legitimation versuchst zu geben. Kommt bei mir so an. Also nicht bös auffassen.

In keinster Weise bin ich da jemand böse. Bin jedem dankbar der mir seine Sicht erläutert. Ich gebe dem BS keine Legitimation. Aber es darf und sollte daran gedacht werden, wie geht etwas in der Massenverwaltung vor. Und die Fehlerquote beim Zentral organisierten BS mit Ihrem Bausteinsystem ist um ein vielfaches geringer als die Rechtsverfahren vor dem 31.12.2012.

Wenn ich als Betroffene, einen Verwaltungsakt erhalte, mit dem Absender der Verkehrsbehörde, in dem es aber um meinen Hausbau geht, weil der Verwaltungsakt eigentlich vom Bauamt kommt und sich nur beide Behörden den Drucker teilen, finde ich etwas Zweifel nicht verkehrt.
Das ist leider wirklich so. Unser Landratsamt als Optionskommune mit dem Jobcenter und den anderen Verwaltungen wie Müllabfuhr die auch im Auftrag von einem externen dritten Unternehmen ausgeführt wird, kommt der Bescheid mit allen Mahnungen über den Drucker vom Landratsamt. Vielleicht sitzen die Bediensteten sogar im Zimmer nebenan und keine weis etwas von einem Fehlerhaften Vorgang. Im Übrigen habe ich deswegen schon Erfolg gehabt, weil ich beiden Verwaltungen vorgeworfen habe, dass Sie per EDV-System automatisiert Bescheide versenden und somit Terminliche und Sachliche Überscheidungen nicht beachten. 28 Euro aus Mahnungen haben oder nicht haben ist die Frage.

Ich erhalte als Betroffene ein Schreiben (Festsetzungsbescheid) vom BS.
Absender Kuvert BS.
Schreiben rechte Seite alle möglichen Kontaktdaten BS.
Rückseite fett im Vordergrund gerückt, Rechtsbehelflsbelehrung vorrangig an BS.
Dann schaue ich auf die Seite rundfunkbeitrag.de, dort finde ich:
Der BS erstellt die Festsetungsbescheide automatisiert.

Klar ist der Sachverhalt so wie dargestellt was den Verwaltungsakt betrifft mangelhaft und absolut nicht in Ordnung. Die Frage bleibt, kann jemand seinen Sachverhalt bei Gericht so vortragen, dass eine Rechtsfolge von einem Richter gegen den BS entsteht. Oder wenn nicht, wie kann ich auf mein Recht bestehen?

Ich möchte da noch etwas erwähnen. Ich im Netz eine Handybatterie bestellt und vergessen zu bezahlen. Auf einmal kommt von einer Inkassofirma eine Forderung statt 6,75 € von 24,xx €. Ich nehme mit dem Inkassounternehmen keinen Kontakt auf, weil ich sonst einen Geschäftskontakt eingegangen wäre. Rufe und maile die Versenderfirma an, bitte um Zusendung der Kontodaten. Die Firma kam mir nicht entgegen, ich hatte keine Bankverbindung um die Rechnung zu bezahlen. Ich habe mich dann so gerettet in dem ich nochmals eine Batterie bestellt habe und nun hatte ich wieder die Kontodaten und habe den Betrag für beide Bestellungen ausgeglichen und die Inkassofirma lief ins Leere. Geht beim BS nicht so einfach --- BS arbeitet im Auftrag einer Behörde.

Im Rechtsgeschäft so ist mir bekannt, wenn eine Firma eine Forderung an ein Inkasso abtritt, dann sollte hierfür eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Firma und dem Inkassounternehmen bestehen. Fordert ein Schuldner diesen Vertrag beim Inkassounternehmen ein kann die Forderung nichtig sein. Ist leider beim BS wiederum nicht vergleichbar wie oben erwähnt.

Da ich als normal arbeitende Frau nur einen gewissen Empfängerhorizont habe, kann von mir, nachdem ich überall nur BS lese, nicht erwartet werden, dass den Festsetzungsbescheid angeblich doch die jeweilige Landesrundfunkanstalt erlssen haben soll.
Ich würde gewaltig Lügen, wenn ich sage ich weis alles. Darum bin ich hier. Bin überzeugt in der Abwicklung was das Verwaltungsverfahrensgesetz betrifft, da gibt es Möglichkeiten. Schon deshalb weil die LVwVfG derzeit keinen gleichen einheitlichen Stand in den Bundesländern haben.


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anne-mariechen

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#12: 21. September 2015, 12:43
der Satz: "Passt also nicht so ganz in die o.a. Theorie?" bezog sich auf die Zeitverzögerung(en) zwischen Erstellung und Versand.

und ja: bei den angehängten Anschreiben/Umschlägen handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge: einmal die Antwort vom SWR aus Stuttgart auf direkt auch dorthin adressierte Anfrage - zum anderen um den automatisiert!? (in Köln!!?) ablaufenden Vorgang "Widerspruchsbescheid" der dann auch von Köln aus (BS) versandt wird aber "eigentlich" ja eine SWR-Angelegenheit ist.
Wollte nur aufzeigen wie verrückt das ist: warum wird das dann nicht gleich auf "SWR"-Briefpapier/Umschlag auch aufgedruckt - dann wären solche Vorgänge wie in Tübingen und sonstwo obsolet. (siehe oben: "Soll heissen: auch in Köln könnte man jedwedes Logo/Briefkopf der jeweiligen LRA bequem in die zentral gedruckten Anschreiben reindrucken und alle wären zufrieden(er).")

Viele Grüße
Kurt

Deine Feststellung vollkommen richtig. Es gibt den Straftatbestand der Täuschung! https:// de.wikipedia.org / wiki / Täuschung! Sogar mit List und Hinterlist. Das Problem ist doch hier wiederum die nachfolgenden beteiligten Behörden ... z.B. Staatsanwaltschaft etc.!
Es ist in Wirklichkeit so traurig wie wir als Menschen von eigenen Mitmenschen die Ihre Macht demonstrieren hinters Licht geführt werden. Ich habe das heute bei der Kripo wieder erlebt. Finde in meiner RV-Akte eine Schulung und ein Zertifikat von 2009 das ich nie bekommen habe und das meine frühere Firma abgerechet hat 2 Tsd, €. Nun wahrscheinlich 5 Jahresfrist abgelaufen.


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n
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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#13: 21. September 2015, 14:33
Wie kommt ihr nur immer drauf dass es Behörden sein sollen? Nur weil es überall fiktiv steht und weil es alle sagen?
So nach dem Motto "Wenn Lügen immer wieder wiederholt werden, wird es zur Wahrheit"

Haben die sich (die "Behörden") euch gegenüber schonmal legitimiert das es Behörden sind? Wohl kaum.
Genauso wie "Hoheitlich"
Das heißt die sog. Behörden sollen mehr Rechte haben als der Otto-Normal-Verbraucher? Mit welcher Berichtigung? Klar die machen das einfach weil es Willkür ist aber nicht hoheitlich.

Und zum BS, denn das will Person N nicht in den Kopf:

Seit Jan. 2013 kommen nahezu alle Briefe vom BS, Info-Schreiben, FB's, WB's etc.
Warum hält die reguläre LRA nicht ihre Backe hin wie es rechtlich sauber wäre sondern schiebt eine nichts rechtsfähige Firma vor?

Dann gäbe es auch weniger Stress mit den Gerichten würde eine Person N denken. Aber nein, die machen weiter mit ihrem BS, warum wohl?
N's Widersprüche gingen zur LRA und von dort kam nichts, ausser ein Wisch in dem Stand, dass sie alles an den BS weitergeleitet haben.

Man das stinkt alles zum Himmel und noch höher. >:D


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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#14: 21. September 2015, 14:58
[...] , aber vielleicht ist Dir der Vorgang eines Anwaltes aus Ansbach bezüglich seiner Klage zur PC-Nutzung und Rundfunkbeitrag noch in Erinnerung. Erste Instanz erfolgreich und danach in der nächsten Instanz war der PC als Rundfunkempfangsgerät beitragspflichtig.
Hätte er EU-Recht vorgebracht, hätte bereits diese Instanz die Sache dem EuGH vorlegen müssen.

Zitat
Was die Sache vor dem EuGH betrifft, habe ich trotzdem ein wenig Magenschmerzen. Unserem Verwaltungsrecht in D hat das EuGH nicht vieles entgegenzusetzen. Da kann ich ein Lied davon singen. Auch das EuGH wird keiner Behörde in D oder eines EU-Landes den Verfahrensweg massregeln.
Du weißt, daß es auf EU-Ebene ein beim EuGH angesiedeltes Gericht für den öffentlichen Dienst hat?

Zitat
Selbst größere Verwaltungsfehler sind zu heilen, da findet ein Richter immer eine Lösung.
Freilich, auch EU-Recht sieht sowas vor; allerdings eher dahingehend, daß der ganze Verwaltungsakt insgesamt nichtig ist. Ist ja im nationalen Recht auch so.

Querlink zum Europathema:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg105244.html#msg105244

http://ec.europa.eu/dgs/legal_service/arrets/06c002_de.pdf
Zitat
Zitat
[...] Denn in dieser überaus wichtigen Entscheidung befand der
Gerichtshof, der in Artikel 10 EG verankerte Grundsatz der Zusammenarbeit
verpflichtet eine nationale Behörde auf entsprechenden Antrag hin, eine
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zu überprüfen, um der mittlerweile vom Gerichtshof vorgenommenen Auslegung der einschlägigen Bestimmung Rechnung zu tragen, wenn:
– diese Behörde nach nationalem Recht befugt ist, diese Entscheidung
zurückzunehmen;
– die Entscheidung infolge eines Urteils eines in letzter Instanz entscheidenden
nationalen Gerichts bestandskräftig geworden ist;
– das Urteil, wie eine nach seinem Erlass ergangene Entscheidung des Gerichtshofes zeigt, auf einer unrichtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts beruht, die erfolgt ist, ohne dass der Gerichtshof um Vorabentscheidung ersucht wurde; und
– der Betroffene sich, unmittelbar nachdem er Kenntnis von der besagten
Entscheidung des Gerichtshofes erlangt hat, an die Verwaltungsbehörde
gewandt hat.

Das EU-Recht sagt hier also, daß der Betroffene selber tätig werden muß, um einen für ihn ungünstigen und(!) EU-Recht mißachtenden Verwaltungsakt kippen zu lassen. Im Zweifel geht halt eine Beschwerde direkt an den EuGH wie auch ans BVerfG; die freuen sich immer, wenn sie davon Kenntnis erlangen, daß ihre in ihren Urteilen und Beschlüssen ergangenen Bestimmungen mißachtet werden.

Daß sich jeder einzelne EU-Bürger direkt an die jeweils höchsten Instanzen wenden darf, setze ich als bekannt voraus.



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