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Autor Thema: Rundfunk-Gesetz Jetzt wissen wir, wer im WDR künftig das Sagen hat  (Gelesen 3488 mal)

Uwe

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Rundfunk-Gesetz
Jetzt wissen wir, wer im WDR künftig das Sagen hat


Die Landesregierung von NRW legt ein Gesetz vor, das die Macht im öffentlich-rechtlichen Sender neu verteilt. Es regelt die Aufgaben im Internet, die Zusammenarbeit mit Dritten und die Verteilung von Rundfunkgebühren.
19.09.2015, von MICHAEL HANFELD

Wenn man wissen will, was eine deutsche Landesregierung in der Medienpolitik im Schilde führt, muss man auf die Gesetze sehen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk regeln. Wie dessen Auftrag formuliert wird, wie seine Finanzierung und die Besetzung der Gremien gestaltet sind - darin widerspiegelt sich die gesellschaftspolitische Agenda der jeweils Regierenden.
Eine Regierung, die auf sich hält, verzichtet nicht darauf, in dieser Weise Pflöcke einzuschlagen. In Nordrhein-Westfalen hielt das der kurzzeitige CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers so, und die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft von der SPD - genauer gesagt, ihr Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann - hält es nicht anders: Der WDR bekommt ein neues Gesetz. Der Entwurf dafür liegt nun vor.

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http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunk-gesetz-jetzt-wissen-wir-wer-im-wdr-kuenftig-das-sagen-hat-13805029.html


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Zitat:

Finanziell durchaus passabel ausgestattet werden per Gesetz derweil auch die Rundfunk- und Verwaltungsräte, mit tausend Euro „Aufwandsentschädigung“ pro Monat für Rundfunkräte plus Sitzungsgeld plus erhöhter Satz bei leitenden Gremienposten, Verwaltungsräte fangen mit 1500 Euro an - wir reden hier bekanntlich von de jure ehrenamtlichen Posten.

Quelle: Hier Forum

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15820.msg105173/topicseen.html#msg105173

Für ein „Ehrenamt“ im Monat  1.000,00 – 1.500,00 EUR zu erhalten ist eine wirklich fürstliche Entlohnung, wenn man(n) Frau überhaupt hier von Lohn sprechen kann.

+++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2015, 02:35 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

D
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Artikel 20, Grundgesetz.

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Letzteres bedeutet, dass die Bürger zum Widerstand berechtigt und verpflichtet sind und notfalls auch die Regierungen der Länder absetzen dürfen wenn diese das Grundgesetz brechen, die Landesverfassungen umgehen, die Bürgerrechte aushebeln und beschneiden und auf diese Weise die demokratische Ordnung zu beseitigen trachten.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein Ermächtigungsgesetz, und genau dass haben die wenigsten Bürger verstanden.  Ich bin sehr neugierig zu sehen wie sich zukünftig der Widerstand ausgestaltet und gegen wen sich dieser dann in erster Linie richtet.  Noch neugieriger bin ich zu sehen, wann den Landtagen und ihren Partei-Schranzen die von ihnen vergewaltigte Demokratie ohne Bürgerrechte um die Ohren fliegen wird.

Die Alternative dazu wäre, dieses Land mit seiner korrupten Politik und seiner Medien-Demokratur so schnell wie möglich zu verlassen!  Denn wo keine Verfassung und kein Grundgesetz mehr die Bürger schützt und der oberste Hüter der Justiz und des Grundgesetzes im Bundestag NICHTS dafür tut dass die Bürger vor solchen Ermächtigungsgesetzen geschützt werden, ist das Wort "Verrat" und "Verräter" noch die harmloseste Bezeichung, die mir für eine solche Bundesregierung einfällt.

D61
 


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

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anne-mariechen

Jetzt wissen wir, wer im WDR künftig das Sagen hat[/size][/color]

Die Landesregierung von NRW legt ein Gesetz vor, das die Macht im öffentlich-rechtlichen Sender neu verteilt. Es regelt die Aufgaben im Internet, die Zusammenarbeit mit Dritten und die Verteilung von Rundfunkgebühren.
19.09.2015, von MICHAEL HANFELD

Wenn man wissen will, was eine deutsche Landesregierung in der Medienpolitik im Schilde führt, muss man auf die Gesetze sehen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk regeln. Wie dessen Auftrag formuliert wird, wie seine Finanzierung und die Besetzung der Gremien gestaltet sind - darin widerspiegelt sich die gesellschaftspolitische Agenda der jeweils Regierenden.
Eine Regierung, die auf sich hält, verzichtet nicht darauf, in dieser Weise Pflöcke einzuschlagen. In Nordrhein-Westfalen hielt das der kurzzeitige CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers so, und die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft von der SPD - genauer gesagt, ihr Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann - hält es nicht anders: Der WDR bekommt ein neues Gesetz. Der Entwurf dafür liegt nun vor.

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http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunk-gesetz-jetzt-wissen-wir-wer-im-wdr-kuenftig-das-sagen-hat-13805029.html

Ich finde den Beitrag sehr zielführend für die zukünftigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht, damit diesen Herren aufgezeigt wird, wie hier Gerichte inzwischen getäuscht werden.


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