Artikel 20, Grundgesetz.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Letzteres bedeutet, dass die Bürger zum Widerstand berechtigt und verpflichtet sind und notfalls auch die Regierungen der Länder absetzen dürfen wenn diese das Grundgesetz brechen, die Landesverfassungen umgehen, die Bürgerrechte aushebeln und beschneiden und auf diese Weise die demokratische Ordnung zu beseitigen trachten.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein Ermächtigungsgesetz, und genau dass haben die wenigsten Bürger verstanden. Ich bin sehr neugierig zu sehen wie sich zukünftig der Widerstand ausgestaltet und gegen wen sich dieser dann in erster Linie richtet. Noch neugieriger bin ich zu sehen, wann den Landtagen und ihren Partei-Schranzen die von ihnen vergewaltigte Demokratie ohne Bürgerrechte um die Ohren fliegen wird.
Die Alternative dazu wäre, dieses Land mit seiner korrupten Politik und seiner Medien-Demokratur so schnell wie möglich zu verlassen! Denn wo keine Verfassung und kein Grundgesetz mehr die Bürger schützt und der oberste Hüter der Justiz und des Grundgesetzes im Bundestag NICHTS dafür tut dass die Bürger vor solchen Ermächtigungsgesetzen geschützt werden, ist das Wort "Verrat" und "Verräter" noch die harmloseste Bezeichung, die mir für eine solche Bundesregierung einfällt.
D61
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)