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Autor Thema: Freie Medienwahl und Kabel-TV  (Gelesen 7021 mal)

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Freie Medienwahl und Kabel-TV
Autor: 17. September 2015, 22:44
'N Abend,

in Anlehnung an das Thema http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15805.msg105091/topicseen.html#msg105091 bezüglich des neuen BGH-Urteils geht die Frage in die Runde, ob der in vielen Mehrfamilienhausmietwohnungen alleinig verfügbare Kabelanschluß für TV und Radio die grundgesetzlich garantierte "freie Medienwahl" überhaupt ausreichend berücksichtigt?

Hat der Bürger, der nur über einen derartigen Kabelanschluß verfügt, und bspw. keine eigenen Fernsehempfangsanlagen aufstellen darf, überhaupt Einfluß auf die via Kabel zur Verfügung stehenden Programme?

Es dürfte redlich sein, auch in Punkto Rundfunkbeitrag zu unterstellen, daß Rundfunk per Kabel-TV nur einem begrenzten Empfängerkreis zur Verfügung steht und keinesfalles der Allgemeinheit, wie es ja Auflage ist?

ciao
Pinguin


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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P
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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#1: 18. September 2015, 08:33
Zitat
Es dürfte redlich sein, auch in Punkto Rundfunkbeitrag zu unterstellen, daß Rundfunk per Kabel-TV nur einem begrenzten Empfängerkreis zur Verfügung steht und keinesfalles der Allgemeinheit, wie es ja Auflage ist?

Wo steht das mit den Auflagen, weil wenn der Empfängerkreis die Allgemeinheit ist, wozu war dann nochmal der persönliche individuelle Vorteil.

Wie dem auch sei, wenn kein Kabel vorhanden oder diese "tot" sei, somit dort kein Empfang möglich ist, dann gäbe es wohl noch Radio und DVB-T (Wellen), soweit damit Empfang möglich ist. Ein jeder suche sich etwas, was Radio und DVB-T Wellen schirmt, also Strahlung von der Wohnung abhält.
Musste denn nicht laut den aktuellen Regelungen doch ein Empfang möglich sein? Oder war auch für eine Wohnung ohne Möglichkeit zu zahlen, weil ja in Wohnungen typischerweise Empfang möglich ist?
Was passiert eigentlich, wenn Geräte vorhanden sind, es aber entgegen der typischen Weise nicht möglich ist etwas zu empfangen. Es ist so gesehen ja nur eine Vermutung, diese sollte natürlich nachprüfbar sein.


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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#2: 19. September 2015, 19:05
Wo steht das mit den Auflagen, weil wenn der Empfängerkreis die Allgemeinheit ist, wozu war dann nochmal der persönliche individuelle Vorteil.
Genaueres wird man erst aus dem veröffentlichten Urteil erfahren; in dem verlinkten Zeitungsartikel zum GEMA-Urteil stand jedenfalls sinngemäß, daß ein Kabelsignal nicht der Allgemeinheit zur Verfügung steht, sondern nur jenem privaten Kreis der Wohnungseigentümer  einer Eigentumswohnanlage. Freilich muß dergleichen letztens auch für alle Mieter eines Mehrfamilienwohnhauses gelten.

Und hier stellt sich dann eben die Problematik der Möglichkeit des Rundfunkempfangs, wenn die Verwendung/Anbringung privater Rundfunkempfangsmöglichkeiten vertraglich verboten sind und es eben nur diese gemeinsame Empfangsanlage für alle hat, (hier via Kabel). Immerhin darf niemand dazu verpflichtet werden, jene Bestimmungen zu verletzen, die sich aus dem Kauf einer Eigentumswohnung oder mit Unterzeichnung eines Mietvertrages ergeben.

Der, der hier am Kabel angeschlossen ist, zählt zu einem privaten Kreis und nicht zur Allgemeinheit. Was aber nur einem privaten Kreis zur Verfügung steht, gilt nicht als Rundfunk. (Übrigens auch gemäß EU-Recht).

Selbst bewegliche Bilder, die ein Zeitungsverlag in seine Website einbindet, sind kein Rundfunk.

Zudem; als Rundfunk gilt nur, was der Allgemeinheit zur Verfügung steht.


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B
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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#3: 27. September 2015, 20:34
Gut zu Wissen. Schön das man hier immer wieder was neues erfährt. Danke dafür.


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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#4: 11. Oktober 2015, 18:32
Bzgl. Kabel, habe auch so eine Dose in der Wand-. Nun waren da mal Leute von Unitymedia an der Tür. Ich weise diese normalerweise ab, oder mache nicht auf. In diesem Falle erklärte ich denen, dass ich zwar den Anschluss habe aber nicht nutze. Sie möchten bitte kurz reinkommen und das Ding versiegeln und das alles vermerken. Aber versiegeln wie früher tun die wohl gar nicht mehr, ist nun elektronisch gesperrt oder freigegeben (?). Jedenfalls konnten sie deutlich sehen dass ich kein TV habe und auch keinerlei Kabel an der Dose. Das haben sie vermerkt und seitdem nicht mehr von denen gehört...

Man müsste dann ja sogar doppelt zahlen, oder ? GEZ und Unity Media ? Pfff. Hab doch keinen Goldesel im Keller.


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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#5: 11. Oktober 2015, 18:56
Bzgl. Kabel, habe auch so eine Dose in der Wand-. Nun waren da mal Leute von Unitymedia an der Tür.
Ist doch alles nicht nötig, oder? Sofern Du mit dem Kabelbetreiber keinen Vertrag geschlossen hast, wird der Dich auch nicht beliefern.

Und, freilich, würdest Du doch jederzeit diesen Vertrag anfechten, wo Du doch mit diesem Anbieter keinen Vertrag geschlossen hast, und Du nach Einsicht in die Dich betreffenden Vertragsunterlagen feststellst, daß ein entsprechender Vertrag gar nicht Deine handschriftliche Unterschrift trägt?

Es braucht doch keiner damit zu kommen, daß da auch nur irgendetwas "automatisch" erstellt wäre?


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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#6: 11. Oktober 2015, 19:06
Und, freilich, würdest Du doch jederzeit diesen Vertrag anfechten, wo Du doch mit diesem Anbieter keinen Vertrag geschlossen hast, und Du nach Einsicht in die Dich betreffenden Vertragsunterlagen feststellst, daß ein entsprechender Vertrag gar nicht Deine handschriftliche Unterschrift trägt?

Es braucht doch keiner damit zu kommen, daß da auch nur irgendetwas "automatisch" erstellt wäre?

Worauf willst Du hinaus, ich kenne mich mit TV nun wirklich nicht aus, da ich sowas das letzte Mal vor 15J. oder so besessen habe.

Bzgl. Kabelbetreiber war es so, in der Wohnung die ich hier in D bis ca. 2004 hatte, dass diese Dose irgendwie versiegelt werden musste. Das hat damals wohl einer von denen gemacht. Denn wenn sie nicht versiegelt ist, könnte ich ja "schwarzsehen" also was den Kabelanbieter betrifft. Hab dann auch mal in NL gewohnt, da gibt es sowas wie GEZ wohl gar nicht, da kam jedenfalls nie irgendwelche Post oder Personen klingelten wg. TV. Und ich war da ordnungsgemäß gemeldet. Nun in dieser Wohnung scheint es bei den "neuen" Dosen so zu sein, sie sind elektr. geregelt. Wie erwähnt, nur Theorie, da k.A.

Bzgl. Vertrag, nein, wenn ich mit Kabelanbieter keine Vertrag geschlossen habe, bekommt der kein Geld sowie ich kein Kabel, logo oder?


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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#7: 13. Oktober 2015, 01:13
Worauf willst Du hinaus, ich kenne mich mit TV nun wirklich nicht aus, da ich sowas das letzte Mal vor 15J. oder so besessen habe.

@ Pinguin: Kannst meine o.g. Frage beantworten, da ich nicht weiß was Du meinst?


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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#8: 13. Oktober 2015, 03:44
Zitat
Worauf willst Du hinaus, ich kenne mich mit TV nun wirklich nicht aus, da ich sowas das letzte Mal vor 15J. oder so besessen habe.
Hallo :)

Ich mußte gerade lachen als ich das hier gelesen habe.
Ich soll für etwas bezahlen, wovon ich nicht einmal wüßte wie ich es heutzutage überhaupt noch nutzen könnte wenn ich es denn wollte.
Früher gab es da diese UHF und VHF Antennen oder wie immer die auch hiessen und die mußten auf eine bestimmte Art und Weise ausgerichtet sein um einen Empfang zu ermöglichen.
Später, so Anfang der 90er kamen dann diese Kabelanschlüsse. Davon habe ich auch noch zwei in der Wohnung, allerdings nicht nutzbar, da sie hinter Schrankwänden liegen und somit nicht zugänglich sind.
Und was man heute braucht um z.B. Fernsehen empfangen zu können habe ich praktisch Null Ahnung von.
Ja ja ich weiß, einige werden jetzt sicherlich darüber lachen, aber da dieser ganze Fernsehkram irgendwann für mich keine Bedeutung mehr hatte, habe ich mich auch nicht mehr weiter mit der dazugehörigen Technik beschäftigt. Dem entsprechend ist mein Kenntnisstand natürlich auch völlig veraltet.

Aber Kenntnisse wie man Rundfunk überhaupt nutzen kann sind ja nicht relevant sondern nur, daß man brav dafür zahlt. Da es aber jetzt ein absolutes "Muß" ist, wie beispielsweise auch das Atmen, sollte das Thema Rundfunkempfang auch mit in den Lehrplan an unseren Schulen aufgenommen werden.

Sorry, wenn es etwas off topic geworden ist.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

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(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#9: 13. Oktober 2015, 09:57
Ja, mit den Kabelgebühren ist das so eine Sache, wie folgender Beitrag zeigt. Da wird auch mit GRUNDVERSORGUNGSAUFTRAG, etc. argumentiert und Parallelen zum "GEZ-LADEN" gezogen.
http://www.taz.de/!5034439/

Der überwiegende Teil denkt doch auch gar nicht daran, eventuell den Anschluss sperren zu lassen, wenn er eine neue Wohnung bezogen hat. Da sind Dosen, man steckt ein Kabel rein und schon hat man Empfang. In der Nebenkostenabrechnung wird es dann auch nicht beachtet oder man sieht es als rechtens an, dass monatlich 7-10 Euro berechnet wurden.

Ich bin auch bei Unitymedia und habe nicht die Möglichkeit, diesen Anschluss sperren zu lassen, da ich ja den Internetanschluss, über diese Dose, nutze. Also fallen Kabelgrundgebühren (Vertrag nicht selbst geschlossen), Internetvertragskosten (selbst abgeschlossen) und die GEZ-Gebühren (Zwangsabschluss) an. Das sind dann monatlich runde 57,- Euro.


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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#10: 13. Oktober 2015, 12:18
[
Und was man heute braucht um z.B. Fernsehen empfangen zu können habe ich praktisch Null Ahnung von.
Ja ja ich weiß, einige werden jetzt sicherlich darüber lachen, aber da dieser ganze Fernsehkram irgendwann für mich keine Bedeutung mehr hatte, habe ich mich auch nicht mehr weiter mit der dazugehörigen Technik beschäftigt. Dem entsprechend ist mein Kenntnisstand natürlich auch völlig veraltet.


Genauso bei mir. Ich hab Ahnung von IT (Computerkram) und Audio (aber hier ist mein Stand auch eher auf 2010 Niveau). Ich wusste noch nichtmal dass TV
nun auch Internet kann oder dass es Sticks gibt man da rein stecken kann um zB. Kinofilme von Internetanbietern zu schauen. Das hab ich erst grade durch
Kunden erfahren :) Wie USB für den PC.

Bin halt ein schlechter Michel, der ja allgemein als Auto - und Fussballgeil angesehen wird, beides interessiert mich auch wenig.

Aber Pinguin wollte auf was anderes hinaus, er wird das sicher noch erklären....


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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#11: 13. Oktober 2015, 13:28
Worauf willst Du hinaus, ich kenne mich mit TV nun wirklich nicht aus, da ich sowas das letzte Mal vor 15J. oder so besessen habe.

@ Pinguin: Kannst meine o.g. Frage beantworten, da ich nicht weiß was Du meinst?
Nun, ich kenne mich damit genauso wenig aus, zumal es wohl verschiedene Kabel-TV-Anbieter gibt, die die einzelnen Prozeduren unterschiedlich handhaben? Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, daß Du ohne Vertrag mit dem Kabel-TV-Anbieter auch kein Kabel-TV-Signal zugeschaltet bekommst.

Und weil Du Dich natürlich auch an die Vermieterauflagen hältst, keine eigenen TV-Empfangsanlagen einzusetzen, hast Du ohne Kabel-TV-Signal keine Rundfunkempfangsmöglichkeit, rein technisch nicht.

Sofern Du etwas anderes zu lesen haben wolltest, kann ich Dir als Gegner jeglicher Rundfunkformen, (bin nun mal mit den Printmedien verwurzelt),  leider nicht behilflich sein.


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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#12: 13. Oktober 2015, 14:02

Sofern Du etwas anderes zu lesen haben wolltest, kann ich Dir als Gegner jeglicher Rundfunkformen, (bin nun mal mit den Printmedien verwurzelt),  leider nicht behilflich sein.

Achso ich dachte Du wolltest die Kabelanbieter mit GEZ gleichstellen ? Schade, dachte da wart ein Hintergedanke bei Dir.. weil Du ja auch in anderen Sachen firm bist. Also beide Kabel als auch GEZ sind ein und das selbe was den rechtlichen Status angeht.


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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#13: 13. Oktober 2015, 14:36
Achso ich dachte Du wolltest die Kabelanbieter mit GEZ gleichstellen ?
Nö, warum sollte ich? Ein Anbieter von Kabel-TV ist doch definitiv keine "staatliche Stelle", doch definitiv eine dem Handelsrecht unterworfene Privatfirma, die dem Bürger gegenüber nur auf Basis eines Vertrages mit dem Bürger tätig werden darf?

Zitat
Also beide Kabel als auch GEZ sind ein und das selbe was den rechtlichen Status angeht.
Doch nur, wenn man unterstellt, daß GEZ und CO in jedem Punkte "Betriebe gewerblicher Art" sind?


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Re: Freie Medienwahl und Kabel-TV
#14: 13. Oktober 2015, 14:41
Achso ich dachte Du wolltest die Kabelanbieter mit GEZ gleichstellen ?
Nö, warum sollte ich? Ein Anbieter von Kabel-TV ist doch definitiv keine "staatliche Stelle", doch definitiv eine dem Handelsrecht unterworfene Privatfirma, die dem Bürger gegenüber nur auf Basis eines Vertrages mit dem Bürger tätig werden darf?

Zitat
Also beide Kabel als auch GEZ sind ein und das selbe was den rechtlichen Status angeht.
Doch nur, wenn man unterstellt, daß GEZ und CO in jedem Punkte "Betriebe gewerblicher Art" sind?

Das meinte ich, diese "Unterstellung", was auf GEZ 100% zutrifft. Nur wenn eine sog. LRA (WDR hier) auf einen zukommt, ist es zweifelhaft. Weil ich den Status derer immer noch nicht einordnen kann. Bei GEZ ist es klar. Auch wenn die immer was anderes behaupten.

Genausowenig weiß ich, was "Deutschlandfunk" sein soll - ist das dasselbe wie zB. WDR ? Oder wieder ein anderes Organ. Diese Verwirrung ist vermutlich gewollt - oder typisch dt. Bürokratie um mehr warme Plätze für Nichtstuer zu schaffen.


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